LR Bizzo: Umdenken muss stattfinden
Bozen (lpa) - Die Gleichstellung der Geschlechter sollen die Gleichstellungspläne fördern, die
auf der Grundlage einer statistischen Erhebung erstellt werden: Die Daten von rund 12.000 Landesangestellten wurden
erfasst und im Hinblick etwa auf Funktionsebenen und Gehalt untersucht. Landesrat Bizzo, Gleichstellungsrätin
Wasserer und Regionalassessorin Stocker haben die Statistik am 17.07. vorgestellt.
"Die Landesverwaltung", betonte Landesrat Roberto Bizzo, in der Landesregierung auch für die Bereiche
Arbeit und Chancengleichheit zuständig, "bietet zwar theoretisch viele Möglichkeiten zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. In der Praxis werden diese Möglichkeiten aber häufig nicht in Anspruch genommen.
Diesbezüglich muss ein Umdenken in den Köpfen stattfinden, denn es ist an der Zeit, dass sich auch Männer
an der Pflege- und Erziehungsarbeit beteiligen."
Die Landesverwaltung, hat die auf das Jahr 2011 bezogene Studie (als PDF im Anhang) ergeben, gewährleistet
in fast allen Bereichen einen gleichen Zugang und gleiche Möglichkeiten zur Berufsausübung, auch die
Gehaltsverteilungen sind vom Prinzip her geschlechtsneutral. Und doch gibt es geschlechterbedingte Unterschiede.
Wie es das Landesgesetz Nummer 5 vom Jahr 2010 vorsieht, werden jetzt jährlich aufgeschlüsselte Daten
getrennt nach Männern und Frauen erfasst und im Hinblick auf Art des Dienstverhältnissses, Funktionsebene,
verschiedenen Formen der Teilzeit, Gehaltskategorien, Altersgruppen, Ausbildung, Familienstand verglichen. Nach
Auswertung der Daten von 11.946 Bediensteten beiderlei Geschlechts steht fest: 67 Prozent dieser Landesangestellten
- ohne Führungspersonal - sind Frauen und 33 Prozent Männer. Bei den Führungskräften ist der
Prozentsatz entgegengesetzt: 72 Prozent Männern stehen 28 Prozent Frauen gegenüber.
"Die Denkmuster", hob Gleichstellungsrätin Simone Wasserer hervor, "spiegeln sich in den Berufsbildern
wieder, Frauen finden sich vor allem im pädagogischen Bereich. Je höher die Funktionsbene, desto höher
der Männeranteil." Was die Art des Arbeitsverhältnisses betrifft, führte Regionalassessorin
Martha Stocker aus, ist bei Frauen ein viel höherer Anteil an befristeten Verträgen zu verzeichnen. "Das",
erklärte Stocker, Erstunterzeichnerin des Landesgesetzes 5/2010, "hat auch mit den großzügigen
Mutterschaftsregelungen des Landes zu tun, da ein Mutterschaftsersatz nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhält."
Frauen sind es auch, die Teilzeit arbeiten: Nur 47 Prozent der Frauen haben einen Vollzeitvertrag. Vollzeitbeschäftigte
Männer haben im Jahr 2011 durchschnittlich 111 Überstunden geleistet, bei den Frauen waren es 83. Abwesend
wegen Krankheit eines Kindes unter acht Jahren waren mit 1112 deutlich mehr Frauen als Männer mit 206. Beim
Jahresgehalt wurden nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt, die auch zwölf Monate im Dienst waren:
das durchschnittliche Jahresgehalt ohne Überstunden und Außendienste liegt bei Männern bei 37.399
Euro, bei Frauen mit 35.475 Euro darunter. Diese Unterschiede, erklärte Regionalassessorin Stocker, lassen
sich etwa durch das Dienstalter erklären: wenn etwa eine Frau aus der Privatwirtschaft zum Land wechselt,
sind in der neunten Funktionsbene eklatante Unterschiede im Gehalt festzustellen. Bei den Führungskräften
erreicht der Männeranteil fast drei Viertel; dabei, hob Stocker hervor, wäre es interessant zu analysieren,
was dieser Anteil wirklich leistet.
Mit dem Gleichstellungsgesetz, führten Wasserer und Stocker aus, wurden die Zugangsvoraussetzungen wesentlich
verbessert. Aufgrund der nun vorliegenden statistischen Daten wird für jede Landesabteilung ein auf fünf
Jahre angelegter Gleichstellungsplan ausgearbeitet und erhoben, wo Aufholbedarf besteht. So hat etwa die Rechtsabteilung,
legte Gleichstellungsrätin Wasserer dar, eine Direktorin und viele Frauen als Mitarbeiterinnen; bei den Förstern
hingegen arbeiten wenige Frauen, zum Teil sind auch Diskriminierungen zu verzeichnen. In Kindergärten und
Schulen, wurde ebenfalls hervorgehoben, wäre eine Zunahme der Zahl der Männer wichtig.
Das Landesgesetz sieht vor, dass Benachteiligungen stufenweise reduziert und behoben werden; bei einem Wettbewerb
muss die Prüfungskommission paritätisch besetzt werden, und bei Punktegleichheit ist das unterrepräsentierte
Geschlecht vorzuziehen. "Es zählt die Qualifikation", unterstrichen Gleichstellungsrätin und
Regionalassessorin. "Die Linie des politischen Handelns", unterstrich Stocker, sei, "die Voraussetzungen
zu schaffen, dass Arbeiten - Familienarbeit wie Erwerbsarbeit - immer geteilt werden." |