Erhöhung um 7,5 Mio. Euro auf 67 Mio. Euro für heuer
St. Pölten (nlk) - Für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Niederösterreich
werden seitens des Bundes, des Landes und der betroffenen Gemeinden weitere Gelder verfügbar gemacht. Das
gaben am Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Bundesministerin Dr. Maria Fekter am 06.06. im Zuge einer gemeinsamen
Pressekonferenz in St. Pölten bekannt.
Rund 570 Millionen Euro wurden seit dem Jahr 2002 in den Hochwasserschutz in Niederösterreich investiert.
Pro Jahr werden dafür rund 60 Millionen Euro bereitgestellt. So waren auch für heuer 59,5 Millionen Euro
vorgesehen. Nach Gesprächen mit Ministerin Fekter konnte Landeshauptmann Pröll nun berichten, dass für
heuer seitens des Bundes drei weitere Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. "Gleichzeitig werden
seitens des Landes Niederösterreich zusätzliche drei Millionen Euro bereitgestellt, die Gemeinden tragen
weitere 1,5 Millionen Euro bei. Das heißt, wir haben für heuer einen zusätzlichen finanziellen
Spielraum von 7,5 Millionen Euro", so Pröll.
"Wir können dadurch eine Reihe von Hochwasserschutzprojekten beschleunigen und geplante Projekte umsetzen",
erläuterte der Landeshauptmann. Die Schwerpunkte dieser Projekte bilden der Kremsfluss, der untere Teil des
Kamp und die Gemeinde Strass im Strassertal.
Das zusätzliche Geld rentiere sich in mehrfacher Weise, meinte Pröll weiters: "Durch zusätzliche
Aufträge in der Bauwirtschaft, durch mehr Sicherheit für die Bevölkerung und weil es sinnvoller
ist, vorbeugend in den Schutz zu investieren, als Schaden zu reparieren." Für Finanzministerin Fekter
handelt es sich um "sehr umsichtige und weitsichtige Projekte", die hier umgesetzt werden. Fekter: "Die
drei Millionen Euro, die hier seitens des Bundes zusätzlich in die Hand genommen werden, sind gut angelegt,
denn es macht Sinn, diese Projekte effizient und rasch anzugehen." Denn durch diese Maßnahmen werde
einerseits "die Bevölkerung vor Naturkatastrophen abgesichert", andererseits würden dadurch
auch Arbeitsplätze, Wirtschaftsstandorte und Infrastruktureinrichtungen geschützt. |