Zwei aktive Bundesratspräsidentschaften im Rückblick   

erstellt am
29. 06. 12

Bundesrat legt erstmals Tätigkeitsbericht vor
Wien (pk) - Der Bundesrat hat erstmals einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dieser umfasst den Zeitraum des Bundesrats-Vorsitzes Salzburg (2. Halbjahr 2011) unter Bundesratspräsidentin Susanne Neuwirth und Steiermark (1. Halbjahr 2012) mit Bundesratspräsident Gregor Hammerl. Der Bericht gibt Auskunft über die Mitwirkung des Bundesrates an EU-Themen und seinen Anteil am Ausbau der Gemeindekooperationen. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik. Die Salzburger und die Steirische Präsidentschaft werden in ihren Schwerpunkten und wichtigsten Ereignissen vorgestellt. Stimmen aus Salzburg und der Steiermark sowie statistische Daten zu den beiden Präsidentschaften runden den Tätigkeitsbericht des Bundesrates ab.

Der Bundesrat und die EU
Bereits seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 nutzt der Bundesrat aktiv die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, sich in europäische Entscheidungsprozesse einzubringen. Da die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips stets eines seiner wichtigsten Anliegen war, beteiligte sich der Bundesrat schon vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit 1. Dezember 2009 aktiv an der Entwicklung inner- und interparlamentarischer Regelungen und Vorgangsweisen zur Umsetzung der neuen EU-Mitwirkungsrechte im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung. Mittels einer eigenen parlamentarischen Initiative konnten die Mitglieder der Länderkammer schließlich erreichen, dass die im Juli 2010 beschlossenen Lissabon-Begleitnovelle weitgehend gleiche Rechte für National- und Bundesrat im Subsidiaritätsprüfungsverfahren vorsieht. Die Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und in der Geschäftsordnung des Bundesrates in diesem Zusammenhang bilden den vorläufigen Höhepunkt der erfolgreichen EU-Mitwirkung der Länderkammer.

Eine spezielle Initiative sind die Europakonferenzen des Bundesrates, die seit 2006 abgehalten werden. Die Konferenz am 9. Mai 2012 war bereits die vierte Veranstaltung in dieser Reihe und widmete sich dem Thema "Kroatien – der 28. EU-Mitgliedsstaat".

Der Bundesrat und die Kommunalpolitik
Die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Stärkung der Rechte der Gemeinden, die am 29. Juli 2011 in Kraft trat, geht auf eine originäre Initiative des Bundesrates zurück. Die Novelle regelt die sprengelübergreifende Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungsbehörden und brachte auch eine umfassende Liberalisierung zur interkommunalen Zusammenarbeit auf Gemeindeebene. Der Bundesrat hat damit gezeigt, dass er bei der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung erfolgreich Impulse setzen kann und so auch in Zukunft verstärkt einen wesentlichen Beitrag zur Interessenvertretung der Länder und Gemeinden leisten kann und wird.

Schwerpunktthema Frauen in der Kommunalpolitik
Der Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik wird ein eigener Beitrag des Berichts gewidmet. Obwohl Frauen im Bundesrat von Anfang an vertreten waren, ist ihr Anteil in diesem Gremium nur allmählich angestiegen. Derzeit sind unter den 62 Mitgliedern des Bundesrates nur 20 Frauen zu finden. Die Hälfte von ihnen hat auch ein Mandat auf kommunaler Ebene inne. Allerdings lässt sich auch hier ein signifikanter Unterschied zu ihren männlichen Kollegen aufzeigen. Im Bundesrat sitzen derzeit sieben Bürgermeister, aber nur zwei Bürgermeisterinnen. Dies spiegelt die Situation auf Gemeindeebene wider, denn der Frauenanteil im Bürgermeisteramt in Österreich beträgt derzeit nur etwa fünf Prozent. Die Bundesrätinnen spielen insgesamt eine wichtige Vorbildrolle, um andere Frauen in ihrem kommunalpolitischen Engagement zu motivieren.
     
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