Nur 0,5 % der Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft
Wien (pk) - Der Bundesminister für Gesundheit hat nunmehr zum zweiten Mal den Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 56 Seiten über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich informiert.
In diesem Bericht werden die - im Zuge der Überwachung der dem LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)
unterliegenden Waren - österreichweit erhobenen Daten kompakt zusammengefasst und dargestellt, stellt der
zuständige Minister Alois Stöger im Vorwort fest. Konsumentinnen und Konsumenten hätten ein Recht
auf sichere Lebensmittel und ausreichende Informationen über deren Zusammensetzung, Nährwerte, Herstellungsverfahren
oder besondere Eigenschaften. Der Lebensmittelsicherheitsbericht soll nach Auffassung des Ministers ein fundiertes
Nachschlagewerk für alle Interessierten sein, zur Vertrauensbildung beitragen und auch die Leistungen der
LebensmittelinspektorInnen, der amtlichen TierärztInnen, der GutachterInnen und Laborkräfte der AGES
(Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) und der Landesuntersuchungsanstalten
sowie der MitarbeiterInnen des Gesundheitsressorts aufzeigen.
Das nationale und europäische Kontrollsystem
Die Sicherheit von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetik ist im Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und den darauf aufbauenden Verordnungen geregelt. Es handelt sich dabei um harmonisiertes
EU-Recht. Die Lebensmittel am gesamten EU-Markt unterliegen somit den gleichen Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln.
Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten herrscht freier (und reger) Warenverkehr. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften
erfolgt national in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die diesbezüglich regelmäßig vom Food
and Veterinary Office der Europäischen Kommission (FVO) überprüft werden. So soll sichergestellt
werden, dass die Einhaltung der Vorschriften in allen Mitgliedsländern möglichst gleich verlässlich
und ausreichend kontrolliert wird. Es existieren auch europäische Warnsysteme zum Austausch von Informationen
über gesundheitsschädliche oder unsichere Waren zwischen den für die Überwachung zuständigen
Behörden. Einerseits ist hier das RASFF zu nennen (für Lebens- und Futtermittel), andererseits das RAPEX
(für Spielzeug und kosmetische Mittel).
Mit dem amtlichen Kontrollsystem wird überprüft und dafür gesorgt, dass die Betriebe ihren Verpflichtungen
auch nachkommen. Im LMSVG sind entsprechend präventiv wirkende maximale Strafhöhen bzw. Öffentlichkeitsinformationen
vorgesehen. Die tatsächliche Strafhöhe wird in jedem Einzelfall individuell festgelegt, bei Verwaltungsverstößen
wie z. B. Kennzeichnungs- oder Hygienemängeln durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, bei
Gesundheitsschädlichkeit durch das zuständige Gericht.
85,9 % der Proben ergaben keine Grund zur Beanstandung
Das Gesundheitsministerium koordiniert die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen.
Dazu werden jährlich ein Revisionsplan (Kontrolle der Betriebe) und ein Probenplan (Anzahl an zu ziehenden
Proben je Kategorie) erstellt, die für die Aufsichtsbehörden in jedem Bundesland den Rahmen für
ihre Tätigkeiten vorgeben. Proben werden routinemäßig, ganzjährig, über das gesamte Warenspektrum
verteilt gezogen. Die Ergebnisse aus diesen Probenziehungen ("Routineproben") ermöglichen repräsentative
Gesamtaussagen zur Lebensmittelsicherheit.
Zusätzlich werden im Probenplan auch sogenannte Schwerpunktaktionen (SPAs) berücksichtigt. Im Jahr 2011
wurden etwa Spielzeug oder Kochgeschirr näher ins Visier genommen, die Dioxinbelastung in bestimmten Lebensmitteln
erhoben und Reis, Mais, Soja nach gentechnisch veränderten Organismen hin untersucht. Darüber hinaus
gibt es noch Probenpläne im Zuge von Überwachungsprogrammen, die von der Europäischen Kommission
vorgegeben werden (z. B. die EU-weite Pestizidrückstandskontrolle). Neben den geplanten Proben werden auch
Proben aus Verdachtsmomenten heraus gezogen ("Verdachtsproben"). Diese können u.a. durch Wahrnehmungen
der Aufsichtsbehörden, aufgrund von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten oder aufgrund von Meldungen
über die Schnellwarnsysteme begründet sein.
Im Jahr 2011 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 4.550 Betriebskontrollen durchgeführt
und insgesamt 31.782 Proben von der AGES oder den Untersuchungsanstalten der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg)
untersucht und begutachtet. Die Landesveterinärbehörden wurden 24.747 Mal im Rahmen von Betriebskontrollen
in Fleischbetrieben und 2.212 Mal in Milcherzeugerbetrieben tätig.
Die Untersuchung und Begutachtung ergab bei 27.287 Proben (85,9 %) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich
wurden 159 Proben (0,5 %) beurteilt, 1.177 Proben (3,7 %) wurden als für den menschlichen Verzehr bzw. für
den bestimmungsgemäßen Gebrauch als ungeeignet bewertet. Der häufigste Beanstandungsgrund waren
Kennzeichnungsmängel bei 1.359 Proben (4,3 %) und zusätzlich wiesen weitere 1.260 Proben (4 %) zur Irreführung
geeignete Angaben auf. Insgesamt lag die Beanstandungsrate bei 14,1 %.
Wichtig für eine umfassende Bewertung dieser Zahlen ist eine differenzierte Betrachtungsweise anhand detaillierterer
Auswertungen der Ergebnisse, die in einem eigenen Kapitel dargestellt sind, geben die AutorInnen zu bedenken. Daran
zeige sich beispielsweise, dass bei den als gesundheitsschädlich beurteilten Proben mehr als die Hälfte
(89 Proben, 56 %) gezielt auf Verdacht entnommen wurden. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen
Proben (5 von 58 Proben; 8,6 %) fand sich bei den Wildbreterzeugnissen, gefolgt von den Materialien mit Lebensmittelkontakt
(16 von 428 Proben; 3,7 %), den Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung (7 von 197 Proben; 3,6 %) und
den Spielwaren (12 von 367 Proben; 3,3 %). Von den gesundheitsschädlichen Gebrauchsgegenständen wurde
der Großteil (10 von 16 Materialien mit Lebensmittelkontakt, 6 von 7 Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung
und 9 von 12 Spielwaren) gezielt auf Verdacht entnommen.
Die höchsten Beanstandungsraten bei den Planproben fanden sich bei Speisesalz, Arbeitsgeräten aus der
Lebensmittelerzeugung und bei Spirituosen, vor allem wegen Hygiene- und Kennzeichnungsmängeln. Im Vorjahr
waren die höchsten Beanstandungsraten bei Gebrauchsgegenständen, Lebensmittelkontaktmaterialien und Nahrungsergänzungsmitteln
zu finden. Die Ergebnisse zeigen, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen
Lebensmittelkontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren.
Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit. Die "richtigen" Proben, statistisch abgesichert
hinsichtlich des Stichprobenumfangs und repräsentativ gezogen, sind für eine effiziente und effektive
Kontrolle ausschlaggebend, lautet das Resümee der AutorInnen. |