LHStv. Scheuch: Enge Zusammenarbeit der Länder bringt erste Erfolge - Grenzübergänge
nach Süden werden auch überwacht - Zirbe und Zirbenzapfen ebenfalls strenger geschützt
Klagenfurt (lpd) - Seit dem Beginn der Pilzsaison, welche in Kärnten am 15. Juni gestartet wurde,
ist die Kärntner Bergwacht zum Schutz der Kärntner Pilze im Einsatz. "Am Saisonbeginn wurden aufgrund
des schwachen Pilzvorkommens nur einige Kontrollen durchgeführt. Jetzt, nach den vielen Regentagen welche
zu vermehrtem Pilzvorkommen führen, wird die Aufsichtstätigkeit verstärkt und insbesondere die Grenzübergänge
ins südliche Ausland nach Italien und Slowenien werden überwacht", gab Naturschutzreferent LHStv.
Uwe Scheuch am 25.07. bekannt.
"Mit Unterstützung durch die Polizei und den Aufsichtsorganen der Asfinag werden auch die Südautobahn
und die Bundesstraße nach Italien, gemeinsam mit den Italienischen Bundesforsten (corpo forestale) und den
Mitgliedern des Kärntner Jagdaufseherverbandes und die Grenze entlang der Karnischen Alpen genau überwacht.
Die Kontrollen heuer zeigen, dass die Sammler sich bisher an die Kärntner Pilzvorschriften halten", so
Johannes Leitner, Leiter der Kärntner Bergwacht.
Doch nicht nur der Schutz der Pilze steht für den Naturschutzreferenten und die Kärntner Bergwacht im
Vordergrund. Seit geraumer Zeit arbeiten der Kärntner Jagdaufseherverband eng mit der Kärntner Bergwacht,
der Polizei und den Italienischen Bundesforsten zusammen, um vor allem im Bereich der Grenze zu Italien in den
Bezirken Villach-Land und Hermagor Übertretungen nach dem Jagdgesetz hintan zu halten. "Weiters sind
seit diesem Jahr die Zirbe und ihre Zapfen strenger geschützt. Während das Sammeln von Zirbenzapfen und
-zweigen in der Kernzone der Nationalparks generell verboten ist, wird das Sammeln nun auch in der Pflanzenartenschutzverordnung
genau definiert und eine Beschränkung auf drei Zapfen bzw. drei Äste pro Person und Tag eingeführt",
erklärte Scheuch.
Die Zirbe ist teilweise geschützt und kommt relativ selten vor, die Fortpflanzungsrate ist eher gering, da
die Zapfen nur alle drei Jahre reifen. Aus der Sicht des Artenschutzes ist dies eine notwendige Maßnahme.
Ein Absammeln der zur Vermehrung bestimmten Samen in großem Ausmaß kann nur zu einer Schwächung
der Fortpflanzung dieser Art führen.
"Unterirdische Teile der Zirbe dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Zirbenzapfen als oberirdische
Teile der Zirbe dürfen nur in einer Menge von bis zu drei Stück oder Zirbenzweige in einer Menge von
bis zu drei Stück und einer Länge von bis zu 50 cm samt den noch unmittelbar darauf stehenden Zirbenzapfen,
auch wenn in diesem Fall pro Zweig mehr als drei Zapfen darauf sind, pro Person und Tag gepflückt oder abgeschnitten
werden", definiert Leitner die Verordnung.
Das Mitführen von mehr als dieser Menge pro Person und Tag ist verboten. Bereits auf den Boden liegende Zirbenzapfen
sind dunkelbraun bis gräulich-schwarz ohne bzw. mit wenig Samen. Frisch gepflückte, etwas unreife Zirbenzapfen
haben einen gut erkennbaren Violettstich. Das Pflücken und Mitführen dieser gut erkennbaren, violettstichigen
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