Gemeinden wollen 15a-Vereinbarungen schließen können
Wien (gemeindebund) - Die Gemeinden feierten am 26.06. das 50jährige Bestehen der Gemeindeverfassung
mit einem Festakt im Parlament. Dabei äußerte Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer
einen Wunsch: "Es wäre richtig, die Gemeinden und ihre Interessensvertretungen noch stärker in der
Verfassung zu verankern", so Mödlhammer. "Damit könnten wir eine verfassungsmäßige
Bestandsgarantie der kommunalen Spitzenverbände erreichen, die uns auf Augenhöhe mit Bund und Ländern
verhandeln lässt", sagte Mödlhammer beim Festakt im Parlament.
"Wir wollen auch das Recht bekommen, mit Bund und Ländern Verträge und Vereinbarungen zu schließen",
forderte Mödlhammer. "Das würde die Abwicklung vieler Vorhaben deutlich vereinfachen, und teure
Umwege ersparen."
In seiner Rede erinnerte Mödlhammer daran, dass jene Verfassungsnovelle, die man heute feiere, vor 50 Jahren
sehr hart erkämpft worden war. "Es hat ja damals nicht an Versuchen gefehlt, einen Keil zwischen kleine
und große Gemeinden zu treiben. Das ist ein Verhalten, das ich auch heute noch immer wieder bemerke."
Neben der Forderung nach einer noch stärkeren Verankerung in der Verfassung äußerte sich der Gemeindebund-Chef
auch zur aktuellen Diskussion um mehr direktdemokratische Möglichkeiten. "Man braucht da gar nicht auf
Modelle im Ausland zu schauen, ein Blick auf Österreichs Gemeinden ist ausreichend. Dort wird direkte Demokratie
Tag für Tag gelebt, denn auf keiner anderen Ebene können die Bürger so unmittelbar am Geschehen
mitwirken, wie in den Gemeinden. Dazu braucht es keine großartigen Regelungen, sondern nur Hausverstand und
einen aktiven Bürgermeister, der auf die Menschen zugeht. Ortschefs, die nicht Tag für Tag die Wünsche
und Sorgen der Menschen ernst nehmen, werden bei der darauf folgenden Wahl schlicht abgewählt."
Deutliche Worte fand Mödlhammer auch zur Frage der Gemeindefusionen: "Die Gemeinden sind immer für
sinnvolle Reformen offen, allerdings nur dann, wenn sie nachweislich etwas bringen und nicht gegen den Willen der
Bürger stattfinden. Man sollte daher auch in der Verfassung festhalten, dass Gemeinden nur nach einem positiven
Volksentscheid der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zusammengelegt oder aufgelöst werden können."
"Mein Appell zu diesem Jubiläum ist: Reden wir nicht groß über die Gemeindeselbstverwaltung,
sondern tun wir gemeinsam alles dafür um sie zu schützen, zu stärken und mit Leben zu erfüllen.
In jenem Geist, mit dem vor 50 Jahren in diesem Saal die Gemeindeverfassungsnovelle beschlossen wurde." |