Zusätzlicher Anreiz für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Wien (bmwf) - "Die Leistungs- und Förderstipendien sind ein zusätzlicher Anreiz für
Studierende. Auch heuer nehmen wir beträchtliche Mittel in die Hand, um Studierende mit hervorragenden Studienleistungen
und besonderem Engagement zu unterstützen", so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle.
Konkret stehen heuer 9,6 Millionen Euro für Leistungs- und Förderstipendien für Studierende an Universitäten,
Fachhochschulen und Privatuniversitäten zur Verfügung. Die entsprechende Verordnung wurde kürzlich
vom Minister unterzeichnet.
Die Verteilung der Mittel im Überblick:
- 6,5 Millionen Euro für Studierende an Universitäten und Theologischen Bildungseinrichtungen
- 2,9 Millionen Euro für Studierende an Fachhochschulen
- 182.000 Euro für Studierende an Privatuniversitäten
Im vergangenen Jahr wurden folgende Stipendien in Höhe von rund 9 Millionen Euro vergeben:
- Universitäten: 6.134 Leistungsstipendien, 555 Förderstipendien; Gesamtsumme rund 5,7 Millionen Euro
- Fachhochschulen: 3.777 Leistungsstipendien, 133 Förderstipendien; Gesamtsumme rund 3 Millionen Euro
- Privatuniversitäten: 141 Leistungsstipendien, 53 Förderstipendien; Gesamtsumme rund 270.000 Euro
Die Vergabe der Leistungs- und Förderstipendien ist im Studienförderungsgesetz geregelt. Für Leistungsstipendien
können sich Studierende mit hervorragenden Studienleistungen bewerben, die Stipendien werden jährlich
ausgeschrieben und liegen zwischen rund 730 und 1.500 Euro. Die Förderstipendien werden im Sommer- und Wintersemester
ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten.
Studierende können sich unter Vorlage einer Beschreibung der Arbeit und eines Finanzierungsplanes bewerben.
Die Stipendienhöhe liegt zwischen 700 und 3.600 Euro.
|