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Entwurf für eine Neuregelung der Invaliditätspension |
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erstellt am
24. 07. 12
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Hundstorfer:
Umschulung und Rehab ermöglichen aktives Leben statt Invalidität
Weniger Invaliditätspensionen, dafür verstärkte Arbeitsmarktintegration
von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat am 24.07. den Entwurf für eine Neuregelung
der Invaliditätspension in Begutachtung geschickt. Künftig werden die Rehabilitation und die berufliche
Neuqualifikation deutlich verbessert und ausgebaut, für die befristete Invaliditätspension kommt hingegen
das Aus. "Mit der Neugestaltung kommen wir der Zielvorgabe der Bundesregierung, länger gesund im Beruf
bleiben zu können, ein großes Stück näher. Wir rehabilitieren, wir aktivieren und wir integrieren
tausende Menschen wieder in den Arbeitsmarkt", erläutert Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Intention
des Gesetzesentwurfes.
Der Gesetzesentwurf sieht die vollständige Abschaffung der befristeten Invaliditätspension vor und zwar
für alle, die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt sind. Ist jemand vorübergehend invalid, d.h. so
schwer krank, dass er vorübergehend keine Tätigkeit ausüben kann, dann erhält er künftig
eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes Krankengeld) von der Gebietskrankenkasse und/oder
medizinische Rehabilitation von der Pensionsversicherung. Die Betroffenen werden nicht wie bisher in I-Pension
geschickt, sondern nach einer umfassenden medizinischen Behandlung und ihrer Gesundung wieder in den Arbeitsprozess
integriert.
Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit), bekommt in
Zukunft eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld und keine Pension mehr. An die Stelle
des bisherigen Berufsschutzes tritt damit ein Qualifikationsschutz. Lediglich bei dauerhafter Invalidität
oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin I-Pension gewährt.
"Das gesamte Paket ist getragen vom Willen, den Menschen länger fit ein erfülltes Berufsleben zu
ermöglichen. Aufbauen statt ausmustern ist das Motto. Mit dieser Regelung vollziehen wir einen Kulturbruch.
Umschulungsgeld und Rehab-Geld sind schon vom Wesen her aktiv und zeitlich begrenzt und führen zurück
in den Arbeitsmarkt. Mit dem Aus für die befristete I-Pension wird der Weg dorthin eingeschlagen. Das bringt
den Betroffenen ein besseres Einkommen und eine höhere Alterspension und spart viel Geld. Allein im Pensionssystem
sparen wir in den ersten Jahren 700 Millionen Euro ein. Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund 15.000 Personen an
einer beruflichen Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund 23.000 Menschen werden in diesem Zeitraum
Rehabilitationsgeld beziehen", erläutert Hundstorfer.
Die Begutachtungsfrist läuft bis zur ersten September-Woche. Die parlamentarische Beschlussfassung ist für
Herbst vorgesehen. Das Inkrafttreten wird mit 1.1.2014 angepeilt. |
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Mitterlehner: Reform unterstützt Anheben des faktischen Pensionsantrittsalters
Reform der Invaliditätspension trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter
anzuheben und die Finanzierbarkeit des Systems für die nächsten Generationen zu sichern
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht die am 24.07. in die Begutachtung
verschickte Neuordnung der Invaliditätspension als einen wichtigen Schritt, um das faktische Pensionsantrittsalter
in Österreich anzuheben. "Angesichts des demographischen Wandels der Gesellschaft müssen wir die
nachhaltige Finanzierbarkeit des Systems für die nächsten Generationen sichern. Indem wir die Menschen
länger im Erwerbsleben halten, können wir auch den zunehmenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft besser
abdecken", betont Mitterlehner. "Mit dem vorliegenden Maßnahmenbündel bewegen wir uns insgesamt
in die richtige Richtung. Die Reform soll dazu beitragen, die frühzeitigen Invaliditätspensionen zurückzudrängen
und die Menschen künftig länger gesund im Arbeitsprozess zu halten", so Mitterlehner.
Die befristete Invaliditätspension wird gemäß dem Entwurf des Sozialministeriums für alle,
die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt sind, vollständig abgeschafft. Somit wird die befristete
Invaliditätspension in den nächsten Jahren auslaufen. An ihre Stelle tritt die verpflichtende berufliche
und/oder medizinische Rehabilitation. Die betroffenen Menschen sollen damit wieder in den Arbeitsmarkt integriert
werden. Laut dem Entwurf soll es künftig bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Rehabilitationsgeld
(bei medizinischer Rehabilitation) oder ein Umschulungsgeld (bei beruflicher Rehabilitation) geben. |
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Schatz: Reform der Invaliditätspension ist Fortschritt
Grüne fordern altersgerechte Arbeitsplätze
Wien (grüne) - "Der erste Eindruck zur Reform der Invaliditätspension ist positiv.
Es ist etwa definitiv ein großer Fortschritt, dass künftig bei einer vorübergehenden schweren Erkrankung
oder Invalidität ein wirklicher Anspruch auf Rehabilitationsleistungen besteht", sagt Birgit Schatz,
ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen, bezüglich der Reform der Invaliditätspension.
"Es wird allerdings eine große Herausforderung werden betroffene Menschen besser als bisher nach der
Rehab und Genesung am Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Auf der einen Seite sind da die ArbeitgeberInnen gefordert
endlich mehr altersgerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Auf der anderen Seite wird es aber an Bundesminister
Hundstorfer liegen tatsächlich ausreichend viele Plätze am zweiten Arbeitsmarkt bereit zu halten",
erklärt Schatz. |
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Tumpel: Auch Arbeitgeber verstärkt in die Pflicht nehmen
Kritisch sieht Tumpel das Übergangsrecht mit unterschiedlichen Rechtslagen für
über und unter 50jährige…
Wien (ak) - "Die Verstärkung der beruflichen Rehabilitation und die Schaffung eines Rechtsanspruchs
auf medizinische Rehabilitation zur Vermeidung von Invaliditätspensionen sowie die Einrichtung eines Begutachtungszentrums
wird von der AK unterstützt", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Kritisch sieht Tumpel das Übergangsrecht
mit unterschiedlichen Rechtslagen für über und unter 50jährige und das für alle Beteiligten
komplizierte Verfahren, das durch die unterschiedlichen Behördenzuständigkeiten entsteht. Hier sollte
ein einheitliches System insbesondere im Interesse der Betroffenen, aber auch der zuständigen Behörden
und Beratungsorganisationen das Ziel sein. Weiters fehlt dem Entwurf ein individueller Rechtsanspruch auf Umschulungen
durch das Arbeitsmarktservice für unqualifizierte Arbeitnehmer.
Während es zuletzt im Stabilitätsgesetz für ArbeitnehmerInnen zu zahlreichen Änderungen gekommen
ist, die den Zugang in die Pension erschweren, sind die ArbeitgeberInnen bislang nicht ausreichend in die Pflicht
genommen worden. Dies ist aber unumgänglich, wenn die Menschen anstelle der Pension in Beschäftigung
gehalten werden sollen und nicht in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden sollen. Die starke Betroffenheit
Arbeitsloser von psychischen Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Beschwerden zeigt, dass lange Arbeitslosigkeit zu
Existenzängsten und psychischem Stress führt, was häufig krank macht. Die Auflösungsabgabe
von EUR 110,-- reicht nicht aus, um das Kündigungsverhalten zu ändern. Ein Rückgang der krankheitsbedingten
Pensionen muss nicht nur bei den Individuen ansetzen, sondern auch bei den Betrieben. Insofern sind auch Schwerpunkte
vor allem auf der Ebene der Verhältnisprävention, also bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zu
setzen.
Die AK fordert daher
- ein wirksames Malussystem bei Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen.
- Ein Experience Rating, womit gemeint ist, dass jene Unternehmen, die einen unterdurchschnittlichen Anteil von
älteren Beschäftigten (55 - 64 jährige) vorweisen, einen höheren Pensionsversicherungsbeitrag
zahlen sollen.
- Eine verpflichtende arbeitspsychologische Evaluierung der Arbeitsplätze, das heißt, der Arbeitspsychologe
soll neben dem Arbeitsmediziner und der Sicherheitsvertrauensperson die dritte Präventivkraft im Unternehmen
werden.
- Die Einrichtung eines Krankenstandsmonitorings, das bei auffälligen Krankenstandszahlen eine verpflichtende
Evaluierung und Beratung der auffälligen Betriebe zur Folge hat.
- Die Einbettung der geplanten Maßnahmen in eine forcierte und insbesondere die psychischen Belastungen
der ArbeitnehmerInnen erfassende betriebliche Gesundheitsförderung, die vor allem auf eine Überwindung
der belastenden Faktoren an den Arbeitsplätzen (Verhältnisprävention) ausgerichtet ist.
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Foglar: Betriebliche Prävention schützt vor Rehabilitation
Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht
Wien (ögb) - Die Grundlage für den heutigen Begutachtungsentwurf zur Reform der Invaliditätspension
(I-Pension) haben die Sozialpartner beim Bad-Ischler-Dialog 2011 gesetzt. Um das faktische Pensionsantrittsalter
anzuheben, haben die Sozialpartner unter anderem die Neugestaltung der Invaliditätspension empfohlen. ÖGB-Präsident
Erich Foglar: "Es liegt ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf dem Tisch, sie müssen nur umgesetzt
werden." Das Ziel der Sozialpartner war immer Rehabilitation vor I-Pension.
Der ÖGB begrüßt den im Entwurf enthaltenen Qualifikationsschutz, der Betroffenen eine Umschulung
auf eine hochwertige Qualifikation entsprechend ihres bisherigen Ausbildungsniveaus ermöglicht. Ebenso positiv
sieht der ÖGB das Umschulungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent sowie die Anhebung der
Freibeträge bei der Notstandshilfe für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose. Denn die Aufweichung
des sozialen Schutzes oder eine wirtschaftliche Verschlechterung der Betroffenen waren nicht die Ziele der Sozialpartner:
"Wir dürfen jene Menschen, die aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen ihren Job nicht mehr ausüben
können, nicht ins soziale Nichts fallen lassen", so der ÖGB-Präsident.
"Ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt kann aber nur durch rechtzeitige Interventionen
und präventive Maßnahmen vermieden werden", sagt Foglar. "Ziel der Gewerkschaft war immer:
Gesund in die Arbeit, gesund von der Arbeit. Die Menschen brauchen einen Arbeitsplatz, auf dem sie gesund bis zum
Regelpensionsalter bleiben können", sagt Foglar. "Wenn die Wirtschaft nicht mehr alternsgerechte
Arbeitsplätze anbietet, werden die Menschen auch weiterhin frühzeitig aus ihrem Job ausscheiden müssen.
Hohe Arbeitsbelastungen machen Rehabilitationsmaßnahmen überhaupt erst notwendig", sagt der ÖGB-Präsident.
Anzusetzen gilt es vor allem auch bei psychischen Krankheiten, die bereits die Spitze bei den Anträgen auf
Invaliditätspension sind. "Die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird noch immer
als individuelles Problem gesehen", stellt Foglar fest und fordert "mehr Prävention am Arbeitsplatz,
damit die Menschen auch gesund arbeiten können". Hier ist die Klarstellung wichtig, dass auch bei der
Prävention von beispielsweise Burn-out die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. Dienstgebers greift.
"Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht." |
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Leitl: Richtige Reformansätze, denen weitere folgen müssen
WKÖ begrüßt Auslaufen der I-Pension und mehr Anstrengungen für Rehabilitation
- höhere Notstandshilfe und Beibehaltung des Berufsschutzes sind aber falsches Signal
Wien (pwk) - Aus der Sicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) enthält der vorgelegte
Entwurf zur Invaliditätspension richtige Reformschritte, denen aber unbedingt weitere folgen müssen:
"Die Wirtschaft unterstützt Maßnahmen, die uns weg von dem in Österreich immer noch viel zu
weit verbreiteten Pensionsdenken bringen. Der Entwurf greift wichtige Punkte auf, die die Sozialpartner bereits
bei ihrer Konferenz im Herbst 2011 in Bad Ischl aufgezeigt haben", betont WKÖ-Präsident Christoph
Leitl und begrüßt das geplante schrittweise komplette Auslaufen der I-Pension. Gemäß Entwurf
soll es künftig bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Rehabilitationsgeld (bei medizinischer
Rehabilitation) oder ein Umschulungsgeld (bei beruflicher Rehabilitation) geben. Bisher wurde in solchen Fällen
eine Invaliditätspension ausgezahlt. Zudem wird die aktive Mitwirkung des Einzelnen bei Rehab-Maßnahmen
künftig stärker eingefordert.
Ein "wichtiger Baustein" seien auch die verstärkten Anstrengungen rund um die Maßnahmen zur
medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Gleichwohl wären aus Sicht der Wirtschaft weitergehende Änderungen
notwendig gewesen. "Um die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Systems zu erhalten und den Zustrom
in die Invaliditätspensionen einzudämmen, geht es nicht nur darum, Versicherte erfolgreich zu rehabilitieren.
Sie müssen auch wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden", so Leitl. Derzeit verhindere der nach
wie vor strenge Berufsschutz jedoch häufig eine Vermittlung von Versicherten in andere Berufe. "Eine
berufliche Neuorientierung kann auch in älteren Jahren eine große Chance für die Betroffenen sein.
Das gilt es noch viel mehr als bisher deutlich zu machen. Diese Chance wurde jedoch leider nicht ergriffen",
kritisiert Leitl.
Kritisch sieht die Wirtschaftskammer auch, dass die Notstandshilfe, die im internationalen Vergleich ohnehin überdurchschnittlich
großzügig ausfällt, sogar noch ausgeweitet werden soll. "Dass die Sozialtransfers in Zeiten
großer Budgetnöte ausgebaut werden, ist der falsche Weg. Viel wichtiger ist es, Anreize zur Aufnahme
einer Beschäftigung zu stärken." Die im Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung des Kombilohnmodells
sei hier der eindeutig bessere Ansatz. Positiv sei auch das Vorhaben, die Zuständigkeit für berufliche
Rehabilitation künftig beim AMS und damit bei jener Institution anzusiedeln, die bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen
die größte Expertise aufweist.
Abgesehen von den I-Pensionen besteht bei den Pensionen ganz generell weiterer Reformbedarf, wie auch EU, OECD
und IWF das mehrfach gefordert haben. "An der Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters führt
kein Weg vorbei, etwa durch ein Anreizsystem wie in Schweden", so Leitl.
Bedauerlich sei auch, dass seitens des Gesundheitsministers der bis Juni zugesagte Gesetzesentwurf zur Umsetzung
des vereinbarten Krankengeldes für Selbständige, der ein "wichtiger Schritt beim Ausbau der sozialen
Absicherung von Österreichs Kleinunternehmen" ist, nicht nur nach wie vor ausständig ist, sondern
auch mit immer neuen Bedingungen verbunden werden soll, so der WKÖ-Präsident abschließend. |
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