Geld an angrenzende Gemeinde ja, an Provinzen nein: Land verteidigt sich   

erstellt am
30. 05. 12

Bozen (lpa) - Die im Mailänder Abkommen vorgesehenen 40 Millionen Euro jährlich für angrenzende Gemeinden sollen auf diese beschränkt bleiben und nicht in Projekte in den angrenzenden Provinzen fließen. Darauf besteht die Landesregierung und will diesen Grundsatz notfalls auch vor Gericht verteidigen: "Solange wir keine diesbezügliche Zusage haben, überweisen wir die Gelder nicht", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Im Mailänder Abkommen, mit dem 2009 die Finanzierung der Autonomie auf neue Beine gestellt worden war, ist festgelegt worden, dass sowohl Südtirol als auch das Trentino jährlich je 100 Millionen Euro für die Übernahme von staatlichen Kosten beiseite legen sollten. 60 Millionen davon sollten zur Finanzierung neuer Kompetenzen dienen, die verbleibenden 40 den an die beiden Länder angrenzenden Gemeinden zugute kommen. "Mit diesen Mitteln sollte sichergestellt werden, dass der Übergang von unseren Ländern in die angrenzenden Provinzen ein möglichst harmonischer sein würde", so der Landeshauptmann nach der heutigen (29. Mai) Sitzung der Landesregierung.

Das Problem ist nun allerdings, dass die Gelder aus diesem Fonds - geht es nach dem Wunsch Roms - nicht nur an die angrenzenden Gemeinden oder an Projekte mit deren Beteiligung fließen sollen. "Man plant vielmehr, damit auch Projekte anderswo in den angrenzenden Provinzen zu finanzieren", so Durnwalder, der als Beispiele die rund 17,3 Millionen Euro anführt, die für Projekte in Verona bereit gestellt werden sollten, oder die Finanzierung eines Radweges am Gardasee mit noch einmal rund 15 Millionen Euro. "Eine solche Verwendung würde dem Mailänder Abkommen widersprechen", betont der Landeshauptmann.

Die Landesregierung hat deshalb heute entschieden, in dieser Frage hart zu bleiben: "Wir werden die Gelder nicht überweisen, solange wir keine Zusicherung darüber haben, dass sie auch für den vorgesehenen Zweck verwendet werden", so Durnwalder. Dieser Zweck sei die Schaffung des genannten "möglichst harmonischen Übergangs", aber auch eine Verzahnung über die Landesgrenzen hinweg, etwa durch die Schaffung einer gemeinsamen Infrastruktur (Loipen, Radwege, Skigebiete) oder durch die Übernahme von grenzüberschreitenden Diensten (etwa des Winterdienstes auf den Passstraßen). Notfalls, so machte die Landesregierung heute jedenfalls klar, werde man den Grundsatz der angrenzenden Gemeinden auch vor Gericht verteidigen.
     
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