Wirtschafts- und Familienminister: Kurzvarianten werden gut angenommen, erleichtern Vereinbarkeit
und steigern Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeld
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Familienminister Reinhold Mitterlehner legte am 20.06. im Familienausschuss
des Nationalrats eine positive Evaluierung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds und der Pauschalvariante
für 12+2 Monate vor. "Die neuen Kurzvarianten sind von Österreichs Eltern sehr gut angenommen worden.
Damit haben wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, die Wahlfreiheit erhöht und die Väterbeteiligung
gesteigert", so Mitterlehner zu den wesentlichen Ergebnissen.
Die Kurzvarianten wurden im Auftrag des BMWFJ vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF)
evaluiert. "Mit den neuen Varianten wurden die Bedürfnisse junger Eltern gut getroffen", so Mitterlehner
weiter. Sie haben damit die Möglichkeit nur kurz aus dem Erwerbsleben mit einem Einkommensersatz (einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld) auszusteigen: Drei Viertel der befragten Bezieher/-innen sind mit der von ihnen getroffenen
Wahl sehr zufrieden. Vor allem mit dem Einkommensersatz wurde ein Modell geschaffen, das der beruflichen Situation
der Bezieher/-innen weitgehend Rechnung trägt.
Bei den wieder Erwerbstätigen wird deutlich, dass es durch die kurze Unterbrechung selten zum Verlust der
beruflichen Position kommt. Die Arbeitszeit wird aber meist reduziert. Umso wichtiger ist es, die Unternehmen weiterhin
für eine familienbewusste Personalpolitik zu sensibilisieren, wie es in der im Mai unterzeichneten Charta
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf festgeschrieben worden ist. So muss unter anderem ein verstärktes
Augenmaß auf die Thematik Teilzeitarbeit in Führungspositionen gelegt werden.
Hohe Väterbeteiligung von 32,6 Prozent
Positiv ist auch die hohe Väterbeteiligung, die laut der Evaluierung in den neuen Varianten bei 32,6
Prozent liegt. Die Väter beteiligen sich überwiegend (67,5%) für einen Zeitraum von zwei Monaten
und übernehmen den Bezug meist, wenn das Kind ein Jahr alt ist (47,6%). Väter beteiligen sich primär
am KBG-Bezug, weil sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen wollen. Demgegenüber sind primär finanzielle
und berufliche Argumente ausschlaggebend, wenn sich der Partner nicht am KBG-Bezug beteiligt: In diesem Fall würde
die Beteiligung dem Vater laut den Befragten beruflich schaden (28,7%) bzw. wäre der KBG-Bezug durch den Vater
aus finanziellen Gründen nicht möglich (24,6%). "Die Unternehmen müssen weiter sensibilisiert
werden, damit die Väter verstärkt die Möglichkeit haben, einen Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen",
sagt Mitterlehner. "Viele Best-Practice-Beispiele und Studien zeigen den Mehrwert eines Ausbaus der Familienfreundlichkeit
in Unternehmen", so Mitterlehner unter Verweis auf eine Erhebung für den kürzlich präsentierten
berufundfamilie-index.
Über die Evaluierung
Die Stichprobe umfasste 1.000 ErstantragstellerInnen (840 Frauen, 160 Männer), die den Antrag entweder
auf das einkommensabhängige oder das pauschale Kinderbetreuungsgeld gestellt haben und deren Bezug somit unter
die Reform 2010 fällt. Die Erhebung fand im September 2011 statt, als das jüngste Kind also maximal 20
Monate alt war. Die befragten Personen wurden telefonisch zu verschiedenen Themenbereichen rund um das KBG befragt. |