Wien (rk) - Am 12. Juli 1962 wurde mit Beschluss der sogenannten "Gemeindeverfassungsnovelle"
die kommunale Selbstverwaltung in der Bundesverfassung verankert. In einer Feierstunde im Nationalratssitzungssaal
im Parlament wurde am 26.06. auf Einladung von Parlament, Österreichischem Städte und Gemeindebund die
Geburtsstunde der Gemeindeautonomie gewürdigt.
Städtebund-Präsident Häupl verwies in seiner Rede auf die Bedeutung des Gesetzes, das auch erstmals
die "Einheitsgemeinde" innerhalb dem Staatsganzen festschreibt: "Seit 1962 stehen wir nun in Verhandlungen
Bundesregierung und Bundesländern als gleichberechtigte Partner gegenüber. Auch wenn wir öfters
darauf aufmerksam machen müssen – etwa durch Ausrufung des Konsultationsmechanismus oder etwa bei Finanzausgleich,
wenn wir zu Kompromissen gezwungen werden", so Häupl.
Er merkte jedoch auch kritisch an, dass die "Realverfassung" anders aussehe: "In den letzten Jahren
sind die Städte und Gemeinden verstärkt in die Abhängigkeit der Bundesländer geraten",
so Häupl. "Durch die rasant steigenden Kosten im Bereich Gesundheit und Soziales, bei denen die Städte
und Gemeinden anteilsmäßig mit zahlen müssen, sind einige Städte an den Rand der Finanzierbarkeit
gekommen, sodass sie ihren eigentlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen können", kritisierte Häupl
und forderte einen aufgabenorientierten Finanzausgleich. Häupl: "Wenn vor 50 Jahren der Druck groß
genug war, gelebte Autonomie in ein Verfassungsgesetz zu gießen, so geht es heute darum, die Rahmenbedingungen
wieder an die Lebensrealität anzupassen. Wir stehen dafür bereit", schloss er.
Informationen über den Österreichischen Städtebund
Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von rund 250 Städten
und größeren Gemeinden. Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden
sich in Österreichs Ballungsräumen.
Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über
10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft
ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes-
und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt. |