…für mehr Vertrauen und Wachstum – die Verbraucher im Mittelpunkt des Binnenmarkts
Brüssel (ec europa) - Die Verbraucherausgaben machen 56 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen
Union aus; diese Zahl zeigt, wie sehr Verbraucher die europäische Wirtschaft voranbringen können. Nur
mündige und vertrauensvolle Verbraucher sind indes in der Lage, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen
und Innovation und Wachstum anzustoßen. Deshalb möchte die Europäische Kommission mit ihrer heute
angenommenen strategischen Vision für die Verbraucherpolitik der kommenden Jahre die Teilhabe der Verbraucher
am und ihr Vertrauen in den Markt erhöhen. In der Europäischen Verbraucheragenda werden zur Stärkung
des Vertrauens vier Ziele formuliert: Verbrauchersicherheit erhöhen; Wissen erweitern; Durchsetzung und Rechtsschutz
verbessern; Verbraucherrecht und Verbraucherpolitik an den Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft anpassen. Bis
2014 soll es außerdem zahlreiche gezielte Maßnahmen geben.
„Voraussetzung für das Wachstum in der Europäischen Union sind ein wettbewerbsfähiges Angebot und
eine starke Nachfrage. Die Verbraucher müssen daher ebenso wie die Unternehmen im Mittelpunkt der EU-Politik
stehen. Um die europäische Wirtschaft voranzubringen, brauchen wir das Vertrauen der Verbraucherinnen und
Verbraucher“, sagte Kommissionsvizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding. „Wir wollen das grenzübergreifende
Online-Shopping stimulieren. Dazu müssen die EU und die Mitgliedstaaten ihr Verbraucherrecht an das digitale
Zeitalter anpassen. Erste Schritte zur Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern, die das Internet nutzen,
haben wir mit der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und mit dem Vorschlag für modernisierte
Datenschutzvorschriften unternommen. Weil mehr und mehr Menschen ihre Urlaube mittlerweile online buchen, plant
die Kommission als nächsten Schritt die Überarbeitung der Pauschalreisevorschriften aus dem Jahr 1990.
Damit der digitale Binnenmarkt funktioniert, braucht es jedoch mehr als nur neue Gesetze. Gefordert sind auch die
Mitgliedstaaten, die für eine zügigere und unbürokratischere Anwendung der EU-Vorschriften sorgen
müssen, damit die Verbraucherrechte für unsere 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete
Wirklichkeit werden.“
„Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist eine starke Verbraucherpolitik unerlässlich. Die Stärkung
der Handlungs- und Entscheidungskompetenz der 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa wird einen
entscheidenden Beitrag zum Wachstum der europäischen Wirtschaft leisten“, sagte John Dalli, Kommissar für
Gesundheit und Verbraucherpolitik. „Die heute beschlossene Strategie zielt darauf ab, die Kompetenz und das Vertrauen
der Verbraucher zu erhöhen; hierzu sollen den Verbrauchern all das bereitgestellt werden, was sie benötigen,
um aktiv am Markt teilzunehmen, den Markt für sich zu nutzen, ihr „Auswahlrecht“ auszuüben und ihre Ansprüche
durchzusetzen. Als Beitrag zur Erreichung dieses Ziels werden wir unter anderem den EU-Rechtsrahmen überprüfen,
um sicherzustellen, dass Produkte (einschließlich Lebensmitteln) im Binnenmarkt sicher sind; außerdem
werden wir die EU-Verbrauchervorschriften – in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden – konsequenter
durchsetzen, die Verbraucher bei ihren grenzübergreifenden Einkäufen mehr unterstützen (mit Hilfe
der Europäischen Verbraucherzentren) und darauf achten, dass die Verbraucherinteressen systematischer in jene
EU-Politiken integriert werden, die für Privathaushalte wirtschaftlich besonders relevant sind.“
Gleich, ob es um unsichere Produkte, irreführende Werbung, nicht nachvollziehbare Roaming-Kosten oder fragwürdige
Praktiken im Internet oder um Unterstützung bei Problemen geht – die Rechte und der Schutz, die die europäischen
Verbraucherinnen und Verbraucher genießen, zählen weltweit zu den besten. Die Vorschläge zur alternativen
und zur Online-Streitbeilegung, die zurzeit erörtert werden, sollen die Verbraucher in die Lage versetzen,
Probleme schnell, einfach und kostengünstig zu lösen. Ein weiteres Beispiel ist das europäische
Verfahren für geringfügige Forderungen (Bagatellverfahren), mit dem sich grenzübergreifende Streitigkeiten
mit einem Streitwert bis zu 2 000 EUR einfacher, zügiger und billiger abwickeln lassen. Ab 2013 können
Verbraucher die entsprechenden Formulare über das Europäische Justizportal in allen EU-Amtssprachen online
ausfüllen, was Zeit und Aufwand spart.
Die EU verfügt über ein umfangreiches Verbraucherrecht, und Verbraucheraspekte spielen in vielen EU-Politiken
eine wichtige Rolle. Daneben ist jedoch auch ein umfassender Rahmen erforderlich, der ganz aktuellen Herausforderungen
gewidmet ist, etwa der Digitalisierung des Alltags, dem angestrebten Übergang zu nachhaltigeren Verbrauchsgewohnheiten
und den spezifischen Bedürfnissen schutzbedürftiger Verbraucher.
Vier Hauptziele
In der Verbraucheragenda werden Maßnahmen beschrieben, die zum Erreichen der Ziele der EU-Wachstumsstrategie
Europa 2020 beitragen sollen. Die Agenda baut unter anderem auf folgenden Initiativen auf und ergänzt diese:
Bericht über die Unionsbürgerschaft, Binnenmarktakte, Digitale Agenda für Europa, Fahrplan für
ein ressourcenschonendes Europa.
Die vier Hauptziele der Agenda zur Stärkung des Verbrauchervertrauens lauten:
- Verbrauchersicherheit erhöhen: (für Waren einschließlich Lebensmitteln und für Dienstleistungen)
Stärkung des Rechtsrahmens und effizientere Gestaltung der Marktüberwachung.
- Wissen erweitern: Damit die Verbraucher mit der zunehmenden Komplexität der Märkte zurechtkommen,
benötigen sie die richtigen Instrumente und Informationen (von den tatsächlichen Kosten eines Verbraucherkredits
bis hin zur zuständigen Beschwerdestelle). Dies ist für die Verbraucher ebenso wichtig wie für die
Unternehmer; eine ganz wesentliche Rolle spielen hier die Verbraucherorganisationen.
- Durchsetzung und Rechtsschutz verbessern, denn Rechte dürften nicht nur auf dem Papier stehen. Dies ist
besonders deswegen von Bedeutung, weil der Schaden, der europäischen Verbrauchern durch Probleme entsteht,
die Anlass zu Reklamationen geben, auf rund 0,4 % des BIP der EU geschätzt wird1. Die Netze der Durchsetzungsbehörden
spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle2.
- Politisches Handeln an den gesellschaftlichen Wandel anpassen und Bezug zum Alltag der Verbraucher herstellen:
das Verbraucherrecht an das digitale Zeitalter anpassen und Probleme angehen, mit denen Verbraucher im Internet
konfrontiert werden; die Erfordernisse schutzbedürftiger Verbraucher berücksichtigen; nachhaltige Entscheidungen
leichter machen.
Fünf Kernbereiche
Die Agenda fördert die Verbraucherinteressen in folgenden Schlüsselbereichen3.
- Lebensmittel: Nachhaltigkeit und Sicherheit gewährleisten.
- Energie: Damit Verbraucher von den günstigsten Angeboten im liberalisierten Markt profitieren und ihren
Energieverbrauch besser steuern können.
- Finanzdienstleistungen: die Finanzinteressen der Verbraucher schützen und ihnen die Instrumente für
die Verwaltung ihrer finanziellen Angelegenheiten an die Hand geben.
- Verkehr: die Rechtsvorschriften an heutige Reisegewohnheiten anpassen und eine nachhaltige Mobilität fördern.
- Digitaler Bereich: Probleme der Verbraucher aufgreifen und ihren Online-Schutz sicherstellen.
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