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Das Transparenzpaket im Nationalrat |
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erstellt am
16. 05. 12
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Faymann:
Transparenzpaket nicht auf die lange Bank schieben
Staatssekretär Ostermayer lädt zu weiteren Gesprächen ein - Bundeseinheitliche
Regelung und Kontrolle durch Rechnungshof wesentlich
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am 15.05. im Nationalrat betont, dass die Diskussion
um die Offenlegung der Parteienfinanzierung wichtig sei. Ein wesentlicher Punkt des Transparenzpakets betreffe
jene Bestimmungsteile, die eine Zweidrittel-Mehrheit erfordern, z.B. dem Rechnungshof die Aufgabe der Kontrolle
zu übergeben, die er in der heutigen gesetzlichen Lage nicht ausüben könnte. "Wir wollten kein
Gesetz, das den Bundesrechnungshof ausklammert", sagte Faymann und führte aus: "Der Bundesrechnungshof
ist ein zentraler Teil des Entwurfs, bringt uns aber auch in die Situation, dass wir die Oppositionsparteien gewinnen
müssen." In der Diskussion können Verbesserungsvorschläge gemacht, Missverständnisse ausgeräumt
und Unterschiede ausdiskutiert werden.
Die Offenlegung der Parteienspenden und eine Reihe anderer Gesetze wie das Lobbyisten-Gesetz seien Konsequenzen
aus den Missverhältnissen aus der jüngeren Vergangenheit. Der Bundeskanzler sprach den vielen, die sich
konstruktiv am Gesetz beteiligt haben, seinen Dank aus. Die Diskussion sei auf breiter Ebene geführt worden;
Staatssekretär Josef Ostermayer werde die nächsten Tage nutzen, zu Gesprächen mit allen Oppositionsparteien
einzuladen, um die Umsetzung des Pakets intensiv auf parlamentarischer Ebene zu einem guten Ende zu bringen.
Ein Punkt sei einfach aufzuklären, so Faymann: Die Frage der Spendenwäsche sei in Paragraph 7, Absatz
6, Ziffer 9 des Gesetzesentwurfs geregelt. "Es wäre nicht Sinn der Sache, dass man nicht erkennt, von
wem die Spenden kommen", sagte Faymann. Es gebe weiters auch Unterschiede in der Frage der Mindesthöhe
der offenzulegenden Spenden. Die Bestimmungen bewegen sich im Rahmen des Machbaren, denn "nicht jede kleine
Unterorganisation" soll in Zukunft eine Bilanz vorlegen müssen. Gemeint sei mit dieser Passage auf jeden
Fall nicht, dass Parteispenden freiwilliger Interessensverbände von der künftigen Offenlegungspflicht
ausgenommen werden sollen.
Der Kanzler erklärte, man müsse wissen, wer wem etwas spendet. Dabei sei den Spendern nicht generell
zu unterstellen, dass sie damit etwas Gesetzeswidriges bezwecken wollen.
"Es gibt keinen Grund, etwas zu verheimlichen", betonte der Kanzler. "Die Bürgerinnen und Bürger
sollen wissen, wie sich unsere Parteien finanzieren, und wer Geld bekommt, soll das offenlegen." Wichtig sei
auch, dass der Rechnungshof "österreichweit eine besonders wichtige Funktion hat und dass es bundesweit
eine einheitliche Regelung gibt", sagte Faymann.
Der Bundeskanzler betonte, dass hiermit ein sehr guter Entwurf vorliege, der Basis für eine weitere Diskussion
sei, und hofft auf eine Zweidrittel-Mehrheit, denn das Gesetz ist "gut für unser Land, gut für mehr
Transparenz und gut für das Image der Politik". |
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Kopf: Parteienfinanzierungsgesetz verändert politische Rahmenbedingungen nachhaltig
Konstruktive und entemotionalisierte Diskussion notwendig!
Wien (övp-pk) - "Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Beschluss zum Parteienfinanzierungsgesetz
ein epochales Werk verabschiedet, das die politischen Rahmenbedingungen nachhaltig verändert", sagte
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am 15.05. Mit der Regierungsvorlage sei das Transparenzpaket, zu dem auch die
Verschärfung in den Unvereinbarkeitsbestimmungen und im Korruptionsstrafrecht, das Lobbyistengesetz und das
früher beschlossene Medientransparenzgesetz gehörten, komplett. Der übereilig eingebrachte dringliche
Antrag der Grünen lege Zeugnis darüber ab, dass noch nicht alle Parlamentsfraktionen den heute beschlossenen
Gesetzesentwurf bereits sinnerfassend gelesen hätten. Inhaltlich gebe es auch vom Korruptionsexperten Sickinger
nahezu uneingeschränktes Lob für den ausgewogenen Vorschlag.
Eine Lanze brach Kopf für die österreichische Parteiendemokratie, die Basis für den Wohlstand in
Österreich sei: "Die Politik insgesamt müsse aufhören sich selbst zu verteufeln. Die Parteien
sind eine Grundsäule der Demokratie, die Mandatare unverzichtbare Entscheidungsträger."
Darüber hinaus bekenne sich die ÖVP genauso zur öffentlichen Parteieinförderung wie zur Legitimität
privater Spenden, solange diese eine allgemeine politische Ausrichtung unterstützen und kein politisches Auftragswerk
bewirken sollen. Gleichzeitig stelle sich die ÖVP gegen das Konzept des Berufsabgeordneten und befürworte
die Parallelität der Ausübung von Zivilberufen und des Mandats im Rahmen des Unvereinbarkeitsgesetzes.
"Transparenz ist der Dreh- und Angelpunkt für eine moderne Demokratie", so Kopf weiter, der abschließend
alle Fraktionen einlud, "sich konstruktiv an den Verhandlungen zum Transparenzpaket zu beteiligen". |
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Bucher: Regierung von epochaler Regelung noch weit entfernt
Auch in Bundesländern Parteigelder auf fünf Euro pro Wahlberechtigten beschränken
Wien (bzö) - "Es wäre sinnvoller gewesen, gleich die Oppositionsparteien in die Verhandlungen
über das Transparenzpaket einzubinden, anstatt jetzt um die Zweidrittelmehrheit zu buhlen. Schließlich
betreffen diese Regelungen auch alle Parteien. Das BZÖ ist jedenfalls mit gutem Beispiel voran gegangen und
hat die Parteifinanzen auf seiner Homepage veröffentlicht. Das ist gelebte Transparenz", so BZÖ-Chef
Klubobmann Josef Bucher im Rahmen der Debatte über den Dringlichen Antrag am Parlament.
Positiv sei die von der rot-schwarzen Bundesregierung geplante Wahlkampfkostenbeschränkung, die allerdings
mit sieben Millionen Euro zu hoch angesetzt sei. Bucher verlangte, dass die vom BZÖ-Papier von SPÖ und
ÖVP übernommene Begrenzung der Parteienförderung auf fünf Euro pro Wahlberechtigten auch für
die Bundesländer gelten müsse. "Keine Extrawürste für die Länder. Es ist falsch,
dass die bisher ausgezahlte Summe für die Parteien von 170 Millionen Euro gleich bleiben soll. Das geht mit
dem BZÖ nicht. Da müssen wir runter. Wenn man die Parteigelder auch in den Bundesländern auf fünf
Euro pro Wähler beschränkt, würde man 100 Millionen Euro einsparen", rechnete Bucher vor.
Der BZÖ-Chef verwies weiters auf die von Experten Sickinger genannte Mängel in dem rot-schwarzen Transparenzentwurf.
"Es ist nicht einzusehen, wieso Sachspenden, Inserate oder Personalleihen nicht offen gelegt werden sollen.
Wenn es nach SPÖ und ÖVP geht, sollen auch Persönlichkeitswahlen wie Bundespräsidentschaftswahlen
ausgenommen werden. Bundespräsident Heinz Fischer ist immer zur Stelle, wenn es darum geht, eine ehrenhafte
Gesetzgebung einzufordern. Auch der Bundespräsident muss daher seine Wahlkampfspenden und seine Gönner
bekannt geben. Es müssen für alle die gleichen Regeln gelten", forderte Bucher.
"Das BZÖ ist über eine Zustimmung zu den Transparenzregeln verhandlungsbereit. Wenn SPÖ und
ÖVP aber tatsächlich etwas Epochales zustande bringen wollen, dann müssen sie auf die Vorschläge
des BZÖ auch eingehen", so Bucher. |
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