Drittes und letztes Wochenende der Spritpreis-Regelung ab Donnerstag anlässlich des Ferienstarts
in den Ländern Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg
Wien (bmwfj) - Am kommenden Wochenende (07./08.07.) müssen die Tankstellenbetreiber die Preise
für Benzin und Diesel ein drittes Mal konstant halten. Konkret dürfen die Konzerne die Preise heute,
Mittwoch (04.07.), um 12 Uhr das letzte Mal erhöhen und bis Donnerstag um 11 Uhr nur mehr senken. Danach gilt
bis Sonntag um 24 Uhr der von den Unternehmen zu ihren Gestehungskosten selbst kalkulierte Preis. "Wettbewerb
erfordert Preistransparenz. Daher wollen wir die Orientierung für die Autofahrer durch zeitlich begrenzte
Fixpreise an den Tankstellen verbessern und ihnen die Auswahl der günstigsten Tankstelle erleichtern. Gleichzeitig
können die Anbieter aber auch einen angemessenen Deckungsbeitrag zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze kalkulieren",
betont Mitterlehner.
Der Tankstellenbetreiber muss seine Treibstoffpreise so wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen nur für
eine relativ kurze Zeitspanne stabil halten. Wer die Preise zu hoch ansetzt, läuft Gefahr, dass ihm während
mehrerer Tage das Geschäft entgeht, weil die günstigsten Preise von den Kunden mit dem Spritpreisrechner
jederzeit abgefragt werden können. Wäre hingegen eine Senkung der Preise im Korridor von Donnerstag (11
Uhr) bis Sonntag weiterhin erlaubt, wäre das Ergebnis am Treibstoffpreismarkt nicht anders als an den früheren
starken Reisewochenenden - nämlich zu Beginn des Ferienwochenendes sehr hohe Preise, die erst dann wieder
gesenkt werden, wenn der stärkste Reiseverkehr bereits vorüber ist.
Die dieser Regelung zugrunde liegende Spritpreis-Verordnung war nach der Premiere zu Fronleichnam zum zweiten Mal
am vergangenen Wochenende anlässlich des Ferienstarts im Osten Österreichs (Wien, Burgenland, Niederösterreich)
in Kraft und hat für die Autofahrer positive Effekte gebracht. Nicht nachvollziehbare drastische Preissteigerungen
wie zum Beispiel vor dem Oster-Wochenende 2012 konnten verhindert werden. Nach dem dritten und letzten österreichweiten
Anwendungszeitraum anlässlich des Ferienstarts in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark,
Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wird die Verordnung evaluiert. |