Tiroler Landesregierung beschließt Transparenzpaket
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 21.05. die Eckpunkte des Tiroler
Transparenzpakets beschlossen. Dieses enthält neue Richtlinien für die Parteienfinanzierung, beinhaltet
die Veröffentlichung von Förderungen des Landes und regelt die Ausgestaltung von Managerverträgen
bei landeseigenen und landesnahen Gesellschaften und Einrichtungen.
„Mit dem Tiroler Transparenzpaket tragen wir dem berechtigten Anliegen der Bevölkerung nach Offenheit, Verhältnismäßigkeit
und Sauberkeit in allen Bereichen umfassend Rechnung“, präsentieren LH Günther Platter das Maßnahmenpaket.
Für LHStv Hannes Gschwentner ist das Paket ein „wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in
die Politik wieder herzustellen“.
Wie bereits angekündigt, übernimmt Tirol die Regelungen von der Bundesebene. „In manchen Bereichen –
etwa beim Thema Parteispenden – sind wir aber strenger“, so Platter. Ab sofort laufen die Parteiengespräche.
Im Oktober soll das Tiroler Transparenzpaket dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden und mit 1.1.2013
in Kraft treten.
Tirol ist strenger bei Parteispenden
Künftig müssen alle Parteispenden ab einem Betrag von 1.000 Euro offen gelegt werden. Spenden über
15.000 Euro sind darüber hinaus unverzüglich an den Rechnungshof zu melden. Beim Bund liegen diese Grenzen
mit 5.000 und 50.000 Euro deutlich höher. Am unteren Ende der Skala liegt Tirol auch bei der Parteienförderung.
„Mit 13 Euro pro Wahlberechtigtem schöpfen wir den Rahmen bei Weitem nicht aus“, bekennt sich Platter zum
sparsamen Wirtschaften der Parteien. Laut Bundesregelung wäre ein Betrag bis zu 22 Euro möglich.
Tiroler Transparenzdatenbank kommt
Die Tiroler Landesregierung bekennt sich ab einer Grenze von 2.000 Euro auch zu einer Veröffentlichung von
Förderungen. Soweit es der Datenschutz zulässt, werden all jene Landesförderungen, die für
eine Leistung gewährt wird, die im öffentlichen Interesse steht, in einer Transparenzdatenbank erfasst
und veröffentlicht. Diese Regelung umfasst rund 370 Förderungen wie zum Beispiel die Wirtschaftsförderung,
die Sportförderung oder die Kulturförderung. Leistungen mit Gesundheits-, Familien oder Sozialbezug sind
von einer Veröffentlichung ausgeschlossen. Wer also im Rahmen der Rehabilitation Landesmittel erhält,
scheint nicht in der Transparenzdatenbank auf.
Mit der Richtlinie zu den Managerverträgen in landeseigenen und landesnahen Gesellschaften und Einrichtungen
folgt die Landesregierung auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofes. Die Managergehälter für Unternehmen,
die am Markt im Wettbewerb stehen, orientieren sich an den branchenüblichen Gehaltseinstufungen und der Mitarbeiterzahl.
In Unternehmen, die nicht im Wettbewerb stehen, ist der Bruttobezug des Landeshauptmannes die Messlatte für
Managergehälter. |