Gesundheitsreform  

erstellt am
14. 06. 12

Stöger: Durchbruch bei Gesundheitsreform erreicht!
Gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzverantwortung modernisieren das Gesundheitssystem
Wien (sk) - "Über Jahrzehnte wurde über eine grundlegende Gesundheitsreform diskutiert und gestritten, ohne, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Durch meine im April 2011 gestarteten Reformverhandlungen ist es erstmals gelungen, alle Partner auf bessere Steuerung und mehr Effizienz einzuschwören", freute sich Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich der Einigung auf ein politisches Grundsatzpapier zur Gesundheitsreform am 13.06. Nach der Sanierung der Krankenkassen und der Einführung der Gruppenpraxen zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs stelle die Gesundheitsreform einen weiteren Reformschritt des österreichischen Gesundheitssystems dar, so der Minister weiter: "Alle Partner sind in Zukunft für die Gestaltung des Gesundheitssystems verantwortlich. Es geht dabei um eine gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzverantwortung auf Basis von verbindlichen Vereinbarungen. Mit dieser Reform stehen die Patientinnen und Patienten im Vordergrund und gleichzeitig wird sorgsam mit den Geldern im Gesundheitssystem umgegangen", erklärte der Minister.

"Ich will, dass es dem österreichischen Gesundheitswesen nie so ergeht wie derzeit anderen in Europa. Ich will es stärken und absichern", bekräftigte Stöger, der dies mit der heutigen Einigung erreicht sieht. "Heute haben wir eine politische Einigung unterzeichnet, dass es in Zukunft in Österreich ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem geben wird", so der Minister weiter. "Wir werden das Gesundheitssystem verbessern und weiter ausbauen können. Die Verschiebung von Patienten zwischen den Sektoren, vom Spitals- in den niedergelassenen Bereich oder umgekehrt, soll ein Ende haben."

 

Karlsböck: Gesundheitsreform bringt unsoziale Zweiklassen-Medizin
Innovative Behandlungen künftig nur noch für Reiche
Wien (fpd) - "Die heute von der Regierung abgefeierte 'Größte Gesundheitsreform aller Zeiten' ist nichts anderes als die Einführung einer beinharten unsozialen Zweiklassenmedizin", kritisierte der freiheitliche Ärztesprecher NAbg. Dr. Andreas Karlsböck. "Künftig werden sich nur mehr Reiche die für sie beste Behandlung leisten können", so Karlsböck, der diese angebliche Reform für die bislang tödlichste Stümperei der Regierung hält.

So seien die vereinbarten "Ausgaben-Obergrenzen", die verhindern sollen, dass die Finanzierung des Gesundheitswesens aus dem Ruder laufen, nichts anderes als eine beinharte Deckelung der medizinischen Leistungen, warnte Karlsböck, der hier die gesetzliche Grundlage für eine unsoziale Zweiklassenmedizin gegeben sieht. "Gegen Ende des Jahres ernsthaft krank zu werden, kann zukünftig tödlich sein. Nämlich dann, wenn für die notwendige Behandlung die vorgesehenen Mittel bereits ausgegeben sind", so Karlsböck. "Dann können sich nur noch die Reichen eine Behandlung leisten, die Armen müssen sterben gehen", fasste Karlsböck die "Größte Gesundheitsreform aller Zeiten" zusammen. "Diese Deckelung ist ein Rückschritt in der Gesundheitsversorgung", warnte Karlsböck. Das System der Deckelungen habe sich bereits in Deutschland und England als katastrophal für die Patienten erwiesen, erinnerte Karlsböck.

Die getroffene Vereinbarung sei nichts anderes als ein Spitalsrettungspaket, das die diesbezüglichen Fehlplanungen der Länder abdecken soll, so Karlsböck, der dem Gesundheitsminister vorwarf, dass er sich von den Landeshauptleuten über den Tisch ziehen habe lassen. Bei den Spitälern werde auch künftig nicht gespart, denn sie würden genauso finanziert wie in der Vergangenheit. Durch die Vernetzung von Spitals- und Niedergelassenem Bereich werde lediglich der Topf größer aus dem sich die Länder ungeniert bedienen könnten, so Karlsböck.

"Das Zugeständnis der Länder, dass Bund und Kassen künftig bei der Spitalsplanung mitreden dürfen und im Gegenzug die Kassen die Ärztestellen mit den Ländern abstimmen müssen führt dazu, dass die Länder zukünftig nicht nur über Steuergeld, sondern zusätzlich auch noch über die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer mit bestimmen dürfen. Das ist eine klare Unterwanderung der Selbstverwaltung nach dem ASVG und somit höchstwahrscheinlich sogar verfassungswidrig", sagte Karlsböck. "Erschreckend, dass der Gesundheitsminister diesen Länder-Putsch gegen die Selbstverwaltung nicht einmal bemerkt, zumal er ja selbst aus dieser kommt", so Karlsböck. Außerdem sei es unverständlich, dass der weitaus teurere Spitalsbereich gegenüber des billigeren Niedergelassenen Bereiches aufgewertet werden soll, so Karlsböck, der sich an einen Schildbürgerstreich erinnert sieht.

"Diese Einigung ist ein klarer Machtzuwachs der Länder", so Karlsböck, der sich über die passive Rolle des Gesundheitsministers nur wundern kann. Eine Bündelung der Mittel sei positiv, jedoch nicht auf die Länder verteilt, sondern zentral im Bund, betonte Karlsböck, der mit dieser Einigung das genaue Gegenteil von dem verwirklicht sieht, was für das österreichische Gesundheitssystem das Beste wäre.

 

Spadiut: Gleicher Inhalt, andere Verpackung
Erneuter Kniefall Stögers vor den Bundesländern - Stöger ist Ankündigungsminister ohne Umsetzung
Wien (bzö) - "Gleicher Inhalt, andere Verpackung". Mit diesen Worten kommentierte BZÖ- Gesundheitssprecher Abg. Dr. Wolfgang Spadiut die Grundsatzeinigung für eine Gesundheitsreform. "Was nun am Tisch liegt, ist komplett ungenügend. Österreich leistet sich nämlich nach wie vor neun teure Gesundheitssysteme", kritisierte Spadiut.

"Seit November 2010 kündigte Gesundheitsminister Stöger in periodischen Abständen eine Gesundheitsreform an und ließ sich dabei immer wieder als großer Reformer feiern. Aber dieses heute vorgelegte Paket ist lediglich ein erneuter Kniefall Stögers vor den Bundesländern und daher ist auch keine zukunftsweisende Spitalsreform in Sicht. Stöger wird als "Ankündigungsminister ohne Umsetzung" in den politischen Annalen Platz finden" betonte Spadiut.

 

Schmidjell: Weichenstellung für die Zukunft mit Patienten im Mittelpunkt
Auf dem Weg zur integrierten Patientenversorgung
Salzburg (lk) - "Die Einigung über die Grundsätze der Gesundheitsreform ist ein erster Schritt, die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen", betonte Gesundheitsreferentin Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell am 14.06. "Eine Steuerung nach gemeinsamen, klaren Zielen ist dringend notwendig und verbessert die Qualität."

Zentral dabei ist der Paradigmenwechsel, der nun gelungen ist: Patientinnen und Patienten stehen in Zukunft im Mittelpunkt der Planungen und Überlegungen, weil die Länder und die Sozialversicherung künftig gemeinsam planen und steuern. So kann Über- oder Unterversorgung vermieden werden. Die Schnittstellen zwischen akutstationären und niedergelassenen Leistungen können so überbrückt werden, dass Patientinnen und Patienten dank neuer Kooperationen einen einheitlichen Behandlungsverlauf erleben.

"Die gemeinsame Planung und Steuerung ist notwendig, um unsere qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Salzburgerinnen und Salzburger auch in Zukunft gleich zugänglich zu sichern", so Schmidjell weiter. "Die koordinierte und abgestufte Versorgung über alle Sektoren, vom Krankenhaus bis hin zum praktischen Arzt, ist zentrales Anliegen, um den Patientinnen und Patienten unnötige Wartezeiten, Doppelbefundungen oder Wege zu ersparen. Wir schlagen den Weg zu mehr integrierter Versorgung ein. Es gilt, die Systeme den Bedürfnissen der Menschen anzupassen, nicht umgekehrt."

Für das Land Salzburg bedeutet die jetzige Grundsatzeinigung, dass darüber ein Vertrag gemäß Art 15a der Bundesverfassung mit allen anderen Ländern, der Sozialversicherung und dem Bund ausverhandelt wird. Damit wird die Einigung konkretisiert. Danach werden mit der Sozialversicherung im Bundesland Verhandlungen über die integrierte Versorgung aufgenommen.

Stärkere Kooperation der Spitäler
"Wir sind in Salzburg bereits ein Stück des Weges gegangen und haben mehrere Maßnahmen in Angriff genommen, um die integrierte Versorgungsplanung voranzutreiben", sagte Schmidjell. In Bezug auf die Spitäler wird derzeit am Regionalen Strukturplan für Salzburg (Planungshorizont 2020) gearbeitet. Dieser Plan wird in eine stärkere Kooperation der Spitäler münden. Mit der Sozialversicherung gibt es bereits jetzt einen Schwerpunkt gemeinsamer Planung bei der psychosozialen beziehungsweise psychiatrischen Versorgung.

Im niedergelassenen Bereich ist mit dem Modellprojekt zur verbesserten Allgemeinmedizinerausbildung ein Zukunftsprojekt auf Schiene gebracht worden, das im Herbst starten wird. "Wir wissen, dass diese gemeinsame Herangehensweise für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation darstellt", so Schmidjell. "Zum Beispiel haben wir mit dem Reformpoolprojekt Präoperative Befundung gute Erfahrungen gemacht. Durch die Vermeidung von doppelter Befunderstellung im niedergelassenen und stationären Bereich vor operativen Eingriffen ist ein Einsparungspotenzial von bis zu 30 Millionen Euro gegeben. Und den Patientinnen und Patienten bleiben Mehrfachuntersuchungen erspart." Das Land plane auch in Zukunft den bereits eingeschlagenen Reformweg beizubehalten, so Landesrätin Schmidjell.

Erste Hürde genommen
Mit der Einigung zwischen Ländern, Sozialversicherung und Bund ist die erste Hürde auf dem Weg zu einem gemeinsam geplanten und gesteuerten Gesundheitswesen genommen. Die Detailarbeit soll in einer entsprechenden Artikel 15 a BVG-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung noch im Sommer ausverhandelt und im Herbst fertiggestellt werden. Sie muss dann von den Ländern umgesetzt werden, das heißt, auch in den Landtagen behandelt werden und den Nationalrat passieren. Sie soll am 1. Jänner 2013 in Kraft treten.

Kerninhalt der Reform
Kerninhalt der Reform ist, dass Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsam die Verantwortung für das gesamte Gesundheitssystem übernehmen. Dadurch wird die Verwirklichung einer Gesundheitsplanung und Steuerung auf den Weg gebracht. Dies verbessert die Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten im Gesundheitswesen, vor allem der Finanziers Länder und Sozialversicherung, die bisher für ihre Sektoren die Alleinentscheidungsmacht hatten. Ziel dabei ist, dass die Menschen die Behandlung dort erhalten, wo sie am besten, am effizientesten und am kostengünstigsten erbracht werden kann, nach dem Prinzip "best point of service".

Bund, Länder und Sozialversicherung vereinbaren gemeinsame Ziele für die gesundheitliche Versorgung. Die Festlegungen beinhalteten gemeinsame Versorgungsziele, Strukturen, Prozesse und Qualitätsparameter für das Gesundheitswesen, die auch gemessen werden können. Versorgungs- und Finanzziele werden vertraglich festgelegt.

Gesundheitsausgaben an Wirtschaftswachstum koppeln

Wenn es die strukturelle Änderung der gemeinsamen Planung und Steuerung gibt, können finanzielle Synergien genutzt werden. Dadurch soll das Wachstum der Gesundheitsausgaben in einem mehrjährigen Zeitraum gedrosselt werden. Das geht nur, wenn es eine gemeinsame Verantwortung des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung gibt. Um die Kostendämpfung zu erreichen, wird es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sektorenübergreifende Ausgabenobergrenzen, die einvernehmlich auf die Sozialversicherungsträger und Länder verteilt werden, geben. Die transparente und umfassende Darstellung der Aufwendungen wird gemeinsam festgelegt und österreichweit einheitlich dargestellt.

 

 Leitl: Grundsatzeinigung ist wichtiger Schritt in Richtung mehr Effizienz bei Mittelvergabe
Bestmögliche Versorgung der Patienten steht im Vordergrund - Betriebe tragen 26,3 Mrd. Euro zu sozialen Töpfen bei
Wien (pwk) - "Mit der heutigen Grundsatzeinigung über eine Gesundheitsreform ist in einem zentralen Reformbereich ein bedeutender Schritt nach vorne gelungen. Unser Gesundheitssystem wurde zu Gunsten der Patientinnen und Patienten auf stärkere Beine gestellt", begrüßt Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl die politische Einigung der sogenannten Steuerungsgruppe aus Bund, Länder und Sozialversicherung über die Neuordnung des Gesundheitswesen. "Die bestmögliche Versorgung der Patienten steht natürlich im Vordergrund. Die ist auf Dauer aber nur dann sichergestellt, wenn die Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt werden, wenn Kostenzuwächse in einem verträglichen Ausmaß bleiben und wenn bestehende Doppelgleisigkeiten - und derer gibt es zuhauf - abgebaut werden."

Die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben in Österreich sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten mit durchschnittlich 5,5 Prozent jährlich deutlich stärker als das BIP gewachsen. Mit der nunmehr vorgesehenen gemeinsamen Planung und Steuerung von Bund, Ländern und Sozialversicherung und der Begrenzung der Spitalskosten am Wirtschaftswachstum sei das Ziel eines effizienteren Mitteleinsatzes "einen großen Schritt näher gerückt", betont Leitl: "Eine bessere Steuerung bedeutet einen besseren Einsatz der Mittel. Und wenn Mittel besser eingesetzt werden, schlägt sich das für jede einzelne Patientin und jeden einzelnen Patienten positiv nieder."

Die österreichischen Unternehmen tragen im Rahmen des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung knapp 26,3 Milliarden Euro (Daten aus 2010) zu den "sozialen Töpfen" bei, während auf die Dienstnehmer rund 14,9 Milliarden entfielen. "Die Betriebe stemmen einen beträchtlichen Anteil der Gesundheitsausgaben und sind deshalb ganz besonders an einem effizienten und zielgerichteten Einsatz der Mittel interessiert. Eine gemeinsame Steuerung und damit eine gemeinsame Finanzverantwortung von Bund, Länder und Sozialversicherung sind hierfür eine wichtige Voraussetzung", so der WKÖ-Präsident.

Zugleich verweist Leitl darauf, dass beim bisherigen Konsolidierungsweg der Krankenkassen der Löwenanteil auf Medikamente, Heilbehelfe/Heilmittel und Vereinbarungen mit privaten bildgebenden Instituten und somit auf die Wirtschaft entfällt. "2011 konnte die Kosten um rund 606 Millionen Euro gedämpft werden, davon hat die Wirtschaft 502 Millionen Euro aufgebracht." Die Kostendämpfung vertragsärztlichen Bereich fiel deutlich geringer aus.

Die beschlossenen Eckpunkte müssen nun rasch legistisch umgesetzt werden, damit die Gesundheitsreform mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten kann. Leitl anerkennt, dass sowohl die Länder, angeführt von Landeshauptmann Pühringer, als auch der Bund mit Minister Stöger und die Sozialversicherung, wo Hauptverbandsobmann Schelling einen konstruktiven und zukunftsweisenden Beitrag geleistet hat, bei einem zentralen Reformvorhaben eine gute Lösung präsentiert haben. Entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung sei nun eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung unter Beteiligung der Sozialversicherung.

 

 Neumayer: Industrie begrüßt gemeinsames Bekenntnis zu Gesundheitsreform
Einigung auf Ausgabendämpfungspfad und sektorenübergreifende Zielsteuerung wichtige Wegmarke - Klare Finanzierungsverantwortung erforderlich
Wien (pdi) - Als einen "ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, die Einigung zur Spitals- bzw. Gesundheitsreform. "Erfreulich ist, dass man sich auf einen Ausgabendämpfungspfad und ein entsprechendes Zielsteuerungssystem einigen konnte, das nicht nur qualitative, sondern auch quantitative Ziele beinhaltet", so Neumayer. Das Bekenntnis zur sektoren- und länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Planung, Steuerung und Leistungserbringung sei ein wesentlicher Fortschritt im Sinne von mehr Effizienz im Gesundheitswesen. "Es ist nun entscheidend, dass es nicht bei einem reinen Lippenbekenntnis bleibt", wie der IV-Generalsekretär forderte: "Verbindliche Sanktionsmechanismen und eine klare Zuordnung der jeweiligen Finanzierungsverantwortung sind erforderlich, damit die vereinbarten Reformmaßnahmen tatsächlich mit Leben gefüllt werden und ihre positive Wirkung entfalten können."

Weiters sei es notwendig, "die Rahmenbedingungen für eine effiziente und treffsichere Steuerung im Gesundheitswesen mit weiteren Maßnahmen zu verbessern", betonte Neumayer. Österreich brauche daher endlich ein einheitliches Krankenanstaltengesetz, damit für alle beteiligten Akteure und Leistungserbringer die gleichen Voraussetzungen bestehen und dadurch auch die länderübergreifende Kooperation umsetzbar wird. "Die zersplitterten Kompetenzen im Gesundheitsbereich, die wiederholt auch der Rechnungshof kritisiert hat, sowie die ineffizienten Doppelgleisigkeiten können wir uns bereits jetzt nicht mehr leisten. Angesichts der drohenden Kostensteigerungen durch die demografischen Veränderungen müssen wir rasch gegensteuern, bevor die Kosten vollends aus dem Ruder laufen", so der IV-Generalsekretär.

 

Dorner: Gesundheitsreform bringt Mehrklassen-Medizin
Finanzpolitische Interessen im Vordergrund - staatliche Bevormundung von Patienten und Ärzten
Wien (öak) - Massive Bedenken äußerte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Walter Dorner, gegen die von Bund, Ländern und Sozialversicherungen verkündete Einigung zur geplanten Gesundheitsreform. Diese stelle finanzpolitische Ziele in den Vordergrund, diene in erster Linie der Entlastung der Länderbudgets und höhle mittelfristig den niedergelassenen Bereich aus, kritisierte Dorner am Mittwoch in einer Aussendung.

So sei damit zu rechnen, dass die fachärztliche Versorgung aus dem niedergelassenen Bereich in medizinische Versorgungszentren verlagert werde, die wiederum in "abgespeckten" Spitälern errichtet würden. Die bewährte Partnerschaft zwischen Ärzten und Sozialversicherungen werde de facto aufgekündigt, ein von der Politik diktierter Stellenplan würde die Vertragsfreiheit ersetzen, um damit einen wesentlichen Teil der Gesundheitsversorgung in die Zentren zu verschieben, die in den Spitälern errichtet würden. Dorner: "So motiviert man junge, engagierte Medizinerinnen und Mediziner sicher nicht dazu, eine eigene Ordination zu führen, erst recht nicht, wenn die fachärztliche Versorgung ohnehin in die Spitäler verlagert werden soll." Als Mittel gegen den drohenden Ärztemangel vor allem am Land sei diese Maßnahme denkbar ungeeignet, so der oberste Ärztevertreter. Der wohnortnahen Versorgung werde somit der Geldhahn zugedreht.

Überhaupt nichts hält der Ärztechef von der Koppelung des Gesundheitsbudgets an das Bruttoinlandsprodukt: "Was passiert in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen? Stagniert dann auch die medizinische Versorgung?", so Dorner. Der Gesundheitszustand der Menschen richte sich ja nicht nach dem Wirtschaftswachstum, im Gegenteil: Es sei erwiesen, dass sich die Gesundheit in Krisenzeiten verschlechtere. Die vitalen Bedürfnisse kranker Menschen dürften sich nicht an "virtuellen Finanztöpfen" orientieren. Dorner: "Wir steuern geradewegs auf eine Mehrklassen-Medizin zu. Medizinische Leistungen wird es in vollem Umfang nur noch für jene geben, die sich einen Privatarzt leisten können." Das angepeilte Einsparungsziel von 3,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2016 führe notgedrungen zu Verschlechterungen und gehe zu Lasten der Patienten, bekrittelte der Ärztepräsident.

Die ÖÄK habe ein gesundheitspolitisches Programm erarbeitet, das auf sozialen Ausgleich bedacht sei. Die Grundsäulen seien eine transparente Finanzstruktur sowie ein auf die Realität zugeschnittenes Gruppenpraxengesetz, das einerseits den Ausbau der wohnortnahen Gesundheitsbetreuung ermögliche und andererseits die Spitalsambulanzen entlaste, erklärte der Ärztepräsident. Basis der optimierten Primärversorgung durch spezielle Haus- und Vertrauensärzte sei eine überfällige Reform der Ausbildung zur Allgemeinmedizin. Die Gesundheitsreform von Bund, Ländern und Sozialversicherungen sei indes keine Option, sondern bedeute "massive Eingriffe in die Freiberuflichkeit des Arztberufes, eine staatliche Bevormundung von Patienten und Ärzten und eine Zentralisierung des Gesundheitssystems", so Dorner.

Das nächste Woche in Bregenz tagende Ärzteparlament werde sich mit der Gesundheitsreform intensiv auseinandersetzen und die notwendigen Beschlüsse fassen, sagte der Ärztepräsident abschließend.
     

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