Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens
Brüssel (ec.europa) - EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 436 Mio. EUR zurückgefordert,
die von den Mitglied-staaten nicht ordnungsgemäß verwendet wurden. Da ein Teil dieses Betrags bei den
Mitgliedstaaten bereits wieder eingezogen wurde, liegt die finanzielle Auswirkung mit 426 Mio. EUR etwas niedriger.
Diese Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück, weil die EU-Agrarvorschriften nicht eingehalten wurden
oder die nationalen Kontrollverfahren für die Agrarausgaben Mängel aufwiesen. Die Mitgliedstaaten sind
für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig,
während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig
verwen-det haben. Um der aufgrund der Finanzkrise angespannten Haushaltslage in einigen Mitglied-staaten Rechnung
zu tragen, hat die Kommission eine Verordnung erlassen, nach der Mit-gliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten, für
die Rückzahlung der genannten vorschriftswidrig verwendeten Gelder unter bestimmten Bedingungen einen Aufschub
von bis zu 18 Monate gewährt werden kann. Diese Möglichkeit ergänzt die bereits bestehenden Optionen,
nach denen ein Antrag gestellt werden kann, die Rückzahlung über eine begrenzte Anzahl von Jahren zu
strecken. Der erste Mitgliedstaat, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, ist Griechenland.
Wichtigste finanzielle Berichtigungen
Mit diesem neuesten Beschluss werden EU-Mittel von Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich Griechenland,
Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und dem Vereinigten Königreich
zurückgefordert. Hier die wichtigsten Einzelberichtigungen:
- 131,3 Mio. EUR werden von Spanien zurückgefordert wegen der Anpflanzung von Rebflächen ohne (Wieder-)Bepflanzungsrechte;
- 98,9 Mio. EUR werden von Italien zurückgefordert wegen der Anpflanzung von Rebflächen ohne (Wieder-)Bepflanzungsrechte;
- 71,5 Mio. EUR werden von Griechenland zurückgefordert wegen mangelhafter Kontrollen bei getrockneten Weintrauben;
- 62,9 Mio. EUR werden von Frankreich zurückgefordert wegen mangelhafter Kontrollen bei Rinderprämien;
- 21,3 Mio. EUR werden von Griechenland zurückgefordert wegen der Anpflanzung von Rebflächen ohne (Wieder-)Bepflanzungsrechte;
- 13,3 Mio. EUR (finanzielle Auswirkung: 13,1 Mio. EUR) werden von Polen zurückgefordert wegen eines mangelhaften
Sanktionssystems und fehlender Definition des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands im Rahmen
der Cross-Compliance-Verpflichtungen;
- 11,6 Mio. EUR werden von Griechenland zurückgefordert wegen fehlender Kontroll-systeme für Zuckererzeugung
und -lagerung.
Die Mitgliedstaaten sind – hauptsächlich über ihre Zahlstellen – für die Verwaltung eines Großteils
der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Kontrollen vornehmen, da sie u.
a. die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen zu bewilligen haben. Die Kommission führt jährlich
mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen
für Mängel ausreichend sind. Außerdem kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern,
wenn ihre Prüfungen ergeben, dass durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße
Verwendung der EU-Mittel nicht hinreichend gewährleistet ist.
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