Plenartagung des EU-Parlaments zur Entwicklung und Zusammenarbeit
Brüssel (europarl) - Finanzielle Unterstützung von der EU für notleidende Nachbarn soll zukünftig
davon abhängig sein, ob die Empfänger-Länder Menschenrechte und Demokratie respektieren. So beschloss
es das Parlament am 24.05. Die Abgeordneten sprachen sich gegen Pläne, das Parlament diesbezüglich aus
künftigen Entscheidungsfindungsprozessen auszuschließen, aus.
Metin Kazak (ALDE, BG), Verfasser des Berichts über die neue Verordnung des Parlaments im Hinblick auf Makrofinanzhilfen,
sagte während der Debatte: "In der Vergangenheit wurden Hilfsleistungen zu oft gewährt, ohne dass
auf Einhaltung von EU-Werten Rücksicht genommen wurde, wie es 2002 in der Ukraine und 2000 in Tadschikistan
der Fall war."
Herr Kazak ließ weiterhin verlauten: "Mein Bericht ist klar; nur die Länder, die sich klar für
die Stärkung demokratischer Institutionen, Menschenrechte, Transparenz und den Kampf gegen Korruption aussprechen,
sollten Sofortkredite und Darlehen in Notsituationen von der EU zur Verfügung gestellt bekommen."
Strengere Auflagen und Prüfung von Seiten des Parlaments
Das Parlament hofft, dass sie Verordnung dahingehend ergänzt wird, dass der EU geographisch nahe Länder
(vor allem der Balkan und die östlichen Nachbarländer) in Zukunft gezwungen sind, die strengeren Auflagen
zu erfüllen, um Finanzhilfen zu erhalten. Den Abgeordneten zufolge sollen sich diese Länder dazu verpflichten,
die Gelder, die sie erhalten, für Maßnahmen wie die Abschaffung von Kinderarbeit oder die Bekämpfung
von Armut oder Korruption einzusetzen.
Die Abgeordneten äußerten sich kritisch hinsichtlich des von der Kommission vorgebrachten Plans, das
Parlament aus dem Entscheidungsfindungsprozess auszuschließen. Sie erachten es für notwendig, an jeder
einzelnen Entscheidung bezüglich Makrofinanzhilfen beteiligt zu sein, um weiterhin eine demokratische Kontrolle
gewährleisten und sicherstellen zu können, dass der Geldtransfer an die betroffenen Länder unmittelbar
und effizient erfolgt.
Strengere Aufsicht
Einige Abgeordneten beanstandeten, die EU habe in der Vergangenheit Gelder an Nachbarländer vergeben ohne
adäquate Überprüfungen auszuführen. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) soll
ihrer Ansicht nach in Zukunft das Ausmaß von Demokratie und die Achtung der Menschenrechte in den Empfängergeldern
überprüfen und sich dabei auf Berichte des Parlaments stützen.
Was ist Makrofinanzhilfe?
Seit 1990 hilft die EU Ländern mit ernsthaften, jedoch kurzfristigen finanziellen Problemen. Diese Hilfeleistungen
dienen als Ergänzungen zu anderen Programmen wie denen des Internationalen Währungsfonds (IWF). 23 Länder
haben bislang von Hilfen im Gesamtwert von €7.2 Milliarden profitiert. Bosnien-Herzegowina, Serbien, Armenien,
die Ukraine und Moldawien erhielten in der letzten Zeit derartige Unterstützung.
Was kommt als nächstes?
Im Anschluss an die am Donnerstag abgehaltene Orientierungsabstimmung nehmen die Abgeordneten die Verhandlungen
mit dem Rat auf mit der Zielsetzung, eine endgültige Einigung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen
der Verordnung zu erzielen. |