Burgenländische Grundverkehrsbezirkskommissionen   

erstellt am
27. 06. 12

Angelobung der Vorsitzenden durch Landeshauptmann Hans Niessl
Eisenstadt (blms) - Gemäß dem Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 sind die Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen Mitte Juni 2012 per Beschluss der Burgenländischen Landesregierung auf die Amtsdauer von 5 Jahren bestellt worden. Die Bezirkshauptleute wurden als Vorsitzende dieser Kommission am 27.06. von Landeshauptmann Hans Niessl in Anwesenheit von Landesamtsdirektor WHR Dr. Robert Tauber im Landhaus in Eisenstadt angelobt.

Die Grundverkehrsbezirkskommissionen bestehen hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke aus einer oder einem rechtskundigen Landesbediensteten als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einem auf Vorschlag der Burgenländischen Landwirtschaftskammer und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland bestellten Mitglied, einer oder einem forstwirtschaftlichen Sachverständigen und einem vom Gemeinderat jener Gemeinde, in der das Grundstück liegt, bestellten Mitglied, das mit den Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung vertraut ist. Liegen die von einem Rechtserwerb erfassten Grundstücke in mehreren Gemeinden, so sind die Ortsmitglieder aller betroffenen Gemeinden als Mitglieder der Kommission beizuziehen.

Hinsichtlich der Baugrundstücke bestehen die Grundverkehrsbezirkskommissionen aus einer oder einem rechtskundigen Landesbediensteten als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einem auf Vorschlag der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer Burgenland und der Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland bestellten Mitglied, einer namhaft zu machenden Vertreterin oder einem namhaft zu machenden Vertreter der für Angelegenheiten der Raumordnung zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Burgenländischen Landesregierung und einem vom Gemeinderat jener Gemeinde, in der das Grundstück liegt, bestellten Mitglied, das mit den Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung vertraut ist. Liegen die von einem Rechtserwerb erfassten Grundstücke in mehreren Gemeinden, so sind die Ortsmitglieder aller betroffenen Gemeinden als Mitglieder der Kommission beizuziehen. Der Bereich der Grundverkehrsbezirkskommission bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung umfasst auch die Gebiete der Freistädte Eisenstadt und Rust. Für sämtliche Mitglieder wurde auch die Anzahl von Ersatzmitgliedern bestellt.
     
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