Beschluss der Salzburger Landesregierung soll im Umlaufweg erfolgen
Salzburg (lk) - In ihrer Sitzung beschäftigten sich die Mitglieder der Salzburger Landesregierung
am 21.05. auch mit einer Novelle zum Salzburger Mindestsicherungsgesetz. Da bis zu dieser Sitzung den Regierungsmitgliedern
das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens nicht vorlag, wurde auf Wunsch der ÖVP keine Entscheidung gefällt.
Diese soll nun im Umlaufweg erfolgen, sodass eine möglichst rasche Zuweisung an den Landtag möglich wird.
Zentraler Inhalt des Gesetzesvorhabens ist die Nicht-Einrechnung von Sonderzahlungen, die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten erhalten, in das Einkommen im Sinn des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes,
sodass die Leistungen der Mindestsicherung in den Monaten, in denen die Sonderzahlungen zufließen, nicht
mehr entfallen oder gekürzt werden. Weiters sollen auch noch bestimmte Norminhalte im Gesetz präziser
gefasst werden, um mehr Klarheit zu schaffen. |