Frauenberger, Oxonitsch: "Echte Menschen für Wien"   

erstellt am
20. 07. 12

Stadt ist Vorreiterin in diskriminierungsfreier Darstellung
Wien (rk) - Bundesweit wird ein Gesetz zur Kennzeichnungspflicht bearbeiteter Bilder diskutiert. In Wien gibt es seit einem Jahr eine Richtlinie, die besagt, dass auf diskriminierungsfreie Darstellung zu achten ist. "Für uns als Stadt ist es wichtig, nicht mit künstlichen Schönheitsidealen oder Darstellungen zu arbeiten, sondern echte WienerInnen abzubilden," so Medienstadtrat Christian Oxonitsch und Frauenstadträtin Sandra Frauenberger.

"Künstlich bearbeitete oder sexistische Fotos festigen ein Bild von Frauen, das sie in bestimmte Rollen drängt und sogar zu Erkrankungen wie Magersucht oder Depression führen kann. Auch der letzte Frauenbarometer des Frauenministeriums bestätigt, dass Frauen sich durch solche Schönheitsideale unter Druck gesetzt fühlen. Als Stadt haben wir die Möglichkeit durch unsere Darstellungen ein anderes Bild zu zeichnen," so Stadträtin Frauenberger.

"Wir achten in unseren Medien schon seit längerem darauf, dass authentische Menschen abgebildet werden", betont Stadtrat Christian Oxonitsch.

"Damit ist Wien als großes Unternehmen mit zahlreichen Publikationen, Werbemaßnahmen und Webauftritten vorbildhaft in der diskriminierungsfreien Darstellung. Wir setzen darauf durch diese bewusste Entscheidung auch andere Unternehmungen und Institutionen dazu zu motivieren diesen Weg zu gehen. Des Weiteren unterstützen wir den Vorstoß der Bundesministerin hier durch eine Kennzeichnungspflicht einen Riegel vor den Bearbeitungswahn zu schieben", fordern Frauenberger und Oxonitsch abschließend.

Der "Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und diskriminierungsfreie Bildsprache" bietet Handlungsanleitungen und Beispiele für eine diskriminierungsfreie Bild- und Motivauswahl. Diese bezieht sich vor allem auf Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, kulturelle Prägung oder Religion der Personen, sowie die Darstellung von beeinträchtigten Menschen. Diese Richtlinie gilt sowohl für Stadt-weite Medien, als auch für die Publikationen der einzelnen Abteilungen.
     
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