Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) hat der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
am 20.06. eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes und des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes
einstimmig angenommen. Mit diesem Vorhaben soll das Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes
Salzburg im Rahmen der europäischen Integration als Maßnahme der Rechtsbereinigung aufgehoben und sein
wesentlicher Inhalt in das Landes-Verfassungsgesetz 1999 aufgenommen werden. Dabei geht es unter anderem darum,
dass das Recht der Länder im Subsidiaritätsverfahren zu EU-Gesetzgebungsakten Stellungnahmen an den Bundessrat
abgeben zu können, landesverfassungsrechtlich verankert wird. Da die Stellungnahmefristen gegenüber der
EU sehr knapp bemessen sind, wird außerdem geregelt, dass eine Subsidiaritätsstellungnahme an den Bundesrat
nicht nur vom Plenum des Landtages, sondern auch vom Landtags-Integrationsausschuss ohne Befassung des Plenums
beschlossen werden kann. Dafür kann der Integrationsausschuss auch in der tagungsfreien Zeit zusammentreten
kann. Der Gesetzesvorschlag enthält die zu diesem Zweck notwendigen landesrechtlichen Regelungen, erläuterte
Berichterstatterin LAbg. Adelheid Hirschbichler (SPÖ) unter anderem. Es werden darüber hinaus auch Doppelgleisigkeiten
beseitigt, indem Entwürfe für EU-Gesetze dem Landtag nur mehr vom Bundesrat übermittelt werden.
Eine gleichzeitige Information durch die Landesregierung ist nicht mehr notwendig. Informationen erfolgen nur noch
über Angelegenheiten, die die Landesgesetzgebung betreffen. |