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Umweltverträglichkeitsprüfung |
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erstellt am
30. 05. 12
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Berlakovich:
UVP-Novelle soll Verfahren verkürzen
Nutzung von Ökoenergie erleichtern, Abbau von Schiefergas erschweren
Wien (bmlfuw) - Mit einer Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) will
Umweltminister Nikolaus Berlakovich die verpflichtenden Genehmigungsverfahren verkürzen. "Die behördliche
Genehmigung von neuen Wind- oder Wasserkraftwerken dauert im Schnitt 17 Monate. Lange Verfahren kosten nicht nur
Zeit, sondern auch Geld", betont der Minister, der die Gesetzesnovelle am 29.05. zur Begutachtung ausgesandt
hat.
"Vorprüfungen, ob eine UVP überhaupt notwendig ist, können künftig ohne weiteres entfallen,
wenn sich der Projektbetreiber freiwillig für eine UVP entscheidet. Da bei größeren Projekten eine
UVP immer notwendig ist, kann der Betreiber leicht auf die Vorprüfung verzichten", schlägt Berlakovich
vor.
Zudem sollen die Behörden künftig eine UVP schon beginnen können, bevor sämtliche Unterlagen
eingebracht sind. "Nicht alle Dokumente müssen schon zu Verfahrensbeginn gesammelt sein. Auch das spart
Zeit", so der Minister.
Vereinfacht werden soll die UVP auch durch den Wegfall der Parteienstellung der Landesbehörden im Rahmen des
Vorverfahrens. "Das ist ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung", erläutert
Berlakovich. Gegen eine Entscheidung, ob eine UVP notwendig ist oder nicht, soll außerdem künftig eine
Beschwerde beim Umweltsenat eingebracht werden können.
Bohrungen nach Schiefergas sind ein relativ neuer Diskussionspunkt und vom UVP-Gesetz noch gar nicht erfasst. Solche
Bohrungen - und bereits die Probebohrungen im Vorfeld - sollen künftig UVP-pflichtig sein, lautet der Vorschlag
in der geplanten Gesetzesnovelle.
Dafür sollen kleine Ökoenergieanlagen wie etwa Windräder auf Hausdächern künftig komplett
von der UVP-Pflicht ausgenommen bleiben. "Wir wollen weg von fossilen Energieträgern wie Öl und
Gas. Daher müssen wir die erneuerbaren Energieträger weiter konsequent ausbauen", unterstreicht
Berlakovich. |
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Weninger: Kein Schiefergasabbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung
Wien (sk) - "Ohne eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kann es keinen
Schiefergasabbau im Weinviertel geben. Deshalb wird das heute in Begutachtung geschickte UVP-Gesetz noch vor dem
Sommer verschärft", stellt SPÖ-Umweltsprecher Hannes Weninger eine Beschlussfassung im Parlament
noch vor dem Sommer in Aussicht. "Um die Sicherheit von Mensch und Natur garantieren zu können, müssen
für neue Technologien auch neue Umweltregeln definiert werden", verweist Weninger auf das im Vorjahr
beschlossene CCS-Verbotsgesetz, das die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid in Österreich
untersagt. |
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Jannach: Skandalös kurze Begutachtungsfrist der UVP-Novelle
Wien (fpd) - "Eine für den Wirtschaftsstandort Österreich entscheidende Gesetzesnovelle
des Umweltministers soll mit einer nur einer Woche dauernden Begutachtungsfrist durchgeboxt werden", ist FPÖ-Umweltausschussmitglied
Harald Jannach entsetzt und enttäuscht über die Vorgangsweise von Umweltminister Berlakovich.
"Skandalös ist, dass die Sozialpartner scheinbar wesentlich früher den Begutachtungsentwurf erhalten
haben als die politischen Parteien", so Jannach in Reaktion auf die vernichtende Stellungnahme der Wirtschaftskammer
Österreichs zur neuen Gesetzesnovelle.
Die Wirtschaftskammer Österreich beschreibt die Novelle als komplizierter, unüberschauberer und unsicherer
für den Wirtschaftsstandort Österreich. "Hätte die WKÖ nicht heute eine Stellungnahme
veröffentlicht und wäre damit das Umweltministerium "unter Informationsdruck" gekommen, hätte
der heutige Umweltausschuss keinerlei Information des Ministers erhalten", dankt Jannach der WKÖ für
diesen Warnruf an den Umweltminister.
Bemerkenswert ist die zeitliche Abfolge der Aussendung: Wirtschaftskammer um 13.17 mit vernichtender Kritik am
Gesetz und um 13.38 die rasche Aussendung des Umweltministers als versuchte Beruhigungspille für die Wirtschaft.
"Die Antwort des Ministeriums geht leider kaum auf die Bedenken der Wirtschaft ein", bedauert Jannach. |
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Brunner: Berlakovich muss Bürgerrechte umfassender beachten
Brunner: Grüne beharren auf Verbot von Schiefergasabbau
Wien (grüne) - Gemäß eines Dienstagnachmittag vorgelegten Ministerialentwurfs sollen
Probebohrungen für Schiefergas und dessen Gewinnung mit der Fracking-Methode (zumindest) einer Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) bedürfen. "Diese Ergänzung des UVP-Gesetzes ist schon lange überfällig", kommentiert
die Grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner diesen Teil des Entwurfs. "Die Grünen Anträge
dazu wurden ja leider zuvor immer wieder abgelehnt oder vertagt."
Die UVP-Novelle ist aber auch notwendig, um dem Mahnschreiben der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen.
Diese hatte schon am 28. Februar 2012 gerügt, dass die betroffene Öffentlichkeit in Österreich keine
Rechtsmittel gegen die behördliche Ablehnung einer UVP-Pflicht für ein konkretes Projekt habe. Damit
verstoße Österreich eindeutig gegen Art 10a UVP-Richtlinie. "...die Mitglieder der betroffenen
Öffentlichkeit (müssen) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Möglichkeit haben, eine gerichtliche
Überprüfung der Frage nach der UVP-Pflicht eines Projekts einzuleiten".
"Der Berlakovich-Entwurf gibt nun den eingetragenen Umweltorganisationen ein Anfechtungsrecht, vergisst jedoch
auf die Bürgerinitiativen und NachbarInnen, deren Rechte ebenso berührt sind. Diese ad hoc-Initiativen
vor Ort müssen ebenso eine UVP-Pflicht eines Projekts geltend machen können", fordert Brunner eine
Verbesserung des Entwurfs. "Völlig unakzeptabel sind die Verschlechterungen, die der Entwurf für
Nachbarn und Nachbarinnen von Flughäfen bereit hält. Bürgerrechte sind nicht teilbar. Alle Anrainerinnen
und Anrainer, ganz gleich welcher geplanten Anlage, müssen vor Gesundheitsgefährdungen und unzumutbaren
Belästigungen geschützt werden. Diese Novelle privilegiert Verkehrsanlagen noch weiter gegenüber
sonstigen umweltbeeinträchtigten Vorhaben. Auch wird die Tür für Enteignungen zu weit geöffnet.
Das werden sich die Nachbarn und Nachbarinnen der geplanten 3. Piste des Wiener Flughafens sicher nicht gefallen
lassen", kündigt Brunner jetzt schon breiten Widerstand gegen dieses Ansinnen an.
Brunner kritisiert weiters die kurze Begutachtungsfrist. "In sechs Arbeitstagen zu dieser umfassenden Novelle
Stellung zu nehmen, ist sehr viel verlangt. Dies sollte eigentlich bei einem Gesetzesvorhaben, das BürgerInneninteressen
so stark berührt, nicht der Fall sein. Bundesminister Berlakovich hätte es in der Hand mit einer früheren
Versendung des Entwurfs sowohl eine ausreichende Begutachtung als auch eine Beschlussfassung vor dem Sommer sicherzustellen",
meint Umweltsprecherin Brunner.
Das umstrittene Thema Schiefergas ist für Brunner im Entwurf zu kurz gegriffen: "Die Regelungen zu Schiefergas
im UVP-Gesetz betreffen nur eine allfällige Genehmigung von Projekten. Völlig offen ist die Frage, ob
wir in Österreich überhaupt Schiefergas abbauen wollen oder nicht. Wir Grünen treten für ein
Verbot von Schiefergas ein und haben das im gestrigen Umweltausschuss auch beantragt. Die Bundesregierung hätte
drei Möglichkeiten, die Schiefergaspläne der OMV zu unterbinden. Unser Antrag wurde leider von den Regierungsparteien
vertagt. Das kann ich überhaupt nicht verstehen und kritisiere insbesondere die Doppelbödigkeit der ÖVP,
die den BürgerInnen im Weinviertel erzählt, sie setze sich gegen Schiefergas ein. Im Parlament stimmt
sie dann effektiven Maßnahmen nicht zu." |
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Hochhauser: Investoren, bitte warten!
Novelle könnte Standortqualität Österreichs massiv beeinträchtigen
Wien (pwk) - Der Begutachtungsentwurf für eine Novelle zum UVP-Gesetz bringt noch mehr Bürokratie
und schickt Investoren in Österreich in die Warteschleife. Geht es nach den Vorstellungen des Lebensministeriums,
wird ein Projektwerber künftig gut ein Jahr lang im Ungewissen gelassen, ob für sein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist oder nicht beziehungsweise, bei welcher Behörde sein Antrag auf Genehmigung einzubringen
ist. Hintergrund: Laut Novelle soll es ein neues Kontrollverfahren beim Umweltsenat geben. Dieses kann in allen
Fällen greifen, in denen die Landesregierung (im Zusammenwirken mit allen kompetenzmäßig berührten
Behörden und dem Umweltanwalt) feststellt, dass ein Projekt nicht UVP-pflichtig ist.
"Wird die Novelle so beschlossen, würden Projektplanungen komplizierter, unüberschaubarer und unsicherer",
betont Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Vor dem
eigentlichen Genehmigungsverfahren gäbe es ein Feststellungsverfahren, ein mögliches Berufungsverfahren
sowie das neue Überprüfungsverfahren, das insgesamt 36 verschiedene Organisationen auslösen könnten.
Dazu könnte in der Folge noch ein Beschwerdeverfahren bei einem Höchstgericht kommen.
Feststellungsverfahren sollen der möglichst raschen Abklärung der Frage dienen, ob für ein Projekt
UVP-Pflicht gegeben ist oder nicht. Langwierige Verfahren vertreiben jedoch potenzielle Investoren, betont Hochhauser:"Der
Entwurf geht in die falsche Richtung. Er sollte sicherstellen, dass die im Gesetz vorgegebene Frist von 6 Wochen
in der Realität eingehalten wird. Tatsächlich dauern Feststellungsverfahren in erster Instanz in fast
allen Bundesländern 5 Monate oder länger. Statt weiterer Verfahrensverzögerungen sollte der Gesetzgeber
klarstellen, dass ein Feststellungsverfahren nicht das UVP-Verfahren vorwegnehmen soll und sich daher auf eine
Grobprüfung fokussieren muss".
"Das wäre ein schwerer Schlag gegen das Investitionsklima in unserem Land, den wir mit Nachdruck ablehnen,"
so die WKÖ-Generalsekretärin. "Ist für einen Standort nicht klar definiert, wie lange die Verfahren
dauern oder ziehen sich diese unnötig in die Länge, gerät das Land im internationalen Wettbewerb
ins Hintertreffen. Je mehr Warteschleifen, desto schwerer wird es, Investoren ins Land zu holen. Das kann sich
der Wirtschaftsstandort Österreich nicht leisten."
Bis zu 100 wichtige Industrie- und Infrastrukturvorhaben bedroht Von der Verfahrensverzögerung wären
pro Jahr bis zu 100 wichtige Industrie- und Infrastrukturvorhaben bedroht. Auch viele Projekte, die gar nicht UVP-pflichtig
sind, wären betroffen. Das Nadelöhr der UVP-Verfahren müssen Vorhaben mit einem Investitionsvolumen
von mehreren Milliarden Euro passieren. Darunter sind auch Vorhaben, die für ein nachhaltiges Energie- und
Verkehrssystem bedeutsam sind, wie Wasser- und Windkraftwerke, Stromleitungen, U-Bahnausbauten oder Eisenbahnprojekte.
Neben den UVP-Behörden ist der Umweltanwalt in Österreich als Partei im Feststellungsverfahren Garant
für die Berücksichtigung aller Umweltaspekte. Das österreichische UVP-Gesetz regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung
in den Genehmigungsverfahren großzügig. Neben 36 Umweltorganisationen und den Menschen, die im Umkreis
des vorgesehenen Standorts leben, genießen - europaweit einzigartig - Bürgerinitiativen, Umweltanwälte
und Gemeinden den Status einer Verfahrenspartei. |
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Koren: UVP-Novelle erschwert Infrastruktur-Investitionen massiv
Änderung des UVP-Gesetzes geht in die falsche Richtung - Ziel der Beschleunigung der
Verfahren wird verfehlt - Ausbau der Erneuerbaren Energie massiv gefährdet
Wien (pdi) - "Als hochgradig investitionsgefährdend und ein falsches politisches Signal
für den Industriestandort Österreich", bezeichnete der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV), Mag. Peter Koren, den vorgestellten Entwurf für eine Novelle des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP). "Statt der notwendigen Beschleunigung der übertrieben langen Genehmigungsverfahren, bringt der
Entwurf eine deutliche Erschwerung von Infrastrukturprojekten. Extrem lange UVP-Verfahren sind ein klarer Standortnachteil
und vertreiben potenzielle Investoren", warnte Koren. Investitionen in Infrastruktur seien unabdingbar für
eine wachsende Industrie und würden heimische Arbeitsplätze und Wertschöpfung sichern.
Die IV kritisierte vor allem die geplante Einführung von Überprüfungsrechten im sogenannten Feststellungsverfahren.
Diese Verfahren dauerten schon jetzt im Durchschnitt rund 5 Monate und damit deutlich länger als die gesetzlich
vorgeschriebene Überprüfungsfrist von 6 Wochen. "Durch die Einführung von Überprüfungsrechten
im Feststellungsverfahren ist eine noch größere Verzögerung von Projekten zu befürchten, was
ein klares Investitionshemmnis darstellt. So wird dies etwa den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich
und den dafür notwendigen Netzausbau beträchtlich erschweren", so Koren. Generell würden Teile
des UVP-Gesetzes dem Plan der Bundesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energie und die Importabhängigkeit
im Bereich der Energieversorgung zu reduzieren, widersprechen, betonte der IV-Vizegeneralsekretär. So erschweren
etwa die neu geschaffenen Tatbestände für Wasserkraft und die Einführung der UVP-Verfahren für
Probebohrungen von Schiefergas die Möglichkeiten, die Versorgungssicherheit aus heimischen Energiequellen
zu erhöhen. "Im Sinne des Standortes und einer glaubwürdigen Energiepolitik muss daher die UVP-Novelle
rasch korrigiert werden", forderte Koren abschließend. |
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Heilingbrunner: UVP-Gesetzesnovelle hält einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht Stand!
Uneingeschränkte Parteienrechte für NGOs im UVP-Feststellungsverfahren unabdingbar
Wien (umweltdachverband) - Energieeffizienz, Klimaschutz und Bodenverbrauch müssen zentrale
UVP-Genehmigungskriterien werden - Schwellenwerte für Kraftwerke, Schigebiete, Einkaufszentren müssen
gesenkt werden - Verfahrensverkürzungen gehen auf Kosten von Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz
Das UVP-Gesetz verfolgt den Zweck, den Reichtum an Naturschätzen und unsere Umwelt in Österreich durch
ausgewogene Projektbeurteilungen vor ungerechtfertigten Eingriffen zu schützen. Bundesminister Berlakovich
hat gestern einen Begutachtungsentwurf zur UVP-G Novelle veröffentlicht. Der Umweltdachverband begrüßt
Teile dieses Vorhabens, sieht aber in anderen Aspekten massive Verschlechterungen zur aktuellen Situation. "Wir
begrüßen dezidiert, dass Berlakovich als erster Umweltminister für eine vollständige Umsetzung
der europäischen Vorgaben in Sachen Einbindung von Umweltorganisation in das UVP-Verfahren ist. Lediglich
die geplanten Überprüfungsrechte im Vorprüfungsverfahren werden diesem Vorhaben nicht gerecht",
konstatiert Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. "Wird für
ein Bauvorhaben keine UVP durchgeführt, so haben die NGOs in diesem Verfahren weiterhin keine Parteienrechte
und können somit nicht aktiv mitwirken, sondern bloß gegen den Ablehnungsbescheid eine formellrechtliche
Beschwerde an den Umweltsenat richten. Der dann auch wiederum nur prüfen kann, ob das UVP-Gesetz eingehalten
wurde. Somit bekommen die NGOs wiederum keine vollwertige Parteistellung im UVP- Feststellungsverfahren",
so die erste Kritik Heilingbrunners am Ministerialentwurf.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelnder Parteienrechte für NGOs
"Ich hoffe, das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen. Erst im Mai hat die EU-Kommission Österreich
schriftlich mitgeteilt, dass sie wegen der mangelnden Parteienrechte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
einleitet und gleichzeitig den Zugang der NGOs zu den öffentlichen Gerichten einmahnt. Die Einräumung
eines formellen Beschwerderechtes, wo nur überprüft werden kann, ist nur der halbe Weg", so Heilingbrunner.
Schlechte UVP-Projekte und nicht die NGOs sind Schuld an Verfahrensverzögerungen
Aus Sicht des Umweltdachverbandes gehen auch die Schritte in Sachen Verwaltungsvereinfachungen de facto zu weit.
"Es wird sich niemand gegen eine sinnvolle Verwaltungsvereinfachung stellen. Faktum ist aber auch, dass die
derzeitigen Verfahrensdauern in UVP-Verfahren zum überwiegenden Anteil von der Wirtschaft und den Projektwerbern
durch unzureichende Einreichunterlagen selbst verursacht werden. Bestes Beispiel dafür ist das derzeit im
Verfahren befindliche Wasserkraftwerk in Graz Puntigam, für das die oberste Wasserrechtsbehörde auf zehn
Seiten notwendige Ergänzungen einforderte.
Wirtschaftskammer und IV sowie die E-Wirtschaft sollten daher in erster Linie vor der eigenen Türe zu kehren
beginnen und nicht das UVP-G verantwortlich machen. Insbesondere muss der Schwellenwert für Wasserkraftanlagen
auf 5 MW herab gesetzt werden, damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden können. Auch die
Ausnahme für Kleinstwindräder ist unangebracht. Ein Wildwuchs dieser Anlagen ist damit vorprogrammiert",
so Heilingbrunner. Der zentrale Mangel des derzeitigen Gesetzesvorhabens ist aber im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz
zu sehen: "Obwohl auf europäischer Ebene überall Energieeffizienz und Ressourcenschonung diskutiert
werden, finden sich diese Aspekte im derzeitigen Entwurf nicht wieder. Der Umweltdachverband fordert diesbezüglich
dezidiert klare Kriterien. Zudem stoßen wir uns sehr an der mit einer Woche unverhältnismäßig
kurz gehaltenen Stellungnahmefrist. Vor allem für ehrenamtlich agierende BürgerInnenorganisationen wird
damit die Möglichkeit zur Stellungnahme vereitelt", bedauert Heilingbrunner abschließend. |
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