|
||
LTP van Staa wird wieder AdR-Vizepräsident |
erstellt am |
|
Neues Präsidium im Ausschuss der Regionen der EU gewählt Innsbruck (lk) - Landtagspräsident Herwig van Staa wurde am 19.07. anlässlich der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel einhellig wiederum zu einem der Vizepräsidenten und damit zum Mitglied des Präsidiums des AdR gewählt. Überaus erfreut zeigte sich Präsident van Staa nach seiner Wiederwahl: „Für mich ist es natürlich auch eine Bestätigung und Wertschätzung meiner umfangreichen politischen Aktivitäten auf europäischer Ebene im AdR in verschiedenen Kommissionen wie CIVEX, ENVE und COTER im Dienste der Länder und Gemeinden.“ Als besonders wichtige Themen im AdR für die nächste Zeit sieht er die territoriale Kohäsion und die Zukunft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wo ja die Weichen für die neue Förderperiode ab 2013 gestellt werden: „Es handelt sich hier um zwei Bereiche, die auch auf Tirol unmittelbare finanzielle Auswirkungen haben“, so van Staa. LTP van Staa ist seit dem Jahr 2002 österreichischer Delegierter im AdR und bereits seit geraumer Zeit auch österreichischer Delegationsleiter und meldet sich in den Vollversammlungen zu allen Tagesordnungspunkten, die Anliegen Tirols betreffen, in den Vollversammlungen engagiert zu Wort. Der Ausschuss der Regionen Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Österreich entsendet neun Landes- und drei Gemeindepolitiker in den Ausschuss der Regionen . Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden, oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden. |
||
Informationen: http://cor.europa.eu/de | ||
zurück |