1.881 Einbürgerungen im 1. Quartal 2012   

erstellt am
09. 05. 12

Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen ist laut Statistik Austria im 1. Quartal 2012 gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2011 um 13,9% gestiegen. Insgesamt erhielten 1.881 Personen von Jänner bis Ende März 2012 die österreichische Staatsbürgerschaft (2011: 1.651), darunter 14 Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Unterschiedliche Trends in den Bundesländern
Mit Ausnahme von Salzburg und dem Burgenland wurden von Jänner bis Ende März 2012 in allen Bundesländern gleich viele oder mehr Personen eingebürgert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Tirol gab es in beiden Vergleichsquartalen die gleiche Anzahl an Einbürgerungen (157). In Niederösterreich stieg die Zahl der Einbürgerungen von 261 auf 357 (+36,8%) am stärksten, Kärnten verzeichnet dagegen den geringsten Anstieg (um 5 Fälle bzw. 5,4%). In den Bundesländern Vorarlberg (+24,2%), Steiermark (+23,7%) und Oberösterreich (21,1%) fällt der Anstieg im 1.Quartal 2012 bezogen auf das Vorjahresquartal ähnlich aus. In Wien haben in den ersten drei Monaten des Jahres 2012 insgesamt 596 Personen – 71 Personen bzw. 13,5% mehr als im Vorjahresquartal – die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Knapp ein Drittel aller Einbürgerungen entfallen somit auf die Bundeshauptstadt.

Einbürgerung aufgrund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
Im 1. Quartal 2012 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 339 Fällen im Ermessen verliehen (18,0%). Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen nach mindestens zehnjährigem ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich (329 Personen; §10, Abs. 1, StbG). Knapp die Hälfte der Einbürgerungen (905 bzw. 48,1%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs, z. B. nach §11a, Abs. 4 "mindestens sechsjähriger Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe" (wie Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit, asylberechtigt; 417 Personen), nach §11a, Abs. 1 und 2 "Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin" (227 Personen) oder nach §12, Z1 "15-jähriger Wohnsitz in Österreich und nachhaltige Integration" bzw. "30-jähriger Wohnsitz" (zusammen 156 Personen). Bei 637 Personen traf der Rechtsgrund "Erstreckung der Verleihung" (33,9%) zu. Dies bedeutet, dass gleichzeitig mit den antragstellenden Personen die österreichische Staatsbürgerschaft an 87 Ehepartner und Ehepartnerinnen (§16) sowie an 550 Kinder (§17) verliehen wurde.
     
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