Wien (bmeia) - Zutiefst beunruhigt zeigt sich Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger angesichts
neuester Berichte von Human Rights Watch zur angeblichen Verwendung von Streumunition in der gebirgigen Region
rund um die Stadt Hama: „Streumunition zählt zu den grausamsten und hinterhältigsten Waffen und richtet
sich direkt gegen die Zivilbevölkerung. Auch Jahrzehnte nach Ende eines militärischen Konfliktes tötet
und verstümmelt diese Waffe zahlreiche Zivilisten. Ich fordere das Assad Regime auf, die Vorwürfe über
den Einsatz von Streumunition umgehend aufzuklären. Sollten diese menschenverachtenden Waffen tatsächlich
eingesetzt worden sein, ist ihre Verwendung unverzüglich einzustellen.“
Human Rights Watch veröffentlichte am 12.07. erste Berichte über die angebliche Verwendung von Streumunition
in Syrien. Rebellenberichten zufolge werde die Region um Hama seit zumindest zwei Wochen bombardiert. Neuveröffentlichte
Internet-Videos zeigen nun Menschen, die mit Blindgängern von Streumunition hantieren.
Der Einsatz von Streumunition in bewaffneten Konflikten stellt eine eklatante Verletzung des humanitären Völkerrechts
dar. Durch den breitflächigen Einsatz ist besonders die Zivilbevölkerung betroffen und gefährdet.
Darüber hinaus führt die hohe Anzahl an Blindgängern und deren unkontrollierte Verteilung über
Jahre hinweg zu Verletzung der elementarsten Menschenrechte – dem Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit.
Zu den Opfern nach Konfliktende zählen besonders häufig Kinder, da sie mit den Blindgängern spielen.
Der Entminungsprozess ist gefährlich, langwierig und kostenintensiv.
Die internationale Staatengemeinschaft ächtet und verbietet die Anwendung und Produktion von Streumunition
durch die Oslo-Konvention. Das trat 2011 in Kraft getretene Übereinkommen zählt derzeit 111 Unterzeichnerstaaten.
„Wenngleich Syrien der Oslo-Konvention bisher nicht beigetreten ist, ist das Regime jedenfalls zum Schutz des eigenen
Volkes verpflichtet“, betont Spindelegger. |