Gutachten des Verwaltungsrechtexperten Univ. Prof DDr. Heinz Mayer präsentiert
Eisenstadt (blms) - Seit Wochen üben GRÜNE und die FPÖ massiv Kritik am Verfahren
zur Bestellung des neuen LRH-Direktors. Dabei geht es in erster Linie um die Frage, ob die Anhörung der
sechs Rechnungshof-Bewerber im Kontrollausschuss rechtskonform zustande gekommen ist. „Ja“, sagt Univ.-Prof DDr.
Heinz Mayer. Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtexperte hat am 22.06. gemeinsam mit LT-Präsident
Gerhard Steier dazu ein von ihm erstelltes Gutachten präsentiert. Zur Sprache kamen auch die Vorwürfe
gegen einen der Bewerber, Mag. Andreas Mihalits. Ihm werden nicht korrekte Überstundenabrechnungen vorgeworfen.
Ein Gutachten des Arbeitsrechtexperten Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal kommt zum Schluss, dass keine Verfehlungen
vorliegen. Bei der Landtagssitzung am 28. Juni soll wie geplant eine neue Direktorin oder ein neuer Direktor des
Landesrechnungshofes bestellt werden.
„Laut Gesetz hat der Landtagspräsident die Sitzung des Kontrollausschusses, im konkreten Fall zur Anhörung
der Bewerber für den Landes-Rechnungshofdirektor, zu veranlassen. Das heißt nicht, dass er nur den Auftrag
dazu geben darf. Veranlassen kann auch heißen, dass er selbst tätig wird“, so Mayer. Deshalb sei die
Vorgangsweise von LT-Präsident Steier zur Sitzung einzuladen nachdem Kontrollausschussobmann Johann Tschürtz
drohte die geplante Anhörung der Bewerber platzen zu lassen, korrekt und richtig gewesen. Außerdem hat
die FPÖ ein Gutachten vorgelegt, in dem es heißt, dass der Landtagspräsident den Landeskontrollausschuss
gar nicht einberufen dürfe. Mayer: „Die Einladung durch den Landtagspräsidenten war sogar überflüssig,
da diese ohnehin bereits rechtswirksam war. Auch eine formelle Eröffnung der Sitzung des Kontrollausschusses
zur Anhörung der Bewerber war rechtlich nicht notwendig. Vom rechtlichen Standpunkt aus ist alles korrekt
abgelaufen.“ Einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs gegen die Bestellung des LRH-Direktors, wie von den GRÜNEN
und der FPÖ angekündigt, gibt Mayer keine Chance auf Erfolg: „Die Bestellung ist ein Akt des Landtages,
kein Bescheid. Bestellungsakte sind nicht bekämpfbar.“
Ohne jede Grundlage sind auch die Vorwürfe gegen Andreas Mihalits, einer der sechs Kandidaten für das
Amt des Direktors des Burgenländischen Landes-Rechnungshofes und ehemaliger Mitarbeiter des LH-Büros.
Zu diesem Ergebnis kommt ein arbeitsrechtliches Gutachten des Arbeitsrechtexperten Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal.
Mihalits sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Überstunden nicht korrekt abgerechnet zu haben. „Mazal kommt
in seinem Gutachten explizit zum Schluss, dass es keine Verfehlungen gegeben hat“, sagt die Generalsekretärin
der Landesamtsdirektion, WHRin Mag.a Monika Lämmermayr. LT-Präsident Gerhard Steier spricht in diesem
Zusammenhang von einer menschenverachtenden Vorgangsweise: „Die massiven Vorwürfe sind rein auf einer Gerüchtebasis
in die Welt gesetzt worden.“ Das Bestellungsverfahren habe er „von Anfang an so offengelegt, dass es für alle
nachvollziehbar ist“. |