Verfahren betrafen Auftragsvolumen von 6,7 Mrd. €
Wien (pk) - Der nunmehr vorliegende Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes (BVA) über
das Jahr 2011 bietet einen Überblick über die vom BVA ausgeübte laufende Kerntätigkeit in seiner
Eigenschaft als Vergabekontrollbehörde. Demnach wurden im Berichtszeitraum insgesamt 122 Nachprüfungsanträge
beim BVA eingebracht, 26 wurden davon zurückgewiesen, zehn zurückgezogen, in 13 Fällen wurde dem
Antrag stattgegeben. 56 Anträge wurden zurückgezogen, zehn Verfahren eingestellt, in einem Fall wiederum
wurde das Verfahren gemäß $ 6 AVG abgetreten. In den verbliebenen sechs Fällen konnte im Berichtszeitraum
keine Entscheidung gefällt werden, da die Bestellung eines Sachverständigen notwendig geworden ist oder
der Eingang der Anträge erst kurz vor Ablauf des Berichtszeitraums erfolgte. Hinsichtlich der großen
Zahl an Rückziehungen weist der Bericht auf den Umstand hin, dass Anträge häufig zurückgezogen
werden, weil das BVA den Sachverhalt bereits derart ermittelt hat, dass die Parteien dadurch den Verfahrensausgang
vorhersehen können bzw. ein Interessensausgleich vor dem BVA möglich war.
Wie aus dem statistischen Teil des Berichts weiters hervorgeht, wurden im Jahr 2011 106 Anträge auf Erlassung
einer einstweiligen Verfügung gestellt. Davon wurde 80 Anträgen stattgegeben, zwei Anträge wurden
zurückgewiesen und sieben abgewiesen. 14 Anträge wurden zurückgezogen, in einem Fall trat das BVA
das Verfahren gemäß § 6 AVG ab, ein Verfahren wiederum wurde eingestellt. In einem weiteren Fall
konnte im Berichtszeitraum noch keine Entscheidung getroffen werden, da der Eingang des Antrags erst kurz vor Ablauf
des Berichtszeitraums erfolgte.
Beim BVA wurden ferner im Jahr 2011 13 Feststellungsanträge eingebracht. In sieben Fällen wurde dabei
dem Antrag stattgegeben, ein Antrag wurde abgewiesen, vier Anträge zurückgewiesen. In einem Fall schließlich
konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, da die Bestellung eines Sachverständigen notwendig geworden
ist.
Der Bericht weist überdies auch auf die volkswirtschaftlichen Aspekte seiner Tätigkeit hin und teilt
mit, dass die 2011 beim BVA anhängig gemachten Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren insgesamt ein
Auftragsvolumen von rund 6,7 Mrd. € betrafen. Dieses volkswirtschaftlich beachtliche Volumen unterstreiche die
Bedeutung rascher und qualitativ hochstehender Entscheidungen einer unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbehörde,
heißt es dazu. |