Berlakovich: UVP-Novelle soll Verfahren verkürzen   

erstellt am
29. 05. 12

Nutzung von Ökoenergie erleichtern, Abbau von Schiefergas erschweren
Wien (bmlfuw) - Mit einer Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) will Umweltminister Nikolaus Berlakovich die verpflichtenden Genehmigungsverfahren verkürzen. "Die behördliche Genehmigung von neuen Wind- oder Wasserkraftwerken dauert im Schnitt 17 Monate. Lange Verfahren kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld", betont der Minister, der die Gesetzesnovelle nun zur Begutachtung ausgesandt hat.

"Vorprüfungen, ob eine UVP überhaupt notwendig ist, können künftig ohne weiteres entfallen, wenn sich der Projektbetreiber freiwillig für eine UVP entscheidet. Da bei größeren Projekten eine UVP immer notwendig ist, kann der Betreiber leicht auf die Vorprüfung verzichten", schlägt Berlakovich vor.

Zudem sollen die Behörden künftig eine UVP schon beginnen können, bevor sämtliche Unterlagen eingebracht sind. "Nicht alle Dokumente müssen schon zu Verfahrensbeginn gesammelt sein. Auch das spart Zeit", so der Minister.

Vereinfacht werden soll die UVP auch durch den Wegfall der Parteienstellung der Landesbehörden im Rahmen des Vorverfahrens. "Das ist ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung", erläutert Berlakovich. Gegen eine Entscheidung, ob eine UVP notwendig ist oder nicht, soll außerdem künftig eine Beschwerde beim Umweltsenat eingebracht werden können.

Bohrungen nach Schiefergas sind ein relativ neuer Diskussionspunkt und vom UVP-Gesetz noch gar nicht erfasst. Solche Bohrungen - und bereits die Probebohrungen im Vorfeld - sollen künftig UVP-pflichtig sein, lautet der Vorschlag in der geplanten Gesetzesnovelle.

Dafür sollen kleine Ökoenergieanlagen wie etwa Windräder auf Hausdächern künftig komplett von der UVP-Pflicht ausgenommen bleiben. "Wir wollen weg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Daher müssen wir die erneuerbaren Energieträger weiter konsequent ausbauen", unterstreicht Berlakovich.
     
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