Bundesrat legt erstmals Tätigkeitsbericht vor
Wien (pk) - Der Bundesrat hat erstmals einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dieser umfasst den
Zeitraum des Bundesrats-Vorsitzes Salzburg (2. Halbjahr 2011) unter Bundesratspräsidentin Susanne Neuwirth
und Steiermark (1. Halbjahr 2012) mit Bundesratspräsident Gregor Hammerl. Der Bericht gibt Auskunft über
die Mitwirkung des Bundesrates an EU-Themen und seinen Anteil am Ausbau der Gemeindekooperationen. Ein weiteres
Schwerpunktthema ist die Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik. Die Salzburger und die Steirische Präsidentschaft
werden in ihren Schwerpunkten und wichtigsten Ereignissen vorgestellt. Stimmen aus Salzburg und der Steiermark
sowie statistische Daten zu den beiden Präsidentschaften runden den Tätigkeitsbericht des Bundesrates
ab.
Der Bundesrat und die EU
Bereits seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 nutzt der Bundesrat aktiv die ihm zur Verfügung
stehenden Mittel, sich in europäische Entscheidungsprozesse einzubringen. Da die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
stets eines seiner wichtigsten Anliegen war, beteiligte sich der Bundesrat schon vor Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon mit 1. Dezember 2009 aktiv an der Entwicklung inner- und interparlamentarischer Regelungen und Vorgangsweisen
zur Umsetzung der neuen EU-Mitwirkungsrechte im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung. Mittels einer eigenen
parlamentarischen Initiative konnten die Mitglieder der Länderkammer schließlich erreichen, dass die
im Juli 2010 beschlossenen Lissabon-Begleitnovelle weitgehend gleiche Rechte für National- und Bundesrat im
Subsidiaritätsprüfungsverfahren vorsieht. Die Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und in der
Geschäftsordnung des Bundesrates in diesem Zusammenhang bilden den vorläufigen Höhepunkt der erfolgreichen
EU-Mitwirkung der Länderkammer.
Eine spezielle Initiative sind die Europakonferenzen des Bundesrates, die seit 2006 abgehalten werden. Die Konferenz
am 9. Mai 2012 war bereits die vierte Veranstaltung in dieser Reihe und widmete sich dem Thema "Kroatien –
der 28. EU-Mitgliedsstaat".
Der Bundesrat und die Kommunalpolitik
Die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Stärkung der Rechte der Gemeinden, die am 29. Juli 2011
in Kraft trat, geht auf eine originäre Initiative des Bundesrates zurück. Die Novelle regelt die sprengelübergreifende
Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungsbehörden und brachte auch eine umfassende Liberalisierung zur interkommunalen
Zusammenarbeit auf Gemeindeebene. Der Bundesrat hat damit gezeigt, dass er bei der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung
erfolgreich Impulse setzen kann und so auch in Zukunft verstärkt einen wesentlichen Beitrag zur Interessenvertretung
der Länder und Gemeinden leisten kann und wird.
Schwerpunktthema Frauen in der Kommunalpolitik
Der Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik wird ein eigener Beitrag des Berichts gewidmet. Obwohl Frauen im Bundesrat
von Anfang an vertreten waren, ist ihr Anteil in diesem Gremium nur allmählich angestiegen. Derzeit sind unter
den 62 Mitgliedern des Bundesrates nur 20 Frauen zu finden. Die Hälfte von ihnen hat auch ein Mandat auf kommunaler
Ebene inne. Allerdings lässt sich auch hier ein signifikanter Unterschied zu ihren männlichen Kollegen
aufzeigen. Im Bundesrat sitzen derzeit sieben Bürgermeister, aber nur zwei Bürgermeisterinnen. Dies spiegelt
die Situation auf Gemeindeebene wider, denn der Frauenanteil im Bürgermeisteramt in Österreich beträgt
derzeit nur etwa fünf Prozent. Die Bundesrätinnen spielen insgesamt eine wichtige Vorbildrolle, um andere
Frauen in ihrem kommunalpolitischen Engagement zu motivieren. |