LHStv. Kaiser und LR Dobernig präsentierten Kärntner Gesundheitscharta - Gemeinsames
Ziel: Rahmenbedingungen schaffen, um freien Zugang zu Kärntens erstklassiger Gesundheitsversorgung zu sichern
Klagenfurt (lpd) - Die Gesundheitsversorgung der Kärntnerinnen und Kärntner wird politisch
außer Streit gestellt. Das gaben Kärntens Gesundheits- und Krankenanstaltenreferent LHStv. Peter Kaiser
und Finanzreferent LR Harald Dobernig am 15.05. in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.
"Die in Kärnten lebenden Menschen haben ein Recht auf einen gesicherten, freien Zugang zur bestmöglichen
Gesundheitsversorgung, insbesondere in unseren Landesspitälern. Voraussetzung dafür sind von der Politik
zur Verfügung zu stellende Rahmenbedingungen, die es den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
unseren Krankenhäusern ermöglichen, den Patientinnen und Patienten die beste medizinische, pflegerische
und menschliche Behandlung zukommen zu lassen", hoben Kaiser und Dobernig unisono hervor.
Gemeinsam präsentierten sie eine Kärntner Gesundheitscharta, die von allen im Kärntner Landtag vertretenen
Parteien unterschrieben wurde, und in deren Mittelpunkt das Bekenntnis zu einem gemeinsamen gesundheitspolitischen
Weg ohne öffentliche parteipolitische Auseinandersetzungen steht. Die Charta wird Gegenstand einer Sondersitzung
des Kärntner Landtages und von diesem in Gesetzesform beschlossen.
"Mit dieser österreichweit bemerkenswerten Vier-Parteien-Einigung nutzen wir die große Chance,
die öffentliche Gesundheitsversorgung mit einer exzellenten Qualität, auch durch die Entlastung der Spitalsmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter, ein für alle Mal sicher zu stellen", so Kaiser, der auch darauf verwies, dass das Bemühen
aller notwendig ist, um Ruhe in das Kärntner Spitalswesen einfließen zu lassen.
Dobernig hob die Bedeutung dieses Schrittes hervor. "Ab heute ziehen wir bei der Gesundheitsversorgung am
selben Strang und in die gleiche Richtung. Eine optimale Gesundheitsversorgung passt mit Parteipolitik nicht zusammen.
Wir haben uns zum Wohle der Kärntnerinnen und Kärntner auf diesen gemeinsamen Weg geeinigt, das ist für
alle ein Gewinn", so der Finanzreferent, der auch auf den Budgetkonvent am 30. Mai verwies. Bei diesem werden
gemeinsam die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen abgesteckt.
Als wesentlichste Punkte des Übereinkommens nannten Kaiser und Dobernig:
- die Rücküberführung der referatsmäßigen Zuständigkeit zum Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten
inklusive der Vorsitze im Gesundheitsfonds und der Gesundheitsplattform
- die schnellstmögliche Personalaufstockung in den KABEG-Häusern um 50 diplomierte Pflegefachkräfte
und 20 Ärztinnen und Ärzte,
- dass der KABEG-Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsgremium reaktiviert und mit den drei zuständigen
Regierungsmitgliedern (Gesundheits- und Krankenanstaltenreferent, Finanzreferent, Sozialreferent), je einem von
den Landtagsparteien zu benennenden Vertreter, je einem Vertreter der Regierungsparteien sowie fünf Arbeitnehmervertretern
besetzt wird. Vorsitzender bleibt Kurt Scheuch.
- die Umfunktionierung der Expertenkommission zu einem Beirat
- die Wiedereinführung des Fachbeirates für Qualität
- die Erhaltung der Konzernstruktur der KABEG. Die kollegiale und gleichberechtigte Führung der KABEG-Häuser
wird wiederhergestellt, sodass wirtschaftliche Aspekte nicht über medizinisch-pflegerische gestellt werden.
- die Wiedereinführung der Krankenanstaltenkonferenz, um geäußerten Anliegen und Problemen der
einzelnen LKHs stärkere Bedeutung zuzumessen
- die Fortsetzung der Leistungsangebotsplanung (Leistungen der Häuser werden so aufeinander abgestimmt,
dass alle Standorte durch "Spezialisierungen" abgesichert sind)
- die Einführung alternativer Versorgungsformen im extramuralen Bereich (z.B. Einrichtung von Gruppenpraxen)
- ein genauer und bis zum Jahr 2016 festgelegter Finanzplan über die Rahmenbedingungen für eine positive
Weiterentwicklung des Kärntner Gesundheitsversorgungssystems
- die Forcierung von Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsvorsorge
Zusätzlich wird ein eigener Kommunikationsausschuss bestehend aus dem Gesundheits- und Krankenanstaltenreferenten,
dem Finanzreferenten, dem KABEG-Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Zentralbetriebsrat eingesetzt, der dann einzuberufen
ist, wenn es unterschiedliche Meinungen und Auffassungsunterschiede in Fragen die Gesundheitspolitik betreffend
gibt.
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