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Der Mobilpass - Ein vielfältiges Angebot |
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Wien (rk) - Seit Einführung des Wiener Mobilpasses vor über 4 Jahren wurde das Angebot für
MobilpassbesitzerInnen laufend erweitert. Ursprünglich als Unterstützung der Mobilität für
sozial schwächere WienerInnen geschaffen, wurde durch gezielte Sonderaktionen das Leistungspaket in Richtung
Steigerung der unmittelbaren Lebensqualität und leistbares Bildungsangebot laufend verbessert. Mittlerweile nützen mehr als 100.000 WienerInnen regelmäßig die attraktiven Angebote der Stadt Wien für MobilpassbesitzerInnen. Den Mobilpass erhalten MindestpensionistInnen und alle erwachsenen BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Viele Ermäßigungen Zum Grundangebot des Mobilpasses zählen der Einzelfahrschein zum Halbpreis oder die Monatsnetzkarte zum Sozialtarif von 15,20 Euro bei den Wiener Linien, sowie die Ermäßigung bei den Einzeleintritten bei Bäderbesuchen oder die Nutzung der städtischen Büchereien mit einer Jahreskarte und die Bezuschussung der Hundeabgabe. MobilpassbesitzerInnen können Kurse der Wiener Volkshochschule zu einem günstigeren Tarif buchen. Pro Unterrichtseinheit bezahlen Personen mit Mobilpass nur 1 Euro. Weiterführende Informationen Die Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) ist für die Abwicklung des Mobilpasses verantwortlich. Für Fragen und Informationen steht das Servicetelefon der MA 40 unter 01 4000 8040 zur Verfügung. Informationsfolder und Antragsformulare zum Mobilpass liegen in der MA 40 (1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8) sowie in den Wiener Sozialzentren auf. Der Mobilpass für MindestpensionistInnen bleibt fünf Jahre gültig, für BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sechs Monate. Wer nach diesen sechs Monaten weiterhin Mindestsicherung bezieht, erhält automatisch mit der Post eine Verlängerungsmarke. BezieherInnen von Pensionen mit Ausgleichszulage werden ersucht, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag an die Magistratsabteilung 40 zu stellen. Um weitere Wege zu vermeiden, sollten Einkommens- bzw. Pensionsbelege, ein Meldenachweis und ein Lichtbildausweis mitgenommen werden. Die Karte ist ausschließlich in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar. Bei Kontrollen sind der Mobilpass, ein amtlicher Lichtbildausweis und die gültige Fahrkarte vorzuweisen |
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Informationen: http://www.soziales.wien.at | ||
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