Bewilligungen für Errichtung von Solaranlagen vereinfacht   

erstellt am
13. 06. 12

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Am Beginn der Ausschussberatungen des Salzburger Landtages nahm am 13.06. unter dem Vorsitz von LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Gesetzesvorlage, mit der das Baupolizeigesetz 1997, das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 und das Salzburger Ortsbildschutzgesetz geändert werden sollen, einstimmig zur Kenntnis.

Mit diesem Gesetzesvorhaben wird eine Entschließung des Salzburger Landtages umgesetzt, in der die Landesregierung ersucht wurde, dem Landtag eine Novelle zum Baupolizeigesetz 1997 zuzuleiten, durch die "Solaranlagen, die nicht parallel zur Dachfläche montiert werden bzw. nicht auf dieser aufliegen, wie in anderen Bundesländern, unter gewissen Voraussetzungen von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden". Die Gesetzesvorlage sieht dazu eine erweiterte Bewilligungsfreistellung von Solaranlagen vor. Künftig sollen Solaranlagen nicht nur auf Dachflächen bewilligungsfrei errichtet werden können, sondern auch in oder an Wandflächen, und zwar ohne Größenbeschränkung. Der Vorschlag geht damit über die Regelungen der meisten anderen Bundesländer hinaus, die meist Größenbeschränkungen (20 Quadratmeter) enthalten. Die Bewilligungsfreistellung soll bei der Errichtung von Solaranlagen auf und an bestehenden Bauten gelten. Für Neu-, Auf- und Zubauten ist ohnehin ein Bewilligungsverfahren durchzuführen, bei dem auch Solaranlagen mitbehandelt werden können, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzesentwurf.

Energiereferent Landesrat Sepp Eisl betonte, dass mit dieser Regelung für thermische und elektrische Solaranlagen auf Gebäuden ein erster Schritt gesetzt worden sei. Man habe mit der vorliegenden Novelle eine Lösung geschaffen, die eine einfache Handhabung bei der Errichtung von solchen Anlagen mit sich bringt und andererseits dafür steht, dass ein gewisses Mindestmaß an Nachbarrechten gewahrt bleibt. Bei der Freiflächenerrichtung von Solaranlagen gebe es sicherlich noch Handlungsbedarf, so Eisl.
     
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