Kompetenzen von 194 Behörden werden im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebündelt
– Bundesamt passiert Ministerrat
Wien (bmi) - "Mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl haben wir nun neben der Polizeireform
die Weichen für die nächste große Verwaltungsreform des Innenministeriums gestellt", so Innenministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, " auf eine einfache Formel gebracht, heißt das: Aus 194 mach 1." Durch
die Bündelung der asyl- und fremdenrechtlichen Agenden erster Instanz in einer neuen Behörde fallen zahlreiche
Schnittstellen weg und die Verfahren werden schlanker und effizienter. "Mit dem neuen Bundesamt wird eine
nachhaltige Steigerung der Effizienz und der Professionalität in den Bereichen Asyl, Migration und Fremdenwesen
erreicht – unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes der Betroffenen. Eine wesentliche Voraussetzung
dafür war zweifellos die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die vor wenigen Tagen einstimmig im Bundesrat
beschlossen wurde", betonte Staatssekretär, SP-Regierungskoordinator Dr. Josef Ostermayer.
Der Gesetzesänderungsentwurf wurde an andere Ministerien, Experten und Interessensvertreter gesendet. Sie
hatten bis 15. Mai 2012 Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Expertinnen und Experten des Innenministeriums
haben parallel dazu Gespräche mit den wesentlichen Stakeholdern – Bundesländern, UNHCR, NGOs, Behörden
und Interessensvertretern – zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Einrichtung des BFA geführt. "Die Einbeziehung
aller involvierten Akteure bei der schrittweisen Errichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ist mir
besonders wichtig", so die Innenministerin. "Wir haben die Anregungen und Vorschläge aus der Begutachtungsphase
sehr ernst genommen und viele eingearbeitet." Nachdem der Gesetzesvorschlag den Ministerrat passiert hat,
wird er nun dem Parlament vorgelegt. Ziel ist eine ehestmögliche Beschlussfassung, um mit der Errichtung und
der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen zu beginnen.
Die Vorbereitungen zur Errichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl im Bundesministerium für Inneres
laufen planmäßig auf Hochtouren. Expertinnen und Experten entwickeln jetzt ein umfassendes Aus- und
Fortbildungskonzept, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Start des BFA mit 2014 bestmöglich
vorzubereiten.
Das BFA wird eine Zentrale in Wien und jedenfalls eine Regionaldirektion in jedem Bundesland haben. Zu den Aufgaben
des neuen Bundesamtes werden die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren
und die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen zählen. Alle
darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der Zuwanderung
sollen in der mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden, insbesondere bei
den Bezirkshauptmannschaften bleiben.
Abschließend erklärten Mikl-Leitner und Ostermayer unisono: "Das Bundesamt für Fremdenwesen
und Asyl ist neben der Neustrukturierung der
Bundessicherheitsbehörden und der Einrichtung der
Verwaltungsgerichte ein wesentlicher verwaltungsreformatorischer Schritt hin zu einer effizienten und schlanken
Verwaltung". |