Kommissionsvorschlag für stärkeres strafrechtliches Vorgehen gegen Betrüger
Brüssel (ec.europe) - Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu
schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht
werden. In der gesamten EU stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt.
Daher hat die Europäische Kommission am 13.07. einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für
die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der
Steuerzahler besser geschützt werden soll. Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die
Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, so dass sich Kriminelle
nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können.
Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen
sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche
Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen)
vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler
Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden.
Dazu EU-Justizkommissarin Viviane Reding: „EU-Gelder dürfen nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen.
Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen
zu können. Unser Ziel ist klar: Betrug gegen den EU-Haushalt darf nicht ungestraft bleiben. Der heute vorgelegte
Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das
dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere
Mitgliedstaaten gar nicht.“
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung betont: „Der bestehende Ansatz für den Schutz
von EU-Geldern lässt sich bestenfalls als ‚lückenhaft’ beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht
ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden.
Das Geld der europäischen Steuerzahler muss in allen Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden. Der heute
vorgelegte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."
Die bestehenden Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz von EU-Geldern unterscheiden sich
von Land zu Land teils erheblich. Der Begriff „Betrug zu Lasten des EU-Haushalts“ wird von Land zu Land unterschiedlich
ausgelegt, und auch die betreffenden Strafen sind von Land zu Land verschieden. Die Strafen für Betrug beispielsweise
reichen in der Europäischen Union von keinem vorgeschriebenen Strafmaß bis hin zu einer Freiheitsstrafe
von 12 Jahren, und die Zeiträume, in denen eine Untersuchung und Strafverfolgung möglich ist, reichen
von einem Jahr bis zu 12 Jahren.
Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag Straftatbestände wie Betrug
und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption, missbräuchliche Mittelverwendung, Geldwäsche oder
Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts definiert. Durch die einheitlichen Definitionen
soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden,
denn gegenwärtig schwankt die Verurteilungsquote bei den in Mitgliedstaaten aufgedeckten Fällen von Betrug
beim Vollzug des EU-Haushalts je nach Land zwischen 14 und 80 % (EU-Durchschnitt: 41 %).
Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten für schwere Fälle von Betrug
als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsehen. Um die Einziehung der betroffenen Mittel
zu erleichtern, sollen die Erträge aus derartigen Straftaten künftig beschlagnahmt werden müssen.
Hintergrund
Die Verluste, die dem EU-Haushalt infolge rechtswidriger Handlungen entstehen, sind besorgniserregend. Über
90 % der Haushaltsmittel der EU werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 600 Fälle
von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und -Einnahmen. Das Gesamtschadensvolumen der von den Mitgliedstaaten
gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf 600 Mio. EUR.
Dabei handelte es sich um Fälle, in denen beispielsweise im Bereich Landwirtschaft und regionale Entwicklung
Personen bei der Beantragung von EU-Finanzhilfen falsche Angaben gemacht hatten oder in denen nationale Beamte
unter Verletzung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen für die Vergabe eines öffentlichen
Auftrags Geld angenommen hatten. |