Bozen (lpa) - Die im Mailänder Abkommen vorgesehenen 40 Millionen Euro jährlich für angrenzende
Gemeinden sollen auf diese beschränkt bleiben und nicht in Projekte in den angrenzenden Provinzen fließen.
Darauf besteht die Landesregierung und will diesen Grundsatz notfalls auch vor Gericht verteidigen: "Solange
wir keine diesbezügliche Zusage haben, überweisen wir die Gelder nicht", so Landeshauptmann Luis
Durnwalder.
Im Mailänder Abkommen, mit dem 2009 die Finanzierung der Autonomie auf neue Beine gestellt worden war, ist
festgelegt worden, dass sowohl Südtirol als auch das Trentino jährlich je 100 Millionen Euro für
die Übernahme von staatlichen Kosten beiseite legen sollten. 60 Millionen davon sollten zur Finanzierung neuer
Kompetenzen dienen, die verbleibenden 40 den an die beiden Länder angrenzenden Gemeinden zugute kommen. "Mit
diesen Mitteln sollte sichergestellt werden, dass der Übergang von unseren Ländern in die angrenzenden
Provinzen ein möglichst harmonischer sein würde", so der Landeshauptmann nach der heutigen (29.
Mai) Sitzung der Landesregierung.
Das Problem ist nun allerdings, dass die Gelder aus diesem Fonds - geht es nach dem Wunsch Roms - nicht nur an
die angrenzenden Gemeinden oder an Projekte mit deren Beteiligung fließen sollen. "Man plant vielmehr,
damit auch Projekte anderswo in den angrenzenden Provinzen zu finanzieren", so Durnwalder, der als Beispiele
die rund 17,3 Millionen Euro anführt, die für Projekte in Verona bereit gestellt werden sollten, oder
die Finanzierung eines Radweges am Gardasee mit noch einmal rund 15 Millionen Euro. "Eine solche Verwendung
würde dem Mailänder Abkommen widersprechen", betont der Landeshauptmann.
Die Landesregierung hat deshalb heute entschieden, in dieser Frage hart zu bleiben: "Wir werden die Gelder
nicht überweisen, solange wir keine Zusicherung darüber haben, dass sie auch für den vorgesehenen
Zweck verwendet werden", so Durnwalder. Dieser Zweck sei die Schaffung des genannten "möglichst
harmonischen Übergangs", aber auch eine Verzahnung über die Landesgrenzen hinweg, etwa durch die
Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur (Loipen, Radwege, Skigebiete) oder durch die Übernahme von grenzüberschreitenden
Diensten (etwa des Winterdienstes auf den Passstraßen). Notfalls, so machte die Landesregierung heute jedenfalls
klar, werde man den Grundsatz der angrenzenden Gemeinden auch vor Gericht verteidigen. |