Doping ein Millionengeschäft für kriminelle Hersteller und (Online-)Händler
Wien (sk) - Wie wirkungsvoll das 2009 novellierte Anti-Doping-Bundesgesetz ist, beweisen die aktuellen
Daten aus dem Justizministerium. "Von 2008 bis 2011 gab es insgesamt 305 Strafanzeigen wegen gerichtlich strafbarer
Dopingvergehen (Handel, Anwendung, Blutdoping). 2009 gab es bereits 84 Strafanzeigen, 2010 erfolgte eine weitere
Steigerung auf 107 Strafanzeigen. 2011 waren es nun schon 110 gerichtliche Strafanzeigen", so SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
Johann Maier und Kuratoriumsmitglied der NADA Austria am 26.07. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Auch
bei den gerichtlichen Verurteilungen wurde ein Anstieg verzeichnet. 2009 waren es sieben Verurteilungen, 2010 bereits
zwölf. 2011 kam es zu 29 Verurteilungen, was eine Zunahme von 241 Prozent bedeutet.
Dies ist aber keinesfalls mit der Verurteilung von Sportlerinnen und Sportlern gleichzusetzen. Von gerichtlichen
Anzeigen und Verurteilungen sind in erster Linie kriminelle Dopinghändler betroffen, die beispielsweise über
Fitnessstudios oder über das Internet Dopingmittel anbieten und verkauft haben. "Insgesamt zeigt sich,
dass die Verschärfungen der strafrechtlichen Bestimmungen im Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG) notwendig waren,
um diesen kriminellen Herstellern und Händlern, die Millionen an illegalen Arzneimitteln und Dopingmissbrauch
verdienen, das Handwerk zu legen", so Maier.
In diesem Zusammenhang hebt Maier die Wichtigkeit und Bedeutung der Arbeit der Kriminalpolizei (Soko Doping) hervor.
"Die Kriminalpolizei war 2010 und 2011 äußerst erfolgreich bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen
die mittlerweile international organisierten Dopinghändler und Doping-Websites", so Maier. In 10 Fällen
wurden 2011 im Zusammenhang mit Dopingverstößen durch die Kriminalpolizei auch Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Wie oft verdeckte Ermittlungen stattgefunden haben, blieb in der Anfragebeantwortung seitens der Justizministerin
unbeantwortet. |