Erste Verhandlungsrunde Schweiz-EU über die Teilnahme der Schweiz am EASO
Bern-Wabern (bfm) - In Brüssel haben am 21.05.die Verhandlungen über die Teilnahme der
Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) begonnen. Zu den Hauptaufgaben
von EASO gehört es, Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck
ausgesetzt sind. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten – Norwegen, Liechtenstein
und Island – geführt.
Im Rahmen der Verhandlungen sollen die Eckwerte des Engagements der assoziierten Staaten bei EASO festgelegt werden.
Im Vordergrund der Gespräche stand eine Auslegeordnung über die zentralen Fragen, die im Rahmen der Verhandlungen
erörtert werden sollen. Die Schweizer Delegation wurde von Vertretern des Bundesamts für Migration BFM
und des Integrationsbüros EDA/EVD geleitet, jene der EU von der Generaldirektion Inneres.
Die Schweiz strebt gemeinsam mit den anderen assoziierten Staaten eine Teilnahme als Beobachter an EASO an. EASO
ist kein Bestandteil der Abkommen von Schengen und Dublin. Die Schweiz ist jedoch an der Verstärkung der europäischen
Zusammenarbeit im Asylbereich interessiert, da das Schweizer Asylsystem durch Dublin mit denjenigen anderer europäischer
Staaten eng verbunden ist.
EASO hat seine Tätigkeit am 19. Juni 2011 aufgenommen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
in Asylfragen zu fördern. Als selbstständige europäische Agentur arbeitet EASO eng mit den zuständigen
Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, aber auch mit dem UNHCR, der EU-Agentur für Grundrechte,
der Europäischen Kommission sowie mit der Grenzschutzagentur FRONTEX. Dem Büro kommen koordinierende
und unterstützende Aufgaben zu, es hat keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden.
Zur Unterstützung von Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind,
koordiniert EASO zum Beispiel die Entsendung von Teams, die dem betroffenen Mitgliedstaat vor Ort helfen. Das Büro
kann auch bei der Organisation von Übersetzungsdiensten, bei der Vermittlung von Herkunftsländerinformationen
oder bei der Verwaltung von Asylverfahren helfen. EASO dient ferner dem Informationsaustausch und der Koordination
der Herkunftsländerinformationen. |