Haslauer: Vernünftige Regelung für Tourismusverbände, über die notwendige
Höhe der Ortstaxe selber zu entscheiden
Salzburg (lk) - "Die Reform der Ortstaxe wurde nun durch eine politische Einigung mit dem Koalitionspartner
sowie in Abstimmung mit den Touristikern, der Interessenvertretung und den Gemeinden fixiert. Der Paradigmenwechsel
bei der Neuregelung besteht darin, dass die Tourismusverbände künftig selber über die Höhe
der Ortstaxe entscheiden können", sagte Tourismusreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer
am 26.06. "Ich bedanke mich vor allem bei Landtagsabgeordneten Mag. Hans Scharfetter, der die Novelle federführend
ausverhandelt hat. Mein Dank gilt auch den Vertretern der Sparte Tourismus und der Gemeinden, die hier konstruktiv
an der Neuregelung mitgewirkt haben."
Ortstaxe maßgeblich für Tourismusfinanzierung
"Die Erträge der Ortstaxe, die als Abgabe von den Gästen pro Nächtigung zu entrichten ist,
sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung des Tourismus in Salzburg. Es ist daher positiv, dass nun nicht
nur die Valorisierung der Höchstgrenze, sondern vor allem eine grundlegende Neuordnung des Ortstaxengesetzes
mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung der Höhe auf die Tourismusverbände
möglich ist", sagte Landtagsabgeordneter Mag. Hans Scharfetter nach dem erfolgreichen Abschluss der politischen
Verhandlungen. Das heißt: In Zukunft entscheiden die Tourismusverbände selber mit qualifizierter Mehrheit
im Ausschuss sowie in der Vollversammlung über die Höhe der Ortstaxe und können somit über
dieses für sie zentrale Thema ohne Einfluss von außen entscheiden. "Damit ist uns ein weiterer
Schritt in Richtung Eigenverantwortung der Unternehmer und Subsidiarität gelungen", sagte Landeshauptmann-
Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer.
Die Neuerungen im Überblick
- Die allgemeine Ortstaxe wird von einer Gemeinde- in eine Landesabgabe umgewandelt. Die Gelder verbleiben jedoch
wie bisher (anders als in einigen Bundesländern) bei den Tourismusverbänden bzw. Gemeinden. Diese Änderung
ermöglicht, dass die Tourismusverbände in Verbandgemeinden sowie die Gemeindevertretung (bzw. der Gemeinderat
in der Stadt Salzburg) in Nicht-Verbandsgemeinden selber über die Höhe der Ortstaxe entscheiden.
- Der Höchstbetrag beläuft sich für Gemeinden, die nach dem Salzburger Tourismusgesetz in den
Ortsklassen A und B eingestuft sind, auf zwei Euro; für Gemeinden, die in die Ortsklasse C eingestuft sind
oder keinen Tourismusverband haben, beträgt die Höchstgrenze 1,50 Euro. Die Einhebung der Ortstaxe erfolgt
nach wie vor über die Gemeinden, welche dafür eine Einhebevergütung von vier Prozent erhalten.
- Innerhalb der Tourismusverbände muss der Ausschuss einen Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit an die Vollversammlung
stellen, welche über die Höhe der allgemeinen Ortstaxe ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließt.
In Gemeinden ohne Tourismusverband entscheidet nach wie vor die Gemeindevertretung bzw. in der Stadt Salzburg der
Gemeinderat.
- Darüber hinaus ist eine verpflichtende Valorisierungsklausel auf volle Centbeträge mit Bindung an
den Verbraucherpreisindex per Verordnung der Landesregierung vorgesehen, wenn eine Freigrenze von fünf Prozent
überschritten wird.
- Die Staffelung für die Einhebung der besonderen Ortstaxe wird durch die Einführung von weiteren Kategorien
(je nach Größe der Ferienwohnung) neu gestaltet; die Möglichkeit des Aufschlags auf die besondere
Ortstaxe von maximal 30 Prozent als ausschließliche Gemeindeabgabe mit Zweckwidmung für die Schaffung
und den Erhalt von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Zweitwohnsitzabgabe) bleibt bestehen.
Nach der Begutachtungsphase über den Sommer soll das Ortstaxengesetz 2012 noch heuer im Landtag beschlossen
werden.
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