Angelobung der Vorsitzenden durch Landeshauptmann Hans Niessl
Eisenstadt (blms) - Gemäß dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 sind die
Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen Mitte Juni 2012 per Beschluss der Burgenländischen Landesregierung
auf die Amtsdauer von 5 Jahren bestellt worden. Die Bezirkshauptleute wurden als Vorsitzende dieser Kommission
am 27.06. von Landeshauptmann Hans Niessl in Anwesenheit von Landesamtsdirektor WHR Dr. Robert Tauber im Landhaus
in Eisenstadt angelobt.
Die Grundverkehrsbezirkskommissionen bestehen hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
aus einer oder einem rechtskundigen Landesbediensteten als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einem auf Vorschlag
der Burgenländischen Landwirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland
bestellten Mitglied, einer oder einem forstwirtschaftlichen Sachverständigen und einem vom Gemeinderat jener
Gemeinde, in der das Grundstück liegt, bestellten Mitglied, das mit den Angelegenheiten der örtlichen
Raumplanung vertraut ist. Liegen die von einem Rechtserwerb erfassten Grundstücke in mehreren Gemeinden, so
sind die Ortsmitglieder aller betroffenen Gemeinden als Mitglieder der Kommission beizuziehen.
Hinsichtlich der Baugrundstücke bestehen die Grundverkehrsbezirkskommissionen aus einer oder einem rechtskundigen
Landesbediensteten als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einem auf Vorschlag der Burgenländischen Landwirtschaftskammer,
der Wirtschaftskammer Burgenland und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland bestellten
Mitglied, einer namhaft zu machenden Vertreterin oder einem namhaft zu machenden Vertreter der für Angelegenheiten
der Raumordnung zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Burgenländischen Landesregierung und einem
vom Gemeinderat jener Gemeinde, in der das Grundstück liegt, bestellten Mitglied, das mit den Angelegenheiten
der örtlichen Raumplanung vertraut ist. Liegen die von einem Rechtserwerb erfassten Grundstücke in mehreren
Gemeinden, so sind die Ortsmitglieder aller betroffenen Gemeinden als Mitglieder der Kommission beizuziehen. Der
Bereich der Grundverkehrsbezirkskommission bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung umfasst auch die
Gebiete der Freistädte Eisenstadt und Rust. Für sämtliche Mitglieder wurde auch die Anzahl von Ersatzmitgliedern
bestellt. |