Nutzung von Ökoenergie erleichtern, Abbau von Schiefergas erschweren
Wien (bmlfuw) - Mit einer Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) will
Umweltminister Nikolaus Berlakovich die verpflichtenden Genehmigungsverfahren verkürzen. "Die behördliche
Genehmigung von neuen Wind- oder Wasserkraftwerken dauert im Schnitt 17 Monate. Lange Verfahren kosten nicht nur
Zeit, sondern auch Geld", betont der Minister, der die Gesetzesnovelle nun zur Begutachtung ausgesandt hat.
"Vorprüfungen, ob eine UVP überhaupt notwendig ist, können künftig ohne weiteres entfallen,
wenn sich der Projektbetreiber freiwillig für eine UVP entscheidet. Da bei größeren Projekten eine
UVP immer notwendig ist, kann der Betreiber leicht auf die Vorprüfung verzichten", schlägt Berlakovich
vor.
Zudem sollen die Behörden künftig eine UVP schon beginnen können, bevor sämtliche Unterlagen
eingebracht sind. "Nicht alle Dokumente müssen schon zu Verfahrensbeginn gesammelt sein. Auch das spart
Zeit", so der Minister.
Vereinfacht werden soll die UVP auch durch den Wegfall der Parteienstellung der Landesbehörden im Rahmen des
Vorverfahrens. "Das ist ein weiterer Beitrag zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung", erläutert
Berlakovich. Gegen eine Entscheidung, ob eine UVP notwendig ist oder nicht, soll außerdem künftig eine
Beschwerde beim Umweltsenat eingebracht werden können.
Bohrungen nach Schiefergas sind ein relativ neuer Diskussionspunkt und vom UVP-Gesetz noch gar nicht erfasst. Solche
Bohrungen - und bereits die Probebohrungen im Vorfeld - sollen künftig UVP-pflichtig sein, lautet der Vorschlag
in der geplanten Gesetzesnovelle.
Dafür sollen kleine Ökoenergieanlagen wie etwa Windräder auf Hausdächern künftig komplett
von der UVP-Pflicht ausgenommen bleiben. "Wir wollen weg von fossilen Energieträgern wie Öl und
Gas. Daher müssen wir die erneuerbaren Energieträger weiter konsequent ausbauen", unterstreicht
Berlakovich. |