Neue Rahmenbedingungen für freiwilliges Sozialjahr und Gedenkdienst
Wien (bmask) - Mit 01.06. tritt das österreichische Freiwilligengesetz inkraft. "Das neue
Gesetz ist nicht nur ein weiterer wichtiger Schritt in der Freiwilligenpolitik Österreichs, sondern es wird
damit eine neue Qualität in der nachhaltigen Sicherung des großartigen freiwilligen Engagements in Österreich
konstituiert und festgeschrieben", streicht Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Bedeutung der neuen gesetzlichen
Regelungen hervor.
"Das innovative Gesetz stellt erstmals ein rechtliches Instrument zur Förderung von freiwilligem Engagement
dar und regelt zudem die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Sozialjahr, für das Freiwillige Umweltschutzjahr,
den Gedenkdienst sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland", erläutert Sozialminister Hundstorfer
die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.
Konkret beinhaltet das Freiwilligengesetz neben einer Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke,
die Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrats, einen periodischen Freiwilligenbericht und das Internetportal
freiwilligenweb.at als zentrales Informations- und Vernetzungsmedium, sowie wesentliche Qualitätssicherungsmaßnahmen
für Freiwilligentätigkeiten. Enthalten ist weiters ein Anerkennungsfonds für besonderes freiwilliges
Engagement und durch die Änderung des Gebührengesetzes wird die Eingabegebühr für die Ausstellung
einer Strafregisterbescheinigung nunmehr für alle Freiwilligen entfallen, womit eine sehr wesentliche Unterstützung
der Freiwilligen erfolgt.
Mit diesem Gesetz wird auch ein wichtiger Teil des Regierungsprogramms umgesetzt. So werden das Freiwillige Sozialjahr,
eine Sonderform des freiwilligen Engagements, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr und der Gedenkdienst, Friedens-
und Sozialdienst außerhalb des Zivildienstes abgesichert. Dabei wird insbesondere der Familienbeihilfenanspruch
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Diensten, ebenso wie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
des Europäischen Freiwilligendienstes ermöglicht. Es wird klargestellt, dass es sich bei diesen Diensten
um ein Ausbildungs- und berufliche Orientierungsmaßnahmen unter fachlicher Anleitung und pädagogischer
Begleitung mit hoher Qualitätsanforderung handelt. Die Ziele dieser Dienste sind insbesondere die Vertiefung
von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit im sozialen Bereich, die Persönlichkeitsentwicklung,
die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für Berufsfelder in diesen Bereichen
und die Stärkung von sozialen Kompetenzen der Jugendlichen.
"Diese freiwilligen Dienste leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag für das zivilgesellschaftliche
Engagement junger Menschen, sondern haben auch eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung", unterstrich
Hundstorfer. |