EP gewährt Haushaltsentlastung für Großteil der EU-Ausgaben 2010   

erstellt am
11. 05. 12

Brüssel (europarl) - Im Rahmen des Entlastungsverfahrens hat das Parlament am 10.05. den Haushalt der Europäischen Kommission für 2010 akzeptiert. Auch die Haushalte fast aller EU-Institutionen und Agenturen, einschließlich des Parlaments und des Europäischen Entwicklungsfonds entsprechen demnach den EU-Haushaltsregeln. Vertagt wurde allerdings die Entlastung des Haushalts des Ministerrates und der Europäischen Behörden für Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelsicherheit und Umweltschutz.

Entlastung der Kommission
Die Abgeordneten wiederholten ihre Kritik an der geringen Anzahl von Sanktionen, die die Kommission gegen Mitgliedsstaaten ausgesprochen hatte, die EU-Gelder schlecht verwaltet haben. Algirdas Šemeta, der EU-Kommissar für Audit und Betrugsbekämpfung, versicherte den Abgeordneten, hier nachzubessern.

Ein immer wiederkehrendes Problem sei auch die Kontrolle von EU-Geldern unter sogenannter "gemeinsamer Verwaltung", rund 80 % des gesamten EU-Haushalts. Zwar werden diese Gelder von den nationalen oder regionalen Behörden verwaltet, fallen aber letztendlich unter die Verantwortung der EU-Kommission.

Die Abgeordneten wollen, dass die Regierungen in den Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung für die Verwaltung dieser Gelder übernehmen. Die letztendliche Entscheidungsgewalt solle aber bei der Kommission verbleiben. Das ließe sich etwa durch "nationale Verwaltungsabkommen" erreichen, die von Politikern in den einzelnen EU-Staaten unterzeichnet würden. Kommissar Šemeta sicherte dem Parlament in diesem Punkt die Unterstützung der Kommission zu. Die Forderung ist Teil der derzeit laufenden Verhandlungen über den EU-Haushaltsrahmen 2014-2020.

Andere EU-Institutionen
Außer dem Ministerrat gewährten die Abgeordneten allen EU-Institutionen eine Haushaltsentlastung. Parlament und Ministerrat diskutieren seit längerem darüber, ob das Parlament für den Haushalt des Ministerrates zuständig ist und wie dieser zu bewerten sei. Da der Streit bisher noch nicht beigelegt wurde, beschlossen die Abgeordneten, die Haushaltsentlastung zu verschieben.

Agenturen
Akzeptiert wurden auch die Haushalte fast aller EU-Agenturen. Mit knapper Mehrheit wurde hingegen die Entlastung der Haushalte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma, der Europäischen Arzneimittelagentur in London und der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen vertagt.

Eine Mehrheit der Abgeordneten hielt die Ausgaben für die 15-köpfige EFSA-Führungsspitze (EUR 92.630 oder EUR 6.175 pro Mitglied) für überzogen und verlangte "drastische Einschnitte".

Kritisiert wurden auch Interessenkonflikte innerhalb der EFSA. So habe etwa die Vorsitzende des Verwaltungsrates direkte Kontakte zur Nahrungsmittelindustrie. Auch sei sie Mitglied des Vorstands des europäischen Ablegers des International Life Science Institute. Die EFSA Vorsitzende war bereits einen Tag vor der Abstimmung im Parlament zurückgetreten.

Für die Arzneimittelagentur forderten die Abgeordneten einen Aktionsplan, um Einkauf und Management externer Aufträge zu verbessern. Außerdem drängten sie darauf, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Agentur und abgestellter Experten aus den EU-Staaten zu gewährleisten ist. Die Weigerung des Vorstandes der Agentur, ein neues Abrechnungssystem einzuführen, sorgte ebenfalls für Unmut.

Die Kritik an der Umweltagentur bezog sich vor allem auf die beratende Arbeit der Vorstandsvorsitzenden für die Nichtregierungsorganisation Earthwatch. Mitarbeiter der Agentur, unter ihnen auch die Leiterin der Agentur, hatten auch an "Forschungsreisen" in die Karibik und den Mittelmeerraum teilgenommen. Earthwatch habe dafür 33 791 Euro von der Agentur erhalten. Die Abgeordneten verlangten detaillierte Informationen über diese Reisen und entstandene Kosten.

Genauere Erklärungen wurden auch für das Einstellungsprozedere der Umweltagentur gefordert. Die Parlamentarier verlangten Nachweise der Qualifikation externer Wissenschaftler, die für die Agentur arbeiteten.

Über das Entlastungsverfahren
Das Parlament entlastet den Haushalt einer Institution oder Agentur nur dann, wenn die Ausgaben den EU-Richtlinien für gute Haushaltsführung entsprechen. Erfolgt die Entlastung, wird der Budgetprozess für ein Jahr offiziell abgeschlossen. Das Parlament kann einen Haushalt entweder annehmen oder die Entlastung vertagen.

Die Abgeordneten berufen sich dabei auf eine Empfehlung des Ministerrates und auf das Gutachten des Europäischen Rechnungshofes. Gegebenfalls sprechen sie sich auch für weitere Maßnahmen durch die Kommission aus. Die Kommission antwortet auf die Position des Parlaments mit einem Bericht und einem Aktionsplan, der sowohl dem Ministerrat als auch dem Parlament vorgelegt wird.
     
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