Staatssekretär trifft Menschenrechtskommissar des Europarates
Wien (bmeia) - „Österreich nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Förderung und
dem Schutz der Menschenrechte ein. Wir tragen daher auch die Verantwortung, innerstaatlich den Menschenrechtsschutz
konsequent zu verbessern und auszubauen“, hielt Staatssekretär Wolfgang Waldner am 05.06. anlässlich
seines Treffens mit dem Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, fest. Ziel des vom 4.-6. Juni
dauernden offiziellen Besuches ist eine Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation in Österreich.
Neben den österreichischen Schwerpunkten im UN-Menschenrechtsrat (Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kinderrechte)
erläuterte der Staatsekretär aktuelle Vorhaben zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Österreich.
„Zu unserem menschenrechtlichen Selbstverständnis gehört, dass wir eingegangene internationale Verpflichtungen
auch umsetzen. Die kurz vor dem Abschluss stehende Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention
ist ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang“, betonte Waldner. Um die innerstaatliche Umsetzung menschenrechtlicher
Verpflichtungen zu überprüfen, suche man auch systematisch den Dialog mit der Zivilgesellschaft.
Der Staatssekretär unterstrich zudem die hohe Bedeutung von internationalen Monitoring- und Überprüfungsmechanismen
für die Einhaltung der Menschenrechte. „Österreich hat sich erst im Vorjahr einer Überprüfung
seiner Menschenrechtssituation durch den UN-Menschenrechtsrat unterzogen. An der Umsetzung der dabei ausgesprochenen
Empfehlungen wird derzeit intensiv gearbeitet. Wir sehen auch der Einschätzung des Menschenrechtskommissars
des Europarates mit großem Interesse entgegen“, so Waldner, der zudem auf die im heurigen März erfolgte
Ländervisite der drei Beauftragten für Toleranzfragen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) verwies.
Menschenrechtskommissar Mui¾nieks zeigte sich besonders interessiert an den Themen Migration und Frauenrechte
sowie an der Situation älterer und behinderter Menschen. Die Schlussfolgerungen des Österreichbesuchs
werden anschließend in einem Bericht dokumentiert. Der letzte Besuch durch den Menschenrechtskommissar des
Europarates in Österreich erfolgte im Jahr 2007. |