Nicht zulässig, Pensionsbeiträge zu kassieren, denen keine Leistung gegenüber steht
Wien (fpd) - Der AUF-Bundesvorsitzende und freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen
Dienst, NAbg. Werner Herbert fordert endlich Fairness in der Frage der Pensionsbeiträge für Nebengebührenwerte.
Diese Werte resultieren bei Beamten aus Zulagen und Mehrdienstleistungen und sind fixer Bestandteil des Ruhegenusses,
allerdings mit einem prozentuellen Höchstbetrag gedeckelt. "Jedoch werden auch dann noch Pensionsbeiträge
eingehoben, wenn dieser Höchtsbetrag an Nebengebührenwerten erreicht ist. Dies ist gerade bei öffentlich
Bediensteten im Schicht- und Wechseldienst bzw. mit einer hohen Überstundenbelastung wie bei Polizei, Justizwache
oder Bundesheer relativ früh der Fall. Ab diesem Zeitpunkt bezahlen die Beamten Pensionsbeiträge, erhalten
dafür jedoch keine Gegenleistung mehr", erläutert Herbert die Problematik.
Es sei daher ein Gebot der Fairness, so Herbert, in diesem Moment die Einhebung der Pensionsbeiträge zu stoppen,
sodass den Beamten wenigstens mehr netto von ihren Zulagen übrig bleibt. Herbert forderte im Rahmen der gestrigen
Nationalratssitzung auch Rechnungshof-Präsident Moser auf, sich dieser Materie zu widmen, was dieser zusagte.
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