Auftaktveranstaltung im Hohen Haus
Wien (pk) - Zur Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen die Folter und
andere, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe (OPCAT) sowie von Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention
ist seit 1. Juli 2012 der Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft angesiedelt. Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer, die Volksanwältinnen Terezija Stoisits und Gertrude Brinek und Volksanwalt Peter Kostelka
hatten aus diesem Anlass zu einer Auftaktveranstaltung unter dem Titel "Die Volksanwaltschaft als Menschenrechtshaus
der Republik Österreich" ins Parlament eingeladen. Nach einer Feierstunde erfolgte die Konstituierung
der Kommissionen des neuen Menschenrechtsbeirats.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer begrüßte die VolksanwältInnen und ihre MitarbeiterInnen
sowie Abgeordnete aller fünf Fraktionen. Sie sei gerne bereit gewesen, auf Anfrage der Volksanwaltschaft den
Plenarsaal des Nationalrats für diese Auftaktveranstaltung zur Verfügung zu stellen, betonte die Nationalratspräsidentin.
In diesem Raum sei schließlich auch mit dem OPCAT-Durchführungsgesetz die größte Kompetenzerweiterung
für die Volksanwaltschaft seit ihrer Gründung 1977 beschlossen worden. Dem sei eine lange Diskussion
darüber vorausgegangen, wie die institutionelle Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte,
zu denen sich Österreich sich bekenne, optimal erfolgen könnte.
Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Terezija Stoisits dankte für die Einladung und erläuterte, dass
es der Volksanwaltschaft nun zufalle, rund 4.000 öffentliche und private Einrichtungen zu kontrollieren. Dazu
zählen etwa Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen,
Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Volksanwaltschaft sei stolz auf
diese Kompetenzerweiterung, nähere sich der großen Aufgabe aber auch mit der gebotenen Demut. Sie erfahre
damit eine große organisatorische Umgestaltung, denn die Volksanwaltschaft werde nun eine Monitoringstelle
für die Belange der Einhaltung der Menschenrechte. Es sei dabei das erklärte Ziel, auch präventive
Maßnahmen zu setzen.
Volksanwalt Peter Kostelka verwies auf die hervorragende Positionierung der österreichischen Volksanwaltschaft
im Vergleich zu Ombudsstellen anderer Länder. Die Volksanwaltschaft habe auch bisher schon Menschenrechtsfragen
als Teil ihrer Aufgaben wahrgenommen, nun habe sie aber ein klares Mandat. Die gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden,
es gebe eine gute Ausstattung mit Ressourcen. Nun liege es an der Volksanwaltschaft, die neuen Aufgaben wahrzunehmen,
um die Achtung der Menschen- und Freiheitsrechte für alle Menschen, die in Österreich leben, zu sichern.
Volksanwältin Getrude Brinek erinnerte an eine Aussage von AI-Generalsekretär Heinz Patzelt, wonach die
Verwirklichung der Menschenrechte mit dem Wissen über sie stehe und falle. Es sei wichtig, Bewusstsein dafür
zu schaffen, wo Menschenrechtsverletzungen beginnen und wie Prävention aussehen kann. Die Volksanwaltschaft
werde auch weiterhin ihre Aufgabe, alle Akte behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beobachten, weiterführen.
Renate Kicker, Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft, erläuterte, der Menschenrechtsbeirat
(MRB) bestehe aus Mitgliedern, die von Ministerien und Ländern ernannt wurden, und solchen die in einem Prozess
der Selbstorganisation von den NGOs vorgeschlagen wurden. Der Beirat werde die Volksanwaltschaft beraten und einheitliche
Prüfstandards festlegen, nach denen Kontrollen in Institutionen und die Beurteilung des Vorliegens von Missständen
erfolgen werden.
Ihre Stellvertreterin Gabriele Kucsko-Stadlmayer betonte, der "MRB alt" habe sich ein gutes Verhältnis
zum Innenministerium erarbeitet. Er habe die Fähigkeit zur Selbstkritik in der Polizeiarbeit gefördert
und sei in vielerlei Hinsicht als Erfolgsgeschichte zu bezeichnen. Die Befugnisse, welche die Volksanwaltschaft
habe, würden aber weit über die des bisherigen MRB hinausgehen. Sie sei überzeugt, dass der "MRB
neu" die Kontinuität wahren und dazu beitragen werde, das Vertrauen, welches die Volksanwaltschaft in
der österreichischen Bevölkerung genieße, weiter zu stärken. |