Zweiter Teil des Ökostromgesetzes tritt am 1. Juli in Kraft - Anteil Erneuerbarer Energien
soll auf 85 Prozent steigen - Marktorientierter und effizienter Ausbau gut unterwegs
Wien (bmwfj) - Am Sonntag, dem 1. Juli, tritt der zweite Teil des neuen Ökostromgesetzes in
Kraft, das die jährliche Fördersumme für neue Anlagen auf 50 Millionen Euro mehr als verdoppelt
sowie ein transparentes Finanzierungsmodell etabliert. "Das neue Ökostromgesetz stärkt Österreichs
Position als Europameister bei Erneuerbaren Energien. Damit wollen wir den Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch
bis 2020 auf 85 Prozent erhöhen. Gleichzeitig lösen wir damit milliardenschwere Investitionen in grüne
Technologien aus und kann der Standort Österreich noch stärker von Öko-Innovationen profitieren.
Dazu werden wir durch den ambitionierten Ausbau und eine verbesserte Stromkennzeichnung schon 2014 bilanziell unabhängig
von Atomstrom sein", betont Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner.
"Parallel dazu forcieren wir durch die im Gesetz eingebaute jährliche Degression der Förderung den
Weg der einzelnen Ökostrom-Technologien in Richtung Marktreife. Wir setzen mit dem Ökostromgesetz auf
einen effizienten Ausbau, bei dem wir aber weiterhin anders als in den vergangenen Jahren in Deutschland die Fördersumme
und damit die Kosten für die Stromverbraucher begrenzen", so Mitterlehner. Während in Deutschland
ein durchschnittlicher Haushalt heuer rund 140 Euro an Ökostromkosten zahlt, sind es in Österreich nur
circa 35 Euro. Die Ökostromförderung nimmt durch den Ausbau bis 2015 noch zu, der Zuwachs wird sich aber
danach aufgrund des Ablaufes der Förderfrist für zahlreiche ältere Anlagen kontinuierlich verflachen.
Gleichzeitig unterstützt das von der EU-Kommission rasch genehmigte neue Finanzierungsmodell die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. "Damit verhindern wir Nachteile gegenüber
anderen EU-Ländern wie Deutschland und Frankreich, was gerade im aktuell schwierigen Konjunkturklima besonders
wichtig ist", so Mitterlehner. Mit der Novelle wurde der Finanzierungsmechanismus der Ökostrom-Förderung
EU-konform geregelt sowie effizienter und transparenter gestaltet. Das neue Finanzierungsmodell berücksichtigt
die Anliegen der besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie und der damit verbundenen
Arbeitsplätze, indem die Ökostromentgelte künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Somit zahlt
die energieintensive Industrie anteilsmäßig einen fairen Beitrag und bleibt dennoch konkurrenzfähig.
Gleichzeitig ist auch für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte gemäß den Kriterien
der GIS-Befreiung die Kostenbelastung mit 20 Euro pro Jahr gedeckelt, um eine finanzielle Überforderung dieser
Haushalte zu verhindern und einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen. Alle betroffenen Haushalte
erhalten von der GIS in den nächsten Wochen eine entsprechende Information.
Knapp 5.500 neue Anlagen nur durch Abbau der früheren Warteliste
Der erste Teil des Ökostrom-Gesetzes wurde mit dem Abbau der früheren Wartelisten, die teils
bis zum Jahr 2025 gereicht haben, bereits umgesetzt. Für Wind und Photovoltaik stand dafür ein Sonderkontingent
an Tarifförderungen mit einem Volumen von 108 Millionen Euro zur Verfügung. "Allein durch den Abbau
der alten Wartelisten bringen wir insgesamt knapp 5.500 neue Anlagen ans Netz und können 420.000 Haushalte
zusätzlich mit grünem Strom versorgen. Der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik boomt in Österreich",
so Mitterlehner.
Die Zahlen für den Abbau der Windkraft-Warteliste im Detail: Mit dem Wind-Sonderkontingent von 80 Millionen
Euro gehen rund 630 MW (ca. 180 Anlagen) in den nächsten ein bis zwei Jahren ans Netz womit knapp 390.000
Haushalte zusätzlich versorgt werden. Damit wird die derzeit installierte Wind-Leistung mit einem Schlag um
60 Prozent erhöht, wobei der Ausbauweg mittels Tarifdegression vom Markt sehr gut angenommen wurde. Durch
die Tarifdegression werden rund drei Millionen Euro eingespart, weshalb mit dem gleichen Unterstützungsvolumen
rund zwei Prozent mehr Wind-Leistung ans Netz gehen.
Die Zahlen für die Photovoltaik-Warteliste im Detail: Mit dem Photovoltaik-Sonderkontingent von 28 Millionen
Euro gehen 122 MW (5.276 Anlagen) demnächst ans Netz, womit rund 33.000 Haushalte zusätzlich versorgt
werden. Damit wird die derzeit installierte PV-Leistung mit einem Schlag mehr als verdoppelt. Auch hier wurde der
eingeschlagene Weg der Tarifdegression vom Markt sehr gut aufgenommen. Durch die Tarifdegression werden rund neun
Millionen Euro eingespart, weshalb mit dem gleichen Unterstützungsvolumen rund 25 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung
ans Netz gehen.
Startschuss für Investitionsoffensive bei Kleinwasserkraft
Mit 1. Juli tritt zudem die Regelung zum Sonderinvestitionsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro für
den Abbau von anstehenden Kleinwasserkraftprojekten in Kraft. Damit können ab 2013 rund 25 MW Wasserkraft
errichtet und zusätzlich knapp 35.000 Haushalte jährlich versorgt werden. Daneben wurde der jährliche
Investitionszuschuss für die Wasserkraft von 14 auf 16 Millionen erhöht. Auch die Revitalisierung der
mittleren Wasserkraft kann, zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung der Neuerrichtung von mittleren
Wasserkraftanlagen, künftig durch Investitionszuschüsse gefördert werden.
Zusätzlich zum gut laufenden Ökostrom-Ausbau will Mitterlehner künftig vor allem die Energieeffizienz
weiter forcieren. "Um die Ziele der Energiestrategie Österreich und die Vorgaben der Europäischen
Union zu erreichen, müssen wir Energie in allen Bereichen effizienter einsetzen. Damit lässt sich drei
Mal mehr bewegen als mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energie", bekräftigt Mitterlehner abschließend. |