Werbefahrten nun auch ins benachbarte Ausland nicht mehr möglich - gesonderte Anzeigepflicht
notwendig und behördliches Verbot möglich
Wien (bmask) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer begrüßt den Beschluss des
Ministerrats zur Novellierung der Gewerbeordnung vom 12.06., in der auch die derzeit schon strengen Vorgaben zu
den Werbefahrten weiter verschärft werden. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung wurden bis jetzt dadurch umgangen,
dass die Durchführung der Veranstaltung in das benachbarte Ausland verlegt wird und somit die österreichischen
Gewerbebehörden keinen Zugriff haben und die Veranstaltung auch nicht untersagen kann. "Solchen Umgehungsversuchen
wird nun dadurch vorgebeugt, dass das Anbieten von Werbefahrten im Inland und das Abhalten der Veranstaltungen
im Ausland meldepflichtig werden und die Behörde somit die Möglichkeit erhält, dieses Anbieten von
Werbefahrten zu untersagen ", unterstrich Hundstorfer.
Außerdem wird eine gesonderte Verwaltungsstrafbestimmung für solche Fälle geschaffen. Hundstorfer
spricht von einer deutlichen Verbesserung für die KonsumentInnen. Hauptsächlich arglose PensionistInnen
sind immer wieder Opfer derartiger Werbefahrten. Sie werden unter Vorgaukeln eines angeblichen Gewinnes oder weiterer
fadenscheiniger Gründe von Abzockern ins Ausland gelockt und dort unter Druck gesetzt, bis die Betroffenen
vollkommen überteuerte Produkte - Stichwort Heizdecken und "Gesundheitsprodukte" - erwerben. "Die
Werbefahrten waren bislang ein gutes Geschäft für Abzocker - nun haben wir einen Lückenschluss vorgenommen.
Gewerberechtlich wird diesem unlauterem Treiben nun endgültig ein Riegel vorgeschoben", schloss Hundstorfer.
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