Auch zweiter Teil des Transparenzpakets am Weg ins Plenum
Wien (pk) - Nach dem Lobbying-Gesetz und der Änderung des Korruptionsstrafrechts ist nun auch
der zweite Teil des Transparenzpakets auf dem Weg ins Plenum des Nationalrats. Der Verfassungsausschuss stimmte
am 26.06. sowohl den im Parteiengesetz verankerten neuen Regelungen für Parteispenden als auch neuen Transparenzbestimmungen
für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu. Damit kann das Gesamtpaket wie geplant in der für morgen
angesetzten Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden. Am Donnerstag will der Bundesrat darüber beraten.
Die Beschlüsse im Verfassungsausschuss erfolgten mit wechselnden Mehrheiten, seitens der Opposition gab es
nach wie vor viel Kritik.
Um die notwendige Zweidrittelmehrheit für das neue Parteiengesetz sicherzustellen, nahmen die Koalitionsparteien
im Ausschuss noch einige Abänderungen vor und lagerten die Detailbestimmungen über die Parteienförderung
des Bundes in ein eigenes Gesetz aus. So sind etwa Einzelspenden künftig bereits ab einer Höhe von 3.500
€ – statt wie ursprünglich geplant ab 5.000 € - offenzulegen, gestückelte Spenden, etwa an mehrere Bezirks-
oder Landesorganisationen, werden zusammengerechnet. Zudem wurde der Spendenbegriff auf Sach- und Personalspenden
ausgedehnt. Auch Einnahmen aus Inseraten und aus Sponsoring sind extra auszuweisen, wenn sie im Einzelfall 3.500
€ (Inserate) bzw. 12.000 € (Sponsoring) überschreiten. Parteifunktionäre und PolitikerInnen, die wissentlich
illegale Spenden annehmen, müssen mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.
Laut dem im Ausschuss vorgelegten neuen Parteien-Förderungsgesetz wird die jährliche Parteienförderung
des Bundes künftig auf 4,6 € pro Wahlberechtigtem erhöht, im Gegenzug wird der bisherige Anspruch auf
Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen. Zusätzlich ist für die Parteienförderung der Länder
eine Bandbreite zwischen 6,2 € und 22 € pro Wahlberechtigtem vorgesehen. Dem neue Parteien-Förderungsgesetz
stimmten lediglich die Koalitionsparteien zu, die Opposition lehnte die Bestimmungen mit der Begründung ab,
dass unterm Strich ein deutliches Mehr für die Parteikassen herauskomme.
Die strengen Spendenregelungen inklusive der vorgesehenen Wahlkampfkostenbegrenzung von 7 Mio. € sollen auch für
Bundespräsidentenwahlen gelten, dazu brachten die Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen im Ausschuss
einen zweiten separaten Gesetzesantrag ein.
Schließlich nahm der Ausschuss auch noch einzelne Änderungen in Bezug auf die neuen Transparenzregeln
für Nebeneinkünften von Abgeordneten vor. Für die Bekanntgabe des Erwerbseinkommens sind nun fünf
Kategorien – monatliche Einkünfte bis 1.000 €, zwischen 1.001 € und 3.500 €, zwischen 3.501 € und 7.000 €,
zwischen 7.001 € und 10.000 €, über 10.000 € - vorgesehen. Die Meldepflicht für leitende Positionen,
etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in Unternehmen, wurde auch auf Stiftungen ausgedehnt.
Das Transparenzpaket ist eine Reaktion auf die bisherigen Ergebnisse des zur Prüfung von Korruptionsvorwürfen
eingesetzten Untersuchungsausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten wollen damit mehr Transparenz in die Politik
bringen und Korruption bereits in den Ansätzen einen Riegel vorschieben.
Erhöhung der Parteienförderung bleibt umstritten
In der Debatte zum Parteiengesetz bekräftigte die FPÖ ihre bereits in der Öffentlichkeit geäußerte
Kritik. Im Endeffekt sei genau das herausgekommen, was die FPÖ von Anfang an verhindern wollte, nämlich
eine Erhöhung der öffentlichen Parteienförderung "in einer unheilvollen Kombination mit Scheintransparenz",
führte Abgeordneter Herbert Kickl aus. Seiner Meinung nach enthält das Gesetz so viele unklare Formulierungen
und Graubereiche, dass die angestrebte Wirkung, mehr Transparenz in die Finanzen der Parteien zu bringen, gefährdet
ist. So bleibe etwa im Dunkeln, aus welchen Beteiligungen eine Partei Erträge erzielt. In Bezug auf Parteispenden
wäre seiner Ansicht nach ein generelles Verbot die einzige sinnvolle Regelung.
Als besonders problematisch erachtet die FPÖ den vorgesehenen Deckel für Wahlkampfausgaben. Kickl verglich
die Regelung mit einem Eisberg: geregelt sei nur, was an der Wasseroberfläche zu sehen sei. Er glaubt, dass
die Bestimmungen nicht administrierbar sind und der Bevölkerung lediglich Sparsamkeit "vorgegaukelt"
werden solle. Für ihn ist es außerdem ein "Systembruch", den Parteien hinsichtlich ihrer Ausgaben
Vorschriften zu machen und damit in ihre Autonomie einzugreifen. Dass die FPÖ die Bestimmungen deshalb ablehnt,
weil sie in Wahlkämpfen mehr Geld ausgeben wolle, wies Kickl strikt zurück. Sein Fraktionskollege Peter
Fichtenbauer gab zu bedenken, dass bei Verstößen gegen das Parteiengesetz strenge Strafen drohten, dem
aber ungenaue Formulierungen gegenüber stünden.
Was die Erhöhung der Parteiförderung betrifft, warf Kickl SPÖ, ÖVP und Grünen vor, sich
ein zusätzliches "Körberlgeld" holen zu wollen. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die erhöhten Fördermittel bereits im zweiten Halbjahr 2012 ausgezahlt werden sollen, obwohl für
die letzten Wahlen und damit für die laufende Legislaturperiode noch eine Wahlkampfkostenrückerstattung
ausgeschüttet wurde. Auch die von den Regierungsparteien ins Treffen geführte Kürzung der Parteienförderung
in zumindest zwei Bundesländern werde erst 2013 greifen. Man könnte dem Steuerzahler allein dadurch 18
Mio. € ersparen, wenn man dafür sorge, dass das neue Parteienförderungsgesetz erst nach den nächsten
Nationalratswahlen in Kraft tritt, rechnete Kickl vor.
Seitens des BZÖ übten die Abgeordneten Stefan Petzner und Herbert Scheibner scharfe Kritik an den Grünen,
die ihrer Meinung nach als "Schuhlöffel" für die Erhöhung der Parteienförderung fungieren.
Laut Petzner wird die Parteienförderung de facto verdoppelt, "da spielt das BZÖ schlichtweg nicht
mit". Er ist überzeugt, dass die Bevölkerung in Zeiten wie diesen wenig Verständnis dafür
hat, die Parteien mit noch mehr öffentlichem Geld zu fördern.
Die neuen Transparenzregelungen für die Parteien wurden vom BZÖ zumindest teilweise begrüßt.
So wertete es Petzner als positiv, dass Parteispenden von staatsnahen Unternehmen künftig verboten sind. Generell
bezweifelte er aber die Praxistauglichkeit vieler Bestimmungen, etwa was den Wahlkampfkostendeckel betrifft. Ähnlich
argumentierte auch Abgeordneter Scheibner, seiner Meinung nach leidet die Qualität des Gesetzes darunter,
dass man es "in Panik" beschließen wolle.
Dem gegenüber sprach Abgeordneter Werner Kogler (G) von einem herzeigbaren Gesetz und einem "in der Gesamtbewertung
durchaus großen Wurf". Die neuen Bestimmungen sind für ihn ein "Riesensprung" im Vergleich
zu den geltenden Regelungen.
Kogler beurteilte es unter anderem positiv, dass auch parteinahe Organisationen und die Länder vom Gesetz
erfasst sind, Einzelspenden von gleichen Personen zusammengezählt werden, Spendenwäsche unter Strafe
gestellt wird und auch Sach- und Personalspenden unter den Spendenbegriff fallen. Seiner Ansicht nach waren es
aber weniger die Grünen als vielmehr der öffentliche Druck, der zu den nunmehr vorliegenden Regelungen
geführt hat. Dass die Wahlkampfkostenbeschränkung in der Praxis schwer zu kontrollieren sein wird, räumte
Kogler ein, seiner Ansicht nach ändert das aber nichts daran, dass die Regelung grundsätzlich sinnvoll
ist. Generell bekannte sich Kogler zur Zulässigkeit privater Spenden, wenn entsprechende Transparenz gegeben
ist.
Zur Frage der öffentlichen Parteienförderung merkte Kogler an, die Grünen hätten es bevorzugt,
hätte man die Frage aus dem Transparenzpaket ausgeklammert und in weiterer Folge mit den Ländern über
eine weitergehende Harmonisierung verhandelt. Die Grünen würden der Erhöhung jedenfalls nicht zustimmen,
bekräftigten er und sein Fraktionskollege Albert Steinhauser. Die Vorwürfe an die Grünen gehen Steinhauser
zufolge auch deshalb ins Leere, da die Koalitionsparteien ohne die Zustimmung der Grünen zum neuen Parteiengesetz
nur ein kleines Transparenzpaket ohne Ländereinbindung geschnürt hätten.
Zustimmend zum Gesetz äußerten sich auch die Klubobmänner von SPÖ und ÖVP, Josef Cap
und Karlheinz Kopf. Die öffentliche Förderung von Parteien sollte in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit
sein, sagte Cap und wandte sich gleichzeitig dagegen, Parteispenden per se zu kriminalisieren. Cap betonte, man
beschreite mit dem Gesetz Neuland, daher könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich manche Bestimmungen
als nicht praktikabel erweisen und in weiterer Folge adaptiert werden müssten. Er sieht die vorgesehene Wahlkampfkostenrückerstattung
aber als wichtige "Schutzklausel", um den auf den Parteien lastenden Ausgabendruck zu senken.
Abgeordnetem Petzner sprach Cap angesichts der seinerzeitigen Wahlkämpfe von Jörg Haider das Recht ab,
"Richter und Moralapostel zu spielen". Ihm zufolge hindert das BZÖ außerdem niemand daran,
auf ihren Anteil der öffentlichen Parteienförderung zu verzichten und das Geld, wie er meinte, statt
dessen den Geschädigten der Hypo Alpe Adria zukommen zu lassen.
Auch Klubobmann Karlheinz Kopf riet dem BZÖ, freiwillig auf Parteienförderung zu verzichten, wenn es
Probleme mit der Neuregelung habe. Er selbst erachtet sowohl die öffentliche Förderung von Parteien als
auch private Zuwendungen und Spenden angesichts der Bedeutung von Parteien für das Funktionieren der Demokratie
als legitim. Das beste Mittel gegen Korruption sei Transparenz, bekräftigte Kopf, dem trage man mit dem Transparenzpaket
Rechnung.
Dass die FPÖ das neue Parteiengesetz nun "pauschal verteufelt", stößt bei Kopf auf wenig
Verständnis. Schließlich sei man bei den Verhandlungen mit Ausnahme von zwei konkreten Punkten nicht
weit auseinander gelegen, machte er geltend. Die Neuregelung der Parteienförderung wird nach Überzeugung
von Kopf "am Ende des Tages" "ziemlich aufkommensneutral" ausfallen, er rechnet mit Kürzungen
in den Ländern.
Auch Staatssekretär Josef Ostermayer wertete die Positionen von FPÖ und BZÖ als wenig glaubwürdig
und wies darauf hin, dass sich die Parteien bereits vor einiger Zeit auf die Offenlegung von Parteispenden über
7.000 € geeinigt haben. Er machte außerdem auf das grundsätzlich positive Echo von Experten auf die
Neuregelungen aufmerksam. Die Bestimmungen gingen weit über das hinaus, was von vielen erwartet worden sei,
ist Ostermayer überzeugt.
Die Neuregelung der Parteienförderung bezeichnete Ostermayer als "wahrscheinlich kostenneutral".
Abhängig ist das nicht zuletzt davon, wie stark die Kürzung der Parteienförderung in den Ländern
ausfallen wird. Bei der Festsetzung der Höhe der neuen Parteienförderung des Bundes ist man Ostermayer
zufolge vom Umstand ausgegangen, dass seit den 70er-Jahren durchschnittlich alle drei Jahren eine Wahl stattgefunden
habe und damit Wahlkampfkosten rückerstattet wurden.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten: FPÖ stimmt mit Koalition
Was die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten anlangt, übten Grüne und BZÖ Kritik
an der zwischen den Koalitionsparteien und der FPÖ vereinbarten Regelung. So bemängelte Abgeordneter
Albert Steinhauser (G), dass zwar leitende Positionen in Unternehmen und Stiftungen unter Angabe der Bezüge
zu melden sind, dieser Teil der Meldepflicht für die Öffentlichkeit aber geheim bleibe. Überdies
müsse bei selbstständiger Tätigkeit nicht angegeben werden, aus welchen Quellen die Einnahmen kommen.
Damit lassen sich Steinhauser zufolge mögliche Abhängigkeiten und Interessenverflechtungen von Abgeordneten
jedoch nicht feststellen. Er vermisst außerdem Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
und verwies insgesamt auf viel strengere Offenlegungspflichten im Deutschen Bundestag.
Abgeordneter Ernest Windholz (B) erklärte, das BZÖ habe großes Interesse an einer professionellen
Regelung der Meldepflichten, er und Abgeordneter Herbert Scheibner orten aber etliche Unschärfen im Gesetz.
Zudem hinterfragte Windholz die übereilte Beschlussfassung, nachdem die Bestimmungen ohnehin erst mit Jänner
2013 in Kraft treten sollen.
Verteidigt wurden die neuen Bestimmungen von den Abgeordneten Josef Cap (S), Peter Wittmann (S) und Wolfgang Gerstl
(V). Ihrer Meinung nach wäre es nicht praktikabel, müssten freiberuflich tätige Abgeordnete wie
selbständige Unternehmer oder Rechtsanwälte ihre Klienten bzw. Auftraggeber nennen. Damit würde
man diese Personengruppe aus dem Parlament drängen, zeigten sie sich überzeugt. Cap wies außerdem
auf das Problem der Abgrenzung hin, für ihn ist es nicht vorstellbar, Ärzte zu verpflichten, die Namen
ihre Patienten bekannt zu geben.
Abgeordneter Wittmann machte in Richtung Abgeordnetem Steinhauser darüber hinaus geltend, dass alle leitenden
Funktionen in Unternehmen über das Firmenbuch öffentlich zugänglich sind. Er sieht außerdem
keinen Sinn darin, in sämtliche Gesetze Strafbestimmungen einzufügen, schließlich seien Gesetze
auch ohne Strafen einzuhalten.
Auch die FPÖ äußerte sich zustimmend zum Gesetz. So begrüßte Abgeordneter Harald Stefan,
dass die Nebeneinkünfte von Abgeordneten künftig in einer öffentlichen Liste auf der Website des
Parlaments einsehbar sein werden und die Annahme von Lobbying-Aufträgen durch Abgeordnete definitiv verboten
wird. Er und sein Fraktionskollege Peter Fichtenbauer zeigten sich überdies über die Gesetzespräambel
erfreut, die sie als Absage an BerufspolitikerInnen werten.
Bei der Abstimmung wurde das Parteiengesetz 2012 nach Ablehnung eines Vertagungsantrags der FPÖ in der Fassung
des S-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Der damit in
Zusammenhang stehenden Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes stimmte auch die FPÖ zu. Das neue
Parteien-Förderungsgesetz erhielt lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien.
Den Antrag der Koalitionsparteien betreffend Änderung des Bezügebegrenzungs-BVG und des Unvereinbarkeitsgesetzes,
der insbesondere die Einkommensmeldung von Abgeordneten regelt, verabschiedete der Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung
eines S-V-Abänderungsantrags mit S-V-F-Mehrheit.
Parteien unterliegen künftig strengen Rechenschaftspflichten
Im Detail werden mit dem Parteiengesetz 2012 strenge Rechenschafts- und Offenlegungspflichten für Parteien
festgelegt. So normiert das neue Gesetz die Verpflichtung, Einzelspenden offenzulegen, wenn sie 3.500 € m Jahr
überschreiten. Ansonsten ist künftig jeweils pauschal anzugeben, wie viel Spenden eine Partei von Privatpersonen,
von Unternehmen, von Vereinen sowie von freiwilligen Berufs- und Wirtschaftsverbänden erhalten hat. Spenden
über 50.000 € müssen sofort gemeldet werden. Auszuweisen sind sowohl Spenden an eine Partei und ihre
Gliederungen als auch Spenden an parteinahe Organisationen und Spenden an einzelne Abgeordnete.
Für Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % beteiligt ist, gilt in Hinkunft ebenso
ein Parteispendenverbot wie für parlamentarische Klubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften
und gemeinnützige Einrichtungen. Überdies dürfen anonyme bzw. "verschleierte" Spenden
über 1.000 € sowie Barspenden und Spenden von AusländerInnen über 2.500 € nicht angenommen werden.
Solche unzulässigen Spenden sollen via Rechnungshof an soziale bzw. wissenschaftliche Einrichtungen fließen.
Die Parteispenden sind – wie sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Partei – in einen Rechenschaftsbericht aufzunehmen,
der von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern zu kontrollieren ist. In diesem Rechenschaftsbericht müssen
etwa auch Mitgliedsbeiträge und eingehobene Parteisteuern, Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit
und aus Unternehmensbeteiligungen, Zinserträge, Sponsoreinnahmen, erhaltene Sachleistungen und Personalsubventionen,
Kredite sowie der Personal- und Sachaufwand gesondert ausgewiesen werden. Außerdem ist dem Rechenschaftsbericht
eine Liste jener Unternehmen anzuschließen, an denen die Partei oder eine ihr nahestehende Organisation mit
mindestens 5 % direkt oder 10 % indirekt beteiligt ist.
Der Rechenschaftsbericht ist bis zum 30. September des folgenden Jahres dem Rechnungshof vorzulegen und soll nach
erfolgter Prüfung im Internet veröffentlicht werden. Gegebenenfalls kann der Rechnungshof auch einen
dritten Wirtschaftsprüfer beiziehen. Bei unrichtigen Angaben drohen im Einzelfall Geldstrafen von bis zu 100.000
€ bzw. bei unzulässigen Spenden von bis zum Dreifachen des rechtswidrig erlangten Betrags. Über die Höhe
der Buße entscheidet ein unabhängiger Senat, er soll beim Bundeskanzleramt eingerichtet werden und sich
aus drei Mitgliedern zusammensetzen. Auch Parteifunktionäre können belangt werden, sie müssen mit
Geldstrafen von bis zu 20.000 € rechnen.
Neu ist auch, dass nicht nur politische Parteien, die Parteienförderung erhalten, sondern alle politischen
Parteien in Hinkunft einen jährlichen Rechenschaftsbericht vorlegen müssen. Ausgenommen sind nur inaktive
Parteien, die vor dem Jahr 2000 gegründet wurden und seither an keinen Wahlen teilgenommen haben. Zudem sind
die Satzungen von politischen Parteien im Internet zu veröffentlichen. Das vom Innenministerium verpflichtend
zu führende Parteienverzeichnis muss öffentlich einsehbar sein.
Was die Parteienförderung betrifft, ist künftig keine Wahlkampfkostenrückerstattung mehr vorgesehen.
Im Gegenzug werden die Fördermittel des Bundes laut neuem Parteien-Förderungsgesetz auf 4,6 € pro Wahlberechtigtem
angehoben, wobei das Parteiengesetz grundsätzlich einen Spielraum zwischen 3,1 € und 11 € zulässt. Daneben
können die Länder Parteien zusätzlich in einer Bandbreite von 6,2 € bis 22 € pro Wahlberechtigtem
fördern. Parteien, die nicht im Nationalrat vertreten sind, bei den Wahlen jedoch mehr als 1 % der Stimmen
erhalten haben, bekommen für das Wahljahr eine Parteienförderung in der Höhe von 2,5 € für
jede für sie abgegebene Stimme.
Eine einmalige Parteienförderung gibt es auch nach EU-Wahlen: die Mittel – 2 € pro Wahlberechtigtem – werden
auf jene Parteien, die den Einzug ins Europäische Parlament geschafft haben, aufgeteilt. Allerdings muss nachgewiesen
werden, dass das Geld tatsächlich für Wahlkampfkosten ausgegeben wurde. Das neue Parteien-Förderungsgesetz
soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten, eine Valorisierung der Beträge ist ab dem Jahr 2015 vorgesehen.
Schließlich wird mit dem Parteiengesetz eine Beschränkung der Ausgaben für Wahlwerbung bei sämtlichen
bundesweiten Wahlen und bei Landtagswahlen verankert. Zwischen der Festsetzung des Wahltags und dem Wahltag darf
demnach künftig keine Partei mehr als 7 Mio. € aufwenden, wobei in diese Summe auch Ausgaben einzelner KandidatInnen
einzurechnen sind, wenn sie 15.000 € überschreiten.
Wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird, gilt das neue Parteiengesetz grundsätzlich für den
Bund und die Länder, wobei die Länder hinsichtlich der Spendenregelungen auch strengere Vorschriften
erlassen dürfen. Außerdem werden zahlreiche Bestimmungen, etwa was die Offenlegung von Spenden, Spendenverbote
und die Wahlkampfkostenbegrenzung betrifft, auch im Bundespräsidentenwahlgesetz verankert, wobei einige erforderliche
Adaptierungen vorgenommen wurden. Die Überprüfung der Spendenlisten soll durch einen unabhängigen
Wirtschaftsprüfer erfolgen.
In Kraft treten sollen die Bestimmungen großteils bereits mit 1. Juli 2012, die neuen Rechenschaftspflichten
gelten ab kommendem Jahr.
Mehr Transparenz bei Einkommensmeldungen von Abgeordneten
Parallel zum Parteiengesetz wird das Unvereinbarkeitsgesetz ergänzt und in "Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz"
umbenannt. Damit werden die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats dazu verpflichtet, jede leitende Position,
etwa als Vorstand oder als Aufsichtsrat in einem Unternehmen bzw. in einer Stiftung, unter Angabe der Bezüge
bekannt zu geben. Darüber hinaus sind alle Erwerbseinkünfte aus unselbständiger und selbständiger
Tätigkeit in fünf Kategorien zu melden: monatliche Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen
1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 €
sowie Einkünfte über 10.000 €. Die Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres erfolgen.
Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht, diese gilt auch für Mitglieder
der Bundesregierung und für StaatssekretärInnen.
Ausdrücklich verboten wird Mitgliedern des Nationalrats, des Bundesrats und der Landtage die Annahme von entgeltlichen
Lobbying-Aufträgen. Das bedeutet aber nicht, dass die MandatarInnen abseits ihres politischen Amtes keine
berufliche Tätigkeit ausüben und daraus resultierende Interessen vertreten dürfen, wie in einer
Gesetzes-Präambel ausdrücklich festgehalten wird.
Das neue Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten, bis Ende Juni 2013
müssen dann sämtliche Meldungen erfolgt sein. |