Illmer: Regionalisierung in Europa ist eine europapolitische und rechtliche Bestätigung im
Interesse des Bundesstaates
Salzburg (lk) - "Dezentralisierung bringt in der Regel mehr Effektivität und Effizienz
durch die Möglichkeit der Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und führt dadurch auch zu
einer Stärkung der Wirtschaftsleistung der Region." Diese Aussage aus der umfassenden "Erklärung
von Innsbruck" vom 1. Juni 2012 unterstrich Landtagspräsident Simon Illmer am 04.06., der gemeinsam mit
Zweiter Präsidentin Gudrun Mosler-Törnström an der Internationalen Konferenz zum Thema "Regionen
mit Gesetzgebungsbefugnis im Europarat und in der Europäischen Union - Herausforderungen und strategische
Ziele" in Innsbruck teilgenommen hatte. Veranstalter waren der Europarat und die CALRE, die Konferenz der
Regionen Europas mit Gesetzgebungskompetenz.
In der bei der Konferenz gefassten "Erklärung von Innsbruck" heißt es weiter: "Wichtig
ist in der gegenwärtigen Entwicklung, dass die zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise erforderlichen
Einsparungsmaßnahmen nicht die langfristige Investitionskapazität für zukunftsorientierte Investitionen
in Forschung und Entwicklung, Bildung und Qualifikation sowie Infrastrukturprojekte, die einen europäischen
Mehrwert mit sich bringen, beeinträchtigen. Damit werden nämlich die Voraussetzungen für ein intelligentes
und nachhaltiges Wachstum geschaffen." Insgesamt ist zu dem Ergebnis, so Präsident Illmer, festzustellen,
dass der Grundgedanke jeden föderalen Systems "Einheit in der Vielfalt" auch in Zukunft für
ein "Europa der Regionen" eine vielgestaltige Möglichkeit der Regionalisierung bedeute. Bundesstaatlichkeit
könne auch mit dem Selbstbewusstsein, Bürgern reale Identität und Nähe zu vermitteln, getragen
werden. Jedenfalls ist der Befund zulässig, dass in den zurückliegenden zehn bis 15 Jahren die Entwicklung
der Regionen Europas ein Erfolg war, beginnend bei der Entwicklung in Großbritannien, die sogar zur Schaffung
von Regionen mit Gesetzgebungskompetenz führten, über Italien mit einer weitgehenden Dezentralisierung
durch die Verfassungsreform 2001, bis hin zu den zwei Föderalismusreformen in Deutschland mit neuen Kompetenzverteilungen
und die Totalrevision der Verfassung in der Schweiz, wodurch eine moderne, aufgabenorientierte Kompetenzverteilung
entwickelt wurde.
Dass ab 2014 die österreichischen Bundesländer erstmals einen eigenständigen Anteil an der Gerichtsbarkeit
(Landesverwaltungsgerichte) erhalten, sei nur ein Beweis für die positive Entwicklung im Sinne der Regionalisierung,
so Präsident Simon Illmer. |