Wien (rk/städtebund) - Der Kulturausschuss des Österreichischen Städtebundes, in dem die
politisch Verantwortlichen sowie die KulturamtsleiterInnen auf BeamtInnenebene vertreten sind, traf sich am 08.05.
in Salzburg. Thema war unter anderem das österreichische Büchereiwesen, das im Wesentlichen von Städten
und Gemeinden finanziert und betrieben wird.
Auf Initiative des Parlaments feilt derzeit eine Arbeitsgruppe, in der alle Beteiligten – Bund, Länder, Städte
und Gemeinden sowie andere TrägerInnen von öffentlichen Bibliotheken – vertreten sind, an einem Büchereientwicklungsplan.
Ziel des Büchereientwicklungsplans ist es u.a., die Versorgung mit öffentlichen Büchereien auf einer
Landkarte zu veranschaulichen. Der Kulturausschuss des Städtebundes begrüßt ausdrücklich die
Initiative des Parlaments zur Erstellung eines Büchereientwicklungsplans unter Einbeziehung der Städte.
Ebenso begrüßt der Ausschuss einheitliche Standards, wie jene durch die Büchereiförderung
NEU, und Vereinheitlichungen in der Ausbildung durch den Bund. Es würde grundsätzlich auch ein Bundesbibliotheksgesetz
begrüßt werden, allerdings nur mit einer Begleitfinanzierung
Großteil der Ausgaben für öffentliches Büchereiwesen von Kommunen
Der Bund gibt für Büchereien ca. 0,25 Euro pro BewohnerIn aus, die Bundesländer 0,21 Euro.
Der überwiegende Anteil kommt von den Kommunen: So gaben die 701 statistisch erfassten Städte und Gemeinden
im Schnitt 7,82 Euro pro EinwohnerIn pro Jahr aus. Die Bibliotheken in Städten über 50.000 Einwohner
geben im Schnitt 11,11 Euro aus. Die Bibliothekssysteme in den Landeshauptstädten nochmals deutlich mehr.
Sie versorgen damit auch einen Gutteil ihres Umlandes mit. Der Erfolg gibt ihnen recht: die kommunalen Bibliotheken
bewältigen mit über 70 Prozent das Gros aller Entlehnungen in Österreich – das sind 14.291.872 Entlehnvorgänge
von insgesamt 20,3 Millionen.
Österreich darf nicht USA werden – Verbreitungsrecht für digitale Medien eingefordert
Derzeit erhalten UrheberInnen eine angemessene finanzielle Vergütung für den Verleih ihrer Werke,
so diese nicht digital sind, in Form der von Ländern und Bund finanzierten Bibliothekstantieme. Bei digitalen
Werken ist dies anders. Bibliotheken müssen hier individuell Lizenzmodelle mit den einzelnen AutorInnen bzw.
VerlegerInnen abschließen. Damit ist auch der freie Medienzugang der Bürgerinnen und Bürger in
den Stadtbibliotheken im digitalen Bereich gefährdet. "So weit wie in den USA, wo bereits Unterschriften
für den Erhalt des freien Medienzugangs in Bibliotheken gesammelt werden (http://ebooksforlibraries.com/)
, soll es in Österreich nicht kommen", sagt Helmut Windiger, Präsident des Büchereienverbandes
Österreich (BVÖ).
Der Kulturausschuss des Städtebundes fordert daher nachdrücklich das Verbreitungsrecht auch für
digitale Medien für die öffentlichen Bibliotheken, damit die Stadtbibliotheken auch im digitalen Bereich
den freien Medienzugang für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen können.
Mehr Mitbestimmung für Städte und Gemeinden
Wie auch immer die Zukunft des öffentlichen Büchereiwesens in Österreich aussieht, es müssen
Städte und Gemeinden als die wesentlichen Erhalterinnen und Betreiberinnen, auch bei künftigen Neustrukturierung
bzw. Finanzierung mitbestimmen: "Es kann nicht sein, dass über den Kopf der Städte und Gemeinden
hinweg Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden, denen die Städte und Gemeinden
als Zaungäste beiwohnen können,", kündigte der Vizebürgermeister von Linz, Erich Watzl,
als Vorsitzender des Kulturausschusses des Österreichischen Städtebundes, an.
Entwurf zu koordiniertem Förderwesen vehement abgelehnt
Als völlig praxisfern und in sich widersprüchlich lehnt der Kulturausschuss unter dessen Vorsitzenden,
Linzer Vizebürgermeister Dr. Erich Watzl, den Entwurf der Vereinbarung als unausgegoren ab. So kritisiert
der Ausschuss, der Begriff der Mehrfachförderungen suggeriere, dass es um eine Überförderung gehe.
Das treffe im Kulturbereich nicht zu. Zumeist handelt es um Kofinanzierungen zwischen den Gebietskörperschaften,
um die Projekte überhaupt finanzierbar zu machen.
Widersprüchlich sei auch, dass im Entwurf einerseits mehrjährige Förderstrategien ausdrücklich
empfohlen werden, andererseits Projektförderungen vor Basisförderungen der Vorzug gegeben wird. Kritisiert
wird ebenso das One-Stop-Shop-Prinzip als weitere Bürokratisierung des Förderwesens durch Einzug einer
zusätzlichen Verwaltungsebene sowie einer damit verbundenen Zentralisierung der Fördervergabe und Aushöhlung
des Einflusses von demokratisch gewählten Organen. Bedenklich sei auch, dass der Bund im Entwurf die Möglichkeit
vorsieht, auf |