Neuregelung der Inskription gilt ab kommendem Wintersemester – Minister Töchterle, Vizerektor
Polaschek und ÖH-Vorsitzende Wulz informieren über Neuregelung und Informationsmaßnahmen
Wien (bmwf) - „Vor dem Studium kommt das Inskribieren“ – in einer gemeinsamen Pressekonferenz informierten
Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle, Vizerektor Dr. Martin Polaschek (Universität
Graz; Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz) und ÖH-Vorsitzende Janine Wulz am
13.06. über die Neuregelung der Inskription und die dazu geplanten Informationsmaßnahmen. Ab kommendem
Herbst gelten erstmals die neuen Inskriptionsfristen für den erstmaligen Beginn eines Studiums (also nicht
Fortsetzung eines Studiums). Die von Wissenschaftsministerium, Universitätenkonferenz und Österreichischer
HochschülerInnenschaft gemeinsam erarbeitete und im April beschlossene Neuregelung bringt ein Mehr an Planungssicherheit:
Die allgemeine Frist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium
endet österreichweit einheitlich am 5. September.
„Die Universitäten haben künftig ein Mehr an Planungssicherheit und – möglichkeit, davon profitieren
klarerweise auch die Studierenden“, so Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Er unterstrich
auch die Vorgangsweise bei der Erarbeitung der Neuregelung, die die im Wintersemester durchgeführte Voranmeldung
an den Unis ablöst: „Wir haben die Neuregelung mit jenen gemeinsam erarbeitet, die sie dann auch in der Praxis
mit Leben erfüllen müssen.“ Über die Neuregelung wird in den kommenden Wochen an Schulen, Universitäten
sowie in Print- und Onlinemedien entsprechend informiert. Sämtliche Informationen finden sich u.a. auf der
Homepage
„Die Universitäten können durch die Vorverlegung der Zulassung besser auf die Bedürfnisse der Studierenden
eingehen. Sollte es in manchen Studienrichtungen zu einem starken Anstieg der AnfängerInnenzahlen kommen,
kann das Hörsaal- und Lehrveranstaltungsangebot rechtzeitig darauf abgestimmt werden“, so Vizerektor Dr. Martin
Polaschek, Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz.
"Wir haben es erreicht, den Voranmelde-Flop durch ein System zu ersetzen, in dem den Studierenden durch zahlreiche
Ausnahmeregelungen keine Hindernisse mehr im Weg stehen", so Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH. „Wir
werden unser Bestes geben, um alle angehenden Studierenden über die Neuregelung zu informieren. Wer auf Nummer
sicher gehen will, sollte sich auf jeden Fall bereits jetzt auf unserer Homepage für den SMS Erinnerungsservice
der ÖH anmelden, der über alle relevanten Fristen informiert.“
Neuregelung der Inskription
Die von BMWF, uniko und ÖH erarbeiteten (neuen) Rahmenbedingungen für die Erstzulassung zu Bachelor-
und Diplomstudien im Überblick:
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung (nicht also Fortsetzung des Studiums) zu einem
Bachelor- oder Diplomstudium bis 5. September. Für Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Aufnahmebedingungen
oder Eignungstests werden aufgrund des dadurch benötigten Zeitaufwands eigene Fristen festgelegt (zB Psychologie,
Publizistik, Medizin, Kunststudien, Sport).
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher) nach Anhörung des Senats fest, das Ende
ist österreichweit einheitlich.
- Durch einen klar definierten Ausnahmekatalog werden Härten in Einzelfällen abgemildert.
- Nachfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium (wie bisher): 30. November
- Frist zur Fortsetzungsmeldung (wie bisher): 30. November
- Gesetzlich festgelegte Vereinfachung des Bachelor-Master-Umstiegs bei Studienabschlüssen an derselben
Universität
- Analoge Regelungen für die Zulassung zum Sommersemester (5. Februar, Nachfrist bis 30. April)
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