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Kunstrückgabebeirat spricht Rückgabeempfehlungen aus |
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Rückgabe von zwei Gemälden aus dem Belvedere empfohlen Wien (bmukk) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner Sitzung vom 29.06. der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die Rückgabe nachstehender zwei Gemälde aus der Österreichischen Galerie Belvedere an die Rechtsnachfolger von Dr. Josef Blauhorn: Leopold Kupelwieser, Die Heiligen drei Könige, Öl auf Holz und Ludwig Ferdinand Schnorr von Carolsfeld, Das Tal von Chamonix, Öl auf Holz. Der Wiener Industrielle Dr. Josef Blauhorn (1883 - 1944) wurde als Jude von den NS-Machthabern verfolgt. Im Februar 1939 flüchtete er nach London, seit dem "Anschluss" Österreichs agierte Rechtsanwalt Dr. Hans Dechant als sein Vertreter. Hans Dechant verkaufte die beiden Gemälde im März 1940 an die Österreichische Galerie. Nach 1945 brachte Hans Dechant, der nun die weiter in London lebende Witwe nach Josef Blauhorn vertrat, in einem Rückstellungsverfahren vor, er habe die Gemälde lediglich als Treuhänder von Josef Blauhorn verkauft und sei dabei selbst unter dem Druck der NS-Behörden gestanden. Die Rückstellungsoberkommission folgte in ihrer Entscheidung vom 16. September 1952 dieser Argumentation nicht, sondern stellte fest, dass Rechtsanwalt Hans Dechant keineswegs verfolgt war und überdies beim Verkauf Eigentümer der Gemälde, die er an Zahlungsstatt für seine Honorarforderungen von Josef Blauhorn erhalten hatte, war. Der Rückstellungsantrag wurde daher abgewiesen. Der Beirat hält daher zwar die Beurteilung der Rückstellungsoberkommission, dass der Verkauf der Gemälde durch Hans Dechant an die Österreichische Galerie unbedenklich war, für grundsätzlich beachtlich, er sieht jedoch eine Entziehung zu Lasten von Josef Blauhorn bereits in der Überlassung der Gemälde an Hans Dechant für dessen Rechtsanwaltshonorar erfüllt. |
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Informationen: http://www.provenienzforschung.gv.at | ||
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