Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen nahm am 09.05. der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für eine Novelle zur
Salzburger Gemeindeordnung 1994 mehrheitlich mit Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen jene der FPÖ und
der Grünen an. Mit dieser Änderung der Gemeindeordnung werden die Zuständigkeiten der einzelnen
Gemeindeorgane auf dem Gebiet des Dienst- und Besoldungsrechts der Gemeindebediensteten neu geordnet und klar voneinander
abgegrenzt. Weiters können die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in engem finanziellen Rahmen
eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen, wenn es sich um unbewegliche Sachen handelt. Einstimmig
ergänzt wurde die Novelle um eine Änderung, dass die Angelobung der Vizebürgermeister bei der Wahl
der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung als auch bei Nachwahlen nicht mehr durch den/die Bezirkshauptmann/-frau
oder eine/n von ihm/ihr ernannten Vertreter/in vorzunehmen ist, sondern durch den/die Bürgermeister/in erfolgt.
Es liegt künftig im Ermessen der Landesregierung, ob allgemeine Richtlinien für die Festlegung der Anzahl
und die Bewertung der Dienstposten in den Stellenplänen der Gemeinden erlassen werden. Besonders risikoreiche
Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Fremdwährungskredite, sind ab Inkrafttreten der Novelle an eine Genehmigung
durch die Landesregierung gebunden. Die Gesetzesnovelle bringt keine Mehrkosten für die Gebietskörperschaften.
Im Gegenteil: durch die Verlagerung von einem Kollegialorgan zum Bürgermeister wird der Dienstrechtsvollzug
vereinfacht, was auch kostensparend wirkt. Für die Landesregierung wird mit einer geringen Zahl an zusätzlichen
Genehmigungsverfahren gerechnet.
Für die ÖVP sagte LAbg. Josef Schwarzenbacher, dass die Novelle eine Entbürokratisierung von Abläufen
in den Gemeinden bringe. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. Roland Meisl betonte, die Novelle regle die dienstrechtlichen
Zuständigkeiten genauer und biete Gemeinden mehr Sicherheit in der Kreditverwaltung. Darüber hinaus biete
sie Minderheitsfraktionen in den Gemeinden mehr Einsichtmöglichkeiten. Gemeindereferent Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Wilfried Haslauer berichtete, dass die Novelle auch Forderungen des Datenschutzes berücksichtige und Entscheidungsabläufe
im Gemeindealltag vereinfache. Für FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell geht die Regelung für Fremdwährungskredite
nicht weit genug. Zu viele Entscheidungsrechte würden in Richtung Bürgermeister wandern. LAbg. Cyriak
Schwaighofer von den Grünen kritisierte, dass mit dem berechtigten Argument der Entscheidungsvereinfachung
die politische Mitbestimmung in den Gemeinden zu kurz komme. Dr. Martin Huber, der Geschäftsführer des
Salzburger Gemeindeverbandes, führte aus, die Änderungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen
seien aufgrund der Anforderungen der Rechtssicherheit erfolgt. |